Kinder – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 23 Dec 2025 20:23:08 +0000 de hourly 1 Gaming mit Risiko: Kostenfallen für Kinder https://www.datensicherheit.de/gaming-risiko-kostenfallen-kinder https://www.datensicherheit.de/gaming-risiko-kostenfallen-kinder#respond Fri, 26 Dec 2025 23:17:14 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51570 Die Verbraucherzentrale NRW klärt über „Lootboxen“ und „Dark Patterns“ beim Gaming auf und gibt Eltern Tipps zur Risikominderung

[datensicherheit.de, 27.12.2025] Sogenanntes Gaming gilt inzwischen als fester Bestandteil der Freizeit vieler Menschen: Gespielt wird hierbei in Apps oder umfangreichen Videospielen. Dabei bleibt es laut einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW selten bei den einmaligen Kaufkosten: Die meisten Spiele ermöglichten Zusatzkäufe im Spielverlauf, „die zusätzliche Inhalte bieten, höhere Levels oder eine bessere oder seltenere Ausstattung der Avatare“. Burak Tergek, Digitalexperte bei der Verbraucherzentrale NRW, führt hierzu aus: „Um das attraktiv zu machen, setzt die Gaming-Branche verschiedene psychologische Tricks ein“. Insbesondere Kinder und Jugendliche gerieten dadurch leicht in eine Situation, in der sie Kosten und Mechanismen nicht vollständig durchschauten.

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Foto: © VZ NRW / adpic

Gaming mit Schattenseiten: Insbesondere Kinder und Jugendliche können leicht in eine Situation geraten, in der Kosten und Mechanismen nicht vollständig erkannt werden

Gaming-Geschäftsmodell Zusatzkäufe durch „Lootboxen“

Ein weit verbreitetes Geschäftsmodell sind demnach die sogenannten Lootboxen – digitale Pakete, welche Spieler gegen echtes Geld kaufen können und bei denen der Inhalt rein vom Zufall abhängt. Viele Käufe enden enttäuschend, was zu erneuten Käufen und Versuchen führt – bis eben der gewünschte Inhalt herauskommt.

  • Aufgrund des Zufallsprinzips ähnelten „Lootboxen“ dem Glücksspiel und würden daher ein hohes Suchtpotenzial bergen – vor allem bei Jugendlichen. International betrachtet seien „Lootboxen“ sehr umstritten und in Belgien bereits verboten. In Deutschland seien sie zwar erlaubt, würden aber bei der Alterskennzeichnung durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) berücksichtigt.

Eltern sollten deshalb stets auf die USK achten und prüfen, ob die Spiele ihrer Kinder kostenpflichtige Inhalte wie „Lootboxen“ enthalten. Sie sollten ihre Kinder frühzeitig über Kostenrisiken und die Funktionsweise solcher Zufallsmechanismen aufklären.

Manipulative Designs zur Beeinflussung beim Gaming

Manipulative Designs, auch „Dark Patterns“ genannt, nutzten optische und psychologische Tricks, um Spieler zu mehr Ausgaben oder längerer Spielzeit zu verleiten. Dazu gehörten Pop-up-Fenster mit Kaufangeboten mitten im Spiel, zeitlich begrenzte „Deals“ mit Countdowns, ständige Shop-Anzeigen am Bildschirmrand oder darauf hinweisende Pfeile.

  • Weitere Mechanismen seien Belohnungen für das Anschauen von Werbung oder für tägliches Einloggen, was exzessives Spiel-Verhalten fördere. Solche Praktiken könnten das Suchtpotenzial verstärken und seien besonders problematisch bei Minderjährigen, welche durch ihre Unerfahrenheit leichter beeinflusst würden.

„In-Game“- oder „In-App“-Käufe würden in der Regel über Benutzerkonten in App-Stores abgewickelt. Hinterlegte Zahlungsdaten wie Kreditkarten, Kontonummern oder Mobilnummern ermöglichten rasche Transaktionen mit nur wenigen Klicks. „Unser Beratungsalltag zeigt, dass unbekannte Posten auf der Handyrechnung oder Kreditkartenabrechnung oft auf solche Käufe zurückgeführt werden können.“

Was Eltern für sich und ihre Kinder beim Gaming tun sollten:

  1. Keine Zahlungsdaten hinterlegen!
    Idealerweise sollten gar keine Kreditkarten-, Konto- oder Mobilnummern in den App-Store-Accounts gespeichert werden. Falls dies unvermeidbar ist, sollten Käufe immer passwortgeschützt werden, das ist meistens in den Einstellungen möglich.
  2. Guthabenkarten nutzen!
    Bei bewussten Zusatzkäufen sollten Prepaid- oder Guthabenkarten eingesetzt werden. So bleiben Ausgaben übersichtlich und die Limits sind klar kontrollierbar.
  3. Bei Abbuchungen handeln!
    Falls unerwartete Posten auf Rechnungen oder Kreditkarten vorliegen, sollte sofort geprüft werden, ob Kinderkäufe dahinterstecken sowie die Rückerstattung eingefordert werden. Bei Fragen können sich Betroffene gerne an die Verbraucherzentralen wenden.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 19.12.2025
In-Game- und In-App-Käufe: Wenn virtueller Spielspaß teuer wird / Kostenlose Spiele können durch In-Game-Käufe schnell zur Kostenfalle werden. Bei den Verbraucherzentralen erfahren Sie, wie Sie sich vor Abzocke und auch vor unnötiger Datenpreisgabe schützen.

datensicherheit.de, 25.08.2021
Gaming: TÜV-Verband gibt Sicherheits-Tipps / TÜV warnt vor Phishing-Angriffen, die Zugangs- und Zahlungsdaten abgreifen

datensicherheit.de, 13.06.2018
Online-Gaming: Eltern oft hilflos gegenüber Gefahren / McAfee gibt Tipps, um den Risiken zu begegnen

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DATENSCHUTZKONFERENZ: 10 Vorschläge zur DSGVO-Verbesserung im Kinderinteresse https://www.datensicherheit.de/datenschutzkonferenz-10-vorschlaege-dsgvo-verbesserung-kinderinteresse https://www.datensicherheit.de/datenschutzkonferenz-10-vorschlaege-dsgvo-verbesserung-kinderinteresse#respond Sun, 23 Nov 2025 23:34:47 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51088 Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat den diesjährigen „Internationalen Tag der Kinderrechte“ zum Anlass genommen, Reformvorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes von Kindern vorzulegen

[datensicherheit.de, 24.11.2025] Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat den diesjährigen „Internationalen Tag der Kinderrechte“ am 20. November 2025 zum Anlass genommen, zehn Reformvorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes von Kindern zu unterbreiten. Kinder seien besonders schutzbedürftig – auch im Digitalen Raum. Vielen Kindern, aber auch Erziehungsberechtigten, sei eben nicht bewusst, dass aus ihren Angaben und ihrem Verhalten neue Daten entstünden, welche ihr Selbstbild, ihre sozialen Beziehungen und ihr Weltverständnis entscheidend prägen könnten.

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© Annette Koroll

Meike Kamp: Mit zehn Vorschlägen will die DSK den Datenschutz junger Menschen gezielt stärken

Datenverarbeitung im Fokus, bei der besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder noch nicht ausreichend beachtet wird

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trage der besonderen Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber Kindern bereits in vielen Punkten Rechnung – aber nicht in allen.

  • Deshalb hat die DSK nun zehn Vorschläge erarbeitet, um die DSGVO gezielt um Regelungen zum Schutz von Kindern zu ergänzen.

Es gehe vor allem um Datenverarbeitungen, in denen die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern in der Praxis nicht immer ausreichend beachtet werde.

Die DSK schlägt folgende 10 konkreten Änderungen der DSGVO vor:

  1. Vereinbarkeit eines neuen Verarbeitungszwecks
    Wenn die Daten eines Kindes für einen neuen Zweck verwendet werden sollen, soll bei der Prüfung der Schutz von Kinderrechten ebenso stark gewichtet werden wie bei der Ersterhebung der Daten.
  2. Keine Einwilligung in Profiling und Werbezwecke
    Werbung auf der Grundlage von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen von Kindern sollte – wie schon im ,Digital Services Act’ und in der ,Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung’ – generell verboten sein.
  3. Keine Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO
    Kinder sollen, anders als Erwachsene, grundsätzlich keine besonders schützenswerten Daten wie Angaben zu ihrer Gesundheit, Religion oder politischen Meinung freigeben können.
  4. Datenverarbeitung für Präventions- und Beratungsdienste sowie ärztliche Untersuchungen und Heileingriffe
    Kinder sollen Beratungs- und Gesundheitsangebote ab einem bestimmten Alter vertraulich nutzen können, ohne dass ihre Eltern automatisch informiert werden.
  5. Widerspruch zur Verarbeitung von Kindesdaten
    Beim Widerspruchsrecht soll der Verantwortliche im Sinne der Betroffenen berücksichtigen, dass Daten aus der Kindheit stammen.
  6. Keine Einwilligung in automatisierte Entscheidungen
    Kinder sollen nicht Verfahren unterworfen werden, bei denen Entscheidungen vollständig automatisiert getroffen werden.
  7. Datenschutzgerechte Systemgestaltung
    Gerade Soziale Netzwerke und andere datengetriebene Plattformen sollen den Schutz von Kindern bereits bei der technischen Gestaltung sicherstellen.
  8. Datenschutzfreundliche Voreinstellung
    Voreinstellungen zum Datenschutz, etwa in Sozialen Netzwerken, sollen auch für Kinder verständlich sein und sie konsequent vor Risiken schützen.
  9. Meldung von Datenschutzverletzungen
    Bei der Frage, ob eine Datenpanne der Aufsichtsbehörde zu melden ist, sollen auch die Risiken für Kinder berücksichtigt werden.
  10. Datenschutzfolgenabschätzung
    Bei Datenschutzfolgenabschätzung sollen die besonderen Risiken und Schutzbedürfnisse von Kindern angemessen berücksichtigt werden.

DSK-Vorschläge sollen bestehenden Schutzrahmen der DSGVO sinnvoll ergänzen

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) und für 2025 die DSK-Vorsitzende, kommentiert:

  • „Mit zehn Vorschlägen will die DSK den Datenschutz junger Menschen gezielt stärken, etwa durch Verbote von personalisierter Werbung oder kindgerechte Voreinstellungen in Sozialen Netzwerken.“

Diese Regelungen würden den bestehenden Schutzrahmen der DSGVO sinnvoll ergänzen und endlich systematisch auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern ausrichten.

Weitere Informationen zum Thema:

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns / Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
DSK DATENSCHUTZKONFERENZ BERLIN ‘25

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 20. November 2025 / Verbesserung des Datenschutzes von Kindern in der Datenschutz-Grundverordnung

datensicherheit.de, 09.07.2025
Urlaubsfotos in Sozialen Medien: Nur fünf Prozent machen Kindergesichter unkenntlich / Zwar ist das Bewusstsein für Risiken beim Posten von Kinderfotos gewachsen – doch sollten sich Eltern stets vorbildhaft um die eigene Privatsphäre und die ihrer Kinder bemühen

datensicherheit.de, 27.05.2025
Medienkompetenz und digitales Know-how für Kinder werden immer wichtiger / 2024 nutzten bereits über 50 Prozent der sechs- bis siebenjährigen Kinder ein Smartphone – bei den zehn- bis elfjährigen sogar 90 Prozent

datensicherheit.de, 30.07.2020
eco-Beschwerdestelle: Surfguide für Kinder und Jugendliche veröffentlicht / Plädoyer und Informationen für eine verantwortungsvolle Internetnutzung

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Digitales Kinder- bzw. Jugendzimmer: Rund 500 Euro jährliche Ausgaben der Eltern https://www.datensicherheit.de/digital-kinder-jugendliche-500-euro-jahresausgaben-eltern https://www.datensicherheit.de/digital-kinder-jugendliche-500-euro-jahresausgaben-eltern#respond Wed, 20 Aug 2025 15:15:35 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49723 Durchschnittlich geben Eltern allein 362 Euro pro Jahr für digitale Geräte ihres Kindes aus

[datensicherheit.de, 20.08.2025] Digitale Geräte und Medien sind inzwischen offensichtlich fester Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen geworden – ob das erste eigene Smartphone fürs Kind nebst passendem Vertrag dazu, ein neuer Laptop für die Hausaufgaben oder ein Lernspiel u.a. – jedenfalls geben Eltern laut aktuellen Erkenntnissen des Branchenverbands Bitkom insgesamt 503 Euro durchschnittlich pro Jahr für digitale Geräte und Medien ihres Nachwuchses aus. Auf Hardware wie Smartphone, Laptop, Spielkonsole oder Kopfhörer entfallen demnach dabei im Schnitt 362 Euro und für Kommunikation sowie den Zugang zu digitalen Medien, also zum Beispiel für den Mobilfunkvertrag, kostenpflichtige Lernsoftware oder -Apps sowie Computer- und Videospiele durchschnitlich 141 Euro. Dies seien Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.004 Eltern mit Kindern im Alter zwischen sechs und 18 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Die im Auftrag von Bitkom Research durchgeführte telefonische Umfrage habe im Zeitraum der Kalenderwochen 22 bis 27 2025 stattgefunden.

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Abbildung: Bitkom Research

Bitkom-Umfrage: Geschätzt rund 500 Euro durchschnittliche Ausgaben für digitale Grundausstattung des Kindes p.a.

Digitale Geräte gehören heute zur Grundausstattung auch vieler Kinder

Was die Geräteausstattung angeht, so hätten sieben Prozent der Eltern in den vergangenen zwölf Monaten unter 100 Euro für ihr Kind ausgegeben. Weitere 24 Prozent hätten 100 Euro bis 199 Euro ausgegeben, 25 Prozent 200 bis 499 Euro und 23 Prozent 500 bis 999 Euro.

  • Fünf Prozent gaben laut Bitkom sogar 1.000 Euro und mehr aus, sechs Prozent hingegen gar nichts (0 Euro).

„Ob für die Schule oder die Freizeit – eigene digitale Geräte gehören heute zur Grundausstattung vieler Kinder. Bei der Auswahl sollten Eltern darauf achten, dass die Geräte altersgerecht sind und sie sollten die Schutzeinstellungen anpassen!“, kommentiert der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder.

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Foto: Bitkom e.V.

Dr. Bernhard Rohleder rät Eltern, bei der Auswahl digitaler Geräte auf Altersgerechtigkeit und angepasste Schutzeinstellungen zu achten

Bei Ausgaben für digitale Geräte deutlicher Sprung ab einem Alter von 13 Jahren

Bei den Geräteausgaben gebe es einen deutlichen Sprung ab einem Alter von 13 Jahren: Während die Eltern von Sechs- bis Neunjährigen im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben rund 302 Euro für Geräte ihres Kindes ausgegeben hätten sowie die Eltern von Zehn- bis Zwölf-Jährigen rund 290 Euro, seien es bei den Eltern von 13- bis 15-Jährigen mit 437 Euro und bei den 16- bis 18-Jährigen mit 435 Euro deutlich mehr.

  • Im Vergleich etwas geringer fielen die Ausgaben der Eltern für Mobilfunkvertrag, Spiele, Lern-Apps und ähnliche digitale Medien bzw. Angebote aus. Unter 50 Euro hätten vier Prozent in den letzten zwölf Monaten dabei für ihr Kind ausgegeben, 50 bis 99 Euro weitere 17 Prozent. Zwischen 100 und 199 Euro seien es bei 45 Prozent gewesen. 200 bis 499 Euro hätten 21 Prozent ausgegeben, 500 Euro und mehr nur ein Prozent. Gar keine Ausgaben für digitale Medien ihres Kindes habe ein Prozent der Eltern im vergangenen Jahr.

Bei den Ausgaben für Mobilfunkvertrag, Spiele, Apps etc. gebe es ab einem Alter von zehn Jahren kaum noch Unterschiede: Eltern mit einem Kind zwischen sechs und neun Jahren hätten im Schnitt 127 Euro für digitale Medien ausgegeben. Bei Zehn- bis Zwölfjährigen seien es 149 Euro, bei 13- bis 15-Jährigen 144 Euro und bei 16- bis 18-Jährigen 146 Euro gewesen.

Weitere Informationen zum Thema:

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Über uns

bitkom
Dr. Bernhard Rohleder – Hauptgeschäftsführer Bitkom e.V.

datensicherheit.de, 27.05.2025
Medienkompetenz und digitales Know-how für Kinder werden immer wichtiger / 2024 nutzten bereits über 50 Prozent der sechs- bis siebenjährigen Kinder ein Smartphone – bei den zehn- bis elfjährigen sogar 90 Prozent

datensicherheit.de, 19.12.2024
Angesichts digitaler Geschenkflut zu Weihnachten: Mehrheit der Deutschen fordert laut eco-Umfrage bessere Medienkompetenz für Kinder / eco gibt fünf Tipps zum optimalen Umgang mit digitalen Geräten für Kinder und Jugendliche

datensicherheit.de, 09.02.2021
Finn der Fuchs: Kindern spielerisch IT-Sicherheit vermitteln / Anlässlich des „Safer Internet Day 2021“ begrüßt und unterstützt der TeleTrusT das Projekt für kindgerechte Bildung

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Irreführender „Immun-Smoothie“: foodwatch gewinnt Rechtsstreit https://www.datensicherheit.de/irrefuehrung-immun-smoothie-foodwatch-sieg-rechtsstreit https://www.datensicherheit.de/irrefuehrung-immun-smoothie-foodwatch-sieg-rechtsstreit#respond Wed, 20 Aug 2025 15:01:09 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49722 Das Landgericht Karlsruhe verbot Bezeichnung „Immun-Smoothie für Kinder“ und gab damit einer Klage der Verbraucherorganisation foodwatch e.V. Recht

[datensicherheit.de, 20.08.2025] „Die Drogeriekette dm darf einen ,Obst-Quetschie’ nicht weiter als ,Immun-Smoothie für Kinder’ bezeichnen“, meldet der foodwatch e.V. – dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden und gab damit einer Klage der Verbraucherorganisation Recht. Laut dem Richter verstößt die Bezeichnung „Immun Smoothie“ gegen die europäische „Health-Claims-Verordnung“. dm erwecke damit unzulässigerweise den Eindruck, der Verzehr des Produkts wirke sich positiv auf das Immunsystem aus. Gegen das Urteil des Landgericht Karlsruhe könne dm bis Mitte September 2025 in Berufung gehen.

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Foto: foodwatch / Sabrina Weniger

Rauna Bindewald kritisiert Anbieter, welche Eltern in die Irre führen – und ihnen obendrein das Geld aus der Tasche ziehen

Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und 10% Zucker als „Immun Smoothie“ anzubieten laut foodwatch illegal

„Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als ‚Immun Smoothie‘ verkauft, führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche. Das ist nicht nur dreist, sondern schlicht illegal, kommentiert Rauna Bindewald von foodwatch.

  • Dem Urteil des Landgerichts zufolge handelt es bei der Bezeichnung „Immun-Smoothie“ um eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe, welche verboten sei, da sie nicht auf der EU-Liste zugelassener „Health Claims“ stehe.

Die europäische „Health-Claims-Verordnung“ soll Verbraucher vor irreführender Gesundheitswerbung schützen. Sie erlaubt gesundheitsbezogene Aussagen nur, wenn diese zuvor ein wissenschaftliches Prüfverfahren durchlaufen und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt wurden.

foodwatch hat insgesamt drei Produkte wegen irreführender Gesundheitswerbung abgemahnt

Zulässig sei etwa der Hinweis, dass Vitamin D „zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiträgt“. Doch selbst dieser an sich erlaubte Hinweis dürfe laut Gericht nicht losgelöst dazu dienen, das gesamte Produkt unter dem Namen „Immun Smoothie“ zu vermarkten – schon gar nicht, wenn der Hinweis kleingedruckt und optisch in den Hintergrund gerückt sei.

  • foodwatch kritisiert außerdem: „dm verleiht seinem zuckrigen ,Quetschie’ mit der ,Immun-Werbung’ einen gesunden Anstrich.“ In den Drogeriemärkten werde das Produkt in der Nähe von Nahrungsergänzungsmitteln platziert. Hauptbestandteil des „Quetschies“ sei Fruchtpüree, angereichert mit zugesetzten Vitaminen. Trotz des Hinweises „ohne Zuckerzusatz“ enthalte dieser „Quetschie“ rund zehn Prozent Zucker – Fruchtzucker, welcher ebenso wie gewöhnlicher Haushaltszucker nur in kleinere Mengen verzehrt werden sollte. Nach dem sogenannten Nutri-Score würde dieses Produkt die zweitschlechteste Bewertung – „D“ – erhalten. „Der Preis: 1,25 Euro für 90 Gramm – fast doppelt so teuer wie ein vergleichbarer Bio-,Quetschie’ von dm (0,75 Euro für 100 Gramm).“

foodwatch hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten insgesamt drei Produkte wegen irreführender Gesundheitswerbung abgemahnt, neben dem „Immun-Smoothie“ von dm auch das Früchtemüsli „Krunchy Immune Plus“ von Barnhouse und den „BioC Immunkraft“-Saft von Voelkel. „Barnhouse hatte daraufhin die unzulässige Gesundheitswerbung gestoppt. Die Klage gegen Voelkel ist noch anhängig.“

Weitere Informationen zum Thema:

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Unsere Mission

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Recht, Recherchen und Kampagnen / Rauna Bindewald, Recht, Recherchen und Kampagnen

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Aktenzeichen: 14 O 13/25 KfH / Landgericht Karlsruhe

foodwatch, 13.02.2025
Irreführende Immun-Werbung: foodwatch verklagt Bio-Safthersteller Voelkel

foodwatch, 06.12.2024
Nach Abmahnung von foodwatch: Bio-Müsli-Hersteller stoppt irreführende „Immun-Werbung“

foodwatch, 22.11.2024
foodwatch mahnt dm, Barnhouse und Voelkel wegen irreführender „Immun-Werbung“ ab

Amtsblatt der Europäischen Union, 30.12.2066
VERORDNUNG (EG) NR. 1924/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln – die Health Claims-Verordnung / „fettarm“, „zuckerfrei“, „Ballaststoffe tragen zu einer normalen Darmfunktion bei“

datensicherheit.de, 14.08.2019
Nährwertkennzeichnung: Große Mehrheit für Nutri-Score-Ampel / foodwatch meldet, dass laut repräsentativer Forsa-Umfrage 69 Prozent der Deutschen dieses Modell als Nährwertkennzeichnung befürworten

datensicherheit.de, 11.04.2019
foodwatch: Neue Nährwertkennzeichnung der Industrie irreführend / Verbraucherorganisation fordert Ende des „Kennzeichnungs-Wirrwarrs“

datensicherheit.de, 21.01.2019
foodwatch fordert Engagement für Lebensmittelampel in Deutschland / Französisches Vorbild „Nutri-Score“ informiert in Ampelfarben über ausgewogene Produkte

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Urlaubsfotos in Sozialen Medien: Nur fünf Prozent machen Kindergesichter unkenntlich https://www.datensicherheit.de/urlaubsfotos-soziale-medien-5-prozent-kindergesichter-unkenntlich https://www.datensicherheit.de/urlaubsfotos-soziale-medien-5-prozent-kindergesichter-unkenntlich#respond Wed, 09 Jul 2025 05:14:31 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48878 Zwar ist das Bewusstsein für Risiken beim Posten von Kinderfotos gewachsen – doch sollten sich Eltern stets vorbildhaft um die eigene Privatsphäre und die ihrer Kinder bemühen

[datensicherheit.de, 09.07.2025] Erste Bundesländer sind bereits in die Sommerferien 2025 gestartet – und da ist zu erwarten, dass wieder viele Familien über Soziale Medien Freunde und Angehörige an ihrem Urlaub teilhaben lassen. Wie bewusst Eltern und Urlauber mit dem Teilen ihrer Urlaubsbilder umgehen, hat der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. mittels einer aktuellen, repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag untersuchen lassen.

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Abbildung: eco e.V.

YouGov-Umfrage 2025 zu Vorsichtsmaßnahmen beim Teilen von Urlaubsfotos

40 Prozent teilen Urlaubsfotos nur mit ausgewählten Personen

Die Daten dieser Befragung basieren demnach auf Online-Interviews mit Mitgliedern des „YouGov Panels“, welche der Teilnahme vorab zugestimmt haben. „Für diese Befragung wurden im Zeitraum 13. und 16.06.2025 insgesamt 2.012 Personen befragt.“

  • Zwar würden vielfach bereits Schutzmaßnahmen beachtet – so teilten 40 Prozent Urlaubsbilder nur mit ausgewählten Personen bzw. 21 Prozent vermieden grundsätzlich Posts von Bildern, auf denen Kinder zu sehen sind, dennoch verzichteten acht Prozent nach wie vor vollständig auf jegliche Vorsicht.

So bleibe das Thema hochaktuell, denn nur 13 Prozent nutzten gezielt Privatsphäre-Einstellungen beim Posten über Soziale Dienste.

Mittels KI können Fotos leicht gefunden und missbraucht werden

Eltern müssten sich immer bewusst machen, dass Urlaubsbilder im Netz nicht nur von Freunden und Verwandten gesehen werden könnten, sondern je nach Online-Dienst und vorgenommenen Datenschutzeinstellungen auch von UnbekanntenAlexandra Koch-Skiba, Leiterin der „eco Beschwerdestelle“ warnt:

  • „Mit dem zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz können selbst scheinbar harmlose Bilder einfacher aufgefunden und anschließend gespeichert sowie in problematische Kontexte gebracht werden.“

Folgende Schutzmaßnahmen treffen die Befragten beim Teilen von Urlaubsbildern ihrer Kinder (Mehrfachwahl war hier möglich):

  • 40 Prozent teilten Fotos nur mit ausgewählten Personen
  • 34 Prozent verzichteten vollständig auf das Teilen von Urlaubsfotos
  • 21 Prozent Prozent vermieden Bilder, auf denen Kinder zu sehen sind
  • 20 Prozent achteten darauf, keine sensiblen Inhalte wie z.B. Kinder in Badebekleidung zu posten
  • Nur 13 Prozent nutzten gezielt Privatsphäre-Einstellungen
  • Lediglich fünf Prozent machten Kindergesichter unkenntlich

Weiterhin große Lücken im praktischen Schutzverhalten beim Posten von Urlaubsfotos

„Wir sehen, dass viele Menschen bereits erste Vorkehrungen treffen, um ihre Bilder bewusster zu teilen, kommentiert Koch-Skiba – Eltern seien heute deutlich aufmerksamer als noch vor einigen Jahren, wenn es um Kinderfotos im Netz geht, dies zeigten ihre Langzeitbeobachtungen klar.

  • Gleichzeitig gebe es weiterhin große Lücken im praktischen Schutzverhalten. „Gerade durch neue Technologien wie KI-basierte Bildauswertung ist mehr digitale Wachsamkeit gefragt denn je!“ Das Internet vergesse nicht – und KI könne dafür sorgen, dass Inhalte leichter gefunden werden. Koch-Skiba betont abschließend:. „Wer Urlaubsbilder teilt, trägt Verantwortung – Eltern haben dabei eine besondere Vorbildfunktion!“

Sicheres Posten statt sorgloses Teilen – fünf eco-Tipps von eco für Eltern und Urlauber:

  1. KI erkennt mehr als gedacht!
    Moderne Algorithmen könnten Gesichter, Orte und selbst Kleidung automatisiert identifizieren. Daher: „Gesichter möglichst unkenntlich machen – etwa durch Sticker oder Verpixelung. Auch den Bildhintergrund im Blick behalten!“
  2. Nicht zu viel Haut zeigen!
    Fotos von Kindern in Badebekleidung sollten grundsätzlich nicht im Internet veröffentlicht werden: Solche Bilder könnten zweckentfremdet, aus dem Zusammenhang gerissen oder sogar automatisiert über Bilddatenbanken weiterverbreitet oder über sogenannte Crawler aufgefunden werden. „Schützen Sie die Privatsphäre und Sicherheit Ihres Kindes, indem Sie auf solche Uploads verzichten!“
  3. Teilen stets nur mit Bedacht!
    Statt mit der ganzen Welt Privates zu teilen, sollte auf „Social Media“ gezielt eingeschränkt werden, wer Inhalte sehen darf. „Viele Plattformen bieten inzwischen Tools zur feingliedrigen Kontrolle – nutzen Sie diese aktiv!“
  4. Kinder mit einbeziehen – und sensibilisieren!
    Mit älteren Kindern sollte besprochen werden, welche Bilder gepostet werden. Schließlich gehe es auch um ihr Persönlichkeitsrecht und ihre Privatsphäre. „So stärkt frühzeitige Medienbildung auch ihr Bewusstsein für digitale Privatsphäre!“
  5. Illegale Inhalte melden – und eigene Inhalte überdenken!
    Wer auf problematische Inhalte stößt, könne diese über die „eco Beschwerdestelle“ unkompliziert und anonym melden. Und: „Wer bei eigenen Postings ein schlechtes Gefühl hat, sollte lieber verzichten oder löschen!“

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
eco Beschwerdestelle

datensicherheit.de, 28.08.2018
Vorsicht vor Familienfotos in Online-Posts / Umfrage zu Risiken von Bildern und Informationen über Familienmitglieder und wie man sich davor schützen kann.

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Medienkompetenz und digitales Know-how für Kinder werden immer wichtiger https://www.datensicherheit.de/medienkompetenz-digital-know-how-kinder https://www.datensicherheit.de/medienkompetenz-digital-know-how-kinder#respond Mon, 26 May 2025 22:56:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47994 2024 nutzten bereits über 50 Prozent der sechs- bis siebenjährigen Kinder ein Smartphone – bei den zehn- bis elfjährigen sogar 90 Prozent

[datensicherheit.de, 27.05.2025] 2024 nutzten bereits über 50 Prozent der Sechs- bis Siebenjährigen ein Smartphone, bei den Zehn- bis Elfjährigen sogar 90 Prozent, so eine Erkenntnis aus einer einer Bitkom-Studie vom Vorjahr. Der Einstieg in die digitale Welt beginnt offenbar immer früher – da häufen sich nun auch Berichte besorgter Eltern. Thomas Wrobel, Experte von Clever Dialer, geht in seiner aktuellen Stellungnahe auf die Maschen von Trickbetrüger ein und erörtert, wie Eltern sich und ihren Nachwuchs schützen können.

Für viele Kinder ein Meilenstein – das erste eigene Smartphone

Das erste eigene Smartphone: „Für viele Kinder ist das ein Meilenstein – für Eltern oft ein Balanceakt zwischen Vertrauen, Kontrolle und Unsicherheit.“ Wrobel warnt in diesem Zusammenhang: „Denn wo Heranwachsende online unterwegs sind, lauern auch digitale Trickbetrüger. Die Maschen sind dabei oft auf Kinder zugeschnitten: eine Nachricht mit Gewinnversprechen, ein angeblicher Freund in Not oder ein bedrohlicher Anruf von einer vermeintlichen Behörde.“ Das Perfide laut Wrobel: „Gerade junge Smartphone-Nutzer, die solche Situationen noch nicht einschätzen können, werden gezielt ins Visier genommen.“

Viele digitale Betrugsversuche fingen vermeintlich harmlos an – mit einem Anruf von einer unbekannten Nummer oder einer Nachricht, welche ein Video oder ein Spiel verlinkt. Doch hinter solchen Begegnungen im Netz könnten sich Gauner verbergen, die gezielt Kinder ansprechen. Wrobel führt aus: „Dabei versuchen sie, persönliche Daten zu erlangen oder die Betroffenen sogar zu Zahlungen zu verleiten.“

Kinder können schnell überfordert sein

Gerade junge Smartphone-Nutzer seien besonders gefährdet. Denn die Täuschungsversuche wirkten meist glaubwürdig„manchmal geben sich Trickbetrüger sogar als Lehrer, Freund der Familie oder die Polizei aus“. Für Kinder, die mit solchen Situationen noch nie konfrontiert wurden, wirke dies schnell überfordernd.

Wrobel betont: „Kinder benötigen nicht nur technische, sondern auch emotionale Kompetenzen, um sich sicher in der digitalen Welt zu bewegen!“ Sie müssten frühzeitig lernen, „dass nicht jede Begegnung im Netz oder am Smartphone unbedenklich ist“. Ungewöhnliche Vorkommnisse sollten mit den Eltern besprochen werden. Dies helfe den Kleinen, im Umgang mit dem Smartphone routinierter zu werden.

Kindersicherungsfunktionen ermöglichen es, Inhalte zu filtern, Nutzungszeiten zu begrenzen und App-Freigaben zu verwalten…

Daneben gebe es zahlreiche technische Hilfsmittel, welche den digitalen Alltag sicherer machen könnten: „Kindersicherungsfunktionen ermöglichen es, Inhalte zu filtern, Nutzungszeiten zu begrenzen und App-Freigaben zu verwalten. Apps die Spam-Anrufe blockieren, bevor das Smartphone überhaupt klingelt, bieten ebenfalls einen wirkungsvollen Schutz.“ So komme der Scam-Anruf gar nicht erst durch. Messenger ließen sich so einstellen, „dass nur gespeicherte Kontakte Nachrichten senden dürfen“. Auch Drittanbietersperren und Spamfilter könnten helfen, Kostenfallen und gefährliche Links zu vermeiden.

Darüber hinaus sei es hilfreich, gemeinsam mit dem Kind einfache Regeln aufzustellen: „Wie reagiere ich bei unbekannten Nummern? Welche Links sollte ich besser nicht anklicken? Wann und wo ist das Smartphone tabu – etwa bei den Hausaufgaben oder am Esstisch?“ Solche Absprachen schafften Orientierung und förderten Verantwortungsbewusstsein.

Kinder fit fürs Netz machen – digitale Kompetenz als Schlüsselqualifikation

„Kinder wachsen heute wie selbstverständlich mit digitalen Geräten auf. Sie hören Musik, schreiben erste Nachrichten an Oma und Opa oder klicken sich durch Lern-Apps.“

Um sicher indes durch die digitale Welt zu navigieren, brauchten Heranwachsende aber eine Begleitung, „die ihnen dabei hilft, technische Schutzmaßnahmen zu verstehen und anzuwenden“.

Eltern sollten ihren Kindern Wissen und hilfreiche Instrumente an die Hand geben

Wrobel bemüht eine Analogie: „Wer seinen Nachwuchs auf den Schulweg vorbereitet, zeigt ihm schließlich nicht nur, wo der Zebrastreifen ist, sondern erklärt auch, warum man nicht mit Fremden mitgeht.“ Digitale Aufklärung gelinge dann am besten, „wenn sie früh ansetzt, auf Vertrauen basiert und im Austausch stattfindet“. Neben Gesprächen würden „Tools“ wie Spamfilter, Kindersicherungen und Anrufblocker dabei helfen, „Stolperfallen“ im Netz zu umgehen.

Für Eltern bedeutet die fortschreitende Digitalisierung laut Wrobel vor allem eines: „Am Ball bleiben und über die neusten Betrugsmaschen informiert sein!“ Abschließend gibt er zu bedenken: „Wer seinen Kindern Wissen und hilfreiche ,Tools’ an die Hand gibt, ebnet ihnen den Weg für einen sicheren Umgang mit der virtuellen Welt.“

 Weitere Informationen zum Thema:

rbb 24, 06.08.2024
Digitalverband Bitkom Jugendstudie: Kinder nutzen Smartphones immer früher

datensicherheit.de, 19.12.2024
Angesichts digitaler Geschenkflut zu Weihnachten: Mehrheit der Deutschen fordert laut eco-Umfrage bessere Medienkompetenz für Kinder / eco gibt fünf Tipps zum optimalen Umgang mit digitalen Geräten für Kinder und Jugendliche

datensicherheit.de, 24.01.2024
Weltweit 72 Prozent aller Kinder bereits Ziel einer Cyber-Bedrohung / International Day of Education am 24. Januar soll wachsende Bedeutung der Cyber-Sicherheitserziehung für Kinder thematisieren

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https://www.datensicherheit.de/medienkompetenz-digital-know-how-kinder/feed 0
Der Web-Tatort: Cyber-Mobbing kann junge Menschen krank machen https://www.datensicherheit.de/web-tatort-cyber-mobbing-junge-menschen-krank https://www.datensicherheit.de/web-tatort-cyber-mobbing-junge-menschen-krank#respond Tue, 15 Apr 2025 22:33:01 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47280 Laut einer repräsentativen KKH-Umfrage erlebte bereits etwa jeder fünfte Teenager Negatives in Sozialen Netzwerken – u.a. Cyber-Mobbing

[datensicherheit.de, 16.04.2025] Die Kaufmännische Krankenkasse aus Hannover (KKH) geht in einer aktuellen Stellungnahme auf die Problematik des sogenannten Cyber-Mobbings ein. Für etliche Kinder und Jugendliche gehört es demnach zum Alltag, in der Klasse, im privaten Umfeld oder im Netz vor anderen beleidigt, belästigt oder auch angegriffen zu werden: „Erfolgt Mobbing über Soziale Netzwerke, Messenger oder Videoportale, kann für Betroffene ein besonders harter Spießrutenlauf beginnen. Denn das Netz verbreitet rücksichtslos und vergisst mitunter nie.“ Die KKH unterstützt die Auseinandersetzung mit Cyber-Mobbing zum Beispiel über das bundesweite Präventionsprogramm „Max & Min@“ – Eltern können über das digitale Informationsportal „Clemens hilft!“ Orientierung in der Medienerziehung erhalten.

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Abbildung: forsa / KKH

Laut einer forsa-Umfrage hat ein Fünftel der Zwölf- bis 19-Jährigen in Sozialen Netzwerken bereits Mobbing erlitten

Umfrage zu negativen Erfahrungen mit Mobbing im Digitalen Raum

Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der KKH hat ein Fünftel der Zwölf- bis 19-Jährigen (21%) in Sozialen Netzwerken schon einmal selbst negative Erfahrungen mit Mobbing gemacht – Mädchen und Jungen nahezu gleichermaßen. Weiteren 35 Prozent der befragten Heranwachsenden bereite es allerdings zumindest etwas Sorge, dass sie in Sozialen Netzwerken beleidigt, bedroht oder belästigt werden könnten. Das Meinungsforschungsinstitut forsa hatte im Rahmen einer repräsentativen Online-Umfrage im September 2024 bundesweit insgesamt 1.004 Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 19 Jahren befragt. Die Fragen:

  • „Hast Du in Sozialen Netzwerken (wie z.B. „TikTok“ oder „WhatsApp“) schon einmal selbst negative Erfahrungen mit Mobbing gemacht – also hat Dich dort schon einmal jemand beleidigt, bedroht oder belästigt?“
  • „Bereitet Dir Sorgen, dass Du durch die Nutzung von Sozialen Netzwerken (wie z.B. „TikTok“ oder „WhatsApp“) negative Erfahrungen mit Mobbing machen könntest, also dass Du dort z.B. beleidigt, bedroht oder belästigt werden könntest?

Gezieltes Mobbing kann Heranwachsende hart treffen

Gleich ob bloßstellende Fotos und Videos, Gerüchte, Drohungen oder demütigende Fake-Profile auf „TikTok & Co.“: Gezieltes Mobbing im Netz könne Heranwachsende tief treffen, deprimieren, hilflos und auf Sicht krank machen. „Schikanierung unter Gleichaltrigen hat es schon immer gegeben“, erläutert Franziska Klemm, Psychologin und Expertin für Medienkompetenz bei der KKH. Doch mit der Verlagerung in das Digitale habe Mobbing eine neue Qualität bekommen.

„Denn Anfeindungen und Ausgrenzungen meist einer Gruppe gegen Einzelne über längere Zeit finden nicht mehr beschränkt auf den Klassenraum oder Bolzplatz statt, sondern in der grenzenlosen virtuellen Welt. Und da das Smartphone immer und überall dabei ist, ist es dann auch das Mobbing.“

Online-Mobber verbergen sich rund um die Uhr im Digitalen Raum

Typisch seien bei betroffenen Kindern und Jugendlichen Verhaltensänderungen, sei es, dass sie sich zurückzögen, freudlos, angespannt oder aggressiv wirkten. Gesundheitlich könne Mobbing zu Schlafstörungen, Kopf- und Bauchschmerzen, Appetitlosigkeit, Konzentrationsproblemen bis hin zu Ängsten und Depressionen führen. Auch die schulischen Leistungen litten oft darunter. Im Extremfall griffen einige Heranwachsende zu Tabletten oder Alkohol, um mit den Erniedrigungen und der Scham fertig zu werden.

Bei den Angreifern handele es sich häufig um Mitschüler. Bemerkenswert dabei sei: „Einige Täterinnen und Täter verbaler, psychischer oder körperlicher Attacken haben Mobbing am eigenen Leib erfahren.“ Anders als im Klassenzimmer oder auf dem Schulhof bekämen sie im Internet die Reaktionen ihrer Opfer nicht direkt mit. Das lasse bei ihnen offensichtlich die Hemmschwelle sinken. „Ohne Zweifel: Cyber-Mobbing ist feige, denn Online-Mobber verbergen sich im Digitalen Raum – und das rund um die Uhr. Empathie? Fehlanzeige.“

Cyber-Mobbing ist kein Kavaliersdelikt

„Eltern sollten mit ihren Kindern im Austausch bleiben, um einen Einblick zu bekommen, was sie in der digitalen Welt erleben. Haben Sie stets ein offenes Ohr für Ihr Kind, seien Sie interessiert und helfen Sie ihm, das Erlebte einzuordnen!“, rät Klemm. Sollten Eltern dabei mitbekommen, dass ihr Kind oder andere von Cyber-Mobbing betroffen sind, sollten sie den Nachwuchs dabei unterstützen, aktiv zu werden: „Dies kann je nach Art des Vorfalls unterschiedlich aussehen – das Melden an den Betreiber, Gespräche in der realen Welt oder im schlimmsten Fall auch eine Anzeige bei der Polizei.“ Bei Unsicherheiten gebe es Beratungsangebote, an die sich Eltern wenden könnten.

Der beste Schutz für Kinder vor Mobbing und Cyber-Mobbing sei das Erlernen eines fairen und respektvollen Miteinanders. Hierzu übernähmen sowohl Eltern als auch Einrichtungen wie Kindergarten und Schule eine wichtige Rolle. „In der digitalen Welt gelten die gleichen Kommunikationsregeln wie im realen Leben“, betont Klemm. Die virtuelle Welt könne jedoch durch mögliche Anonymität und weniger Kontrolle dazu führen, „dass die Hemmschwelle für negative Kommunikation geringer ist“. Entscheidend sei, dass Kinder und Jugendliche digitale Medien kompetent und reflektiert nutzten. „Dies trägt zu einem stabilen Selbstwertgefühl bei, das ein Schutzmantel gegen Mobbing am Tatort Netz ist und damit für die eigene körperliche und seelische Gesundheit.“

Weitere Informationen zum Thema:

KKH
Max & Min@ / Spielerisch Medienkompetenz erwerben / Programm zur Prävention problematischer Mediennutzung

KKH
Kinder und digitale Medien / Clemens hilft! unterstützt Eltern bei der Medienerziehung

KKH
Mediennutzung von Kindern / Ab wann sollten Kinder Smartphones, Tablets oder Notebooks nutzen dürfen?

datensicherheit.de, 22.09.2014
Cybermobbing: Viele Jugendliche betroffen / Peinliche Fotos oder Beschimpfungen belasten junge Menschen / BITKOM gibt Hinweise zum Umgang mit Cybermobbing

datensicherheit.de, 05.11.2012
Cyber-Mobbing: Vier von fünf jungen Menschen sehen sich unerwünschtem Online-Verhalten ausgesetzt / Eltern mit aggressivem Sprachausdruck machen ihre Kinder laut aktueller Bitdefender-Studie zu Cyber-Mobbern

datensicherheit.de, 08.11.2011
Cyber-Mobbing und Online-Grooming als Schwerpunkte im neuen enisa-Bericht / EU-Agentur gibt 18 Sicherheitsempfehlungen gegen Schlüsselrisiken

datensicherheit.de, 08.10.2011
Bitdefender-Studie: Kinder von 89 Prozent der befragten Eltern bereits Opfer von Online-Mobbing / Online-Demütigungen und -Schikanen führten bei vielen betroffenen Kinder zu Apathie oder Wut

datensicherheit.de, 12.09.2011
Bereits jeder vierte deutsche Schüler Opfer einer Mobbingattacke aus dem Internet / Microsoft rät zu Schutz vor Cyber-Mobbing

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Angesichts digitaler Geschenkflut zu Weihnachten: Mehrheit der Deutschen fordert laut eco-Umfrage bessere Medienkompetenz für Kinder https://www.datensicherheit.de/digital-geschenkflut-weihnachten-mehrheit-deutsche-forderung-eco-umfrage-verbesserung-medienkompetenz-kinder https://www.datensicherheit.de/digital-geschenkflut-weihnachten-mehrheit-deutsche-forderung-eco-umfrage-verbesserung-medienkompetenz-kinder#respond Thu, 19 Dec 2024 12:34:38 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45863 eco gibt fünf Tipps zum optimalen Umgang mit digitalen Geräten für Kinder und Jugendliche

[datensicherheit.de, 19.12.2024] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat im Vorfeld des Weihnachtsfestes 2024 Stellung zu einer im eco-Auftrag durchgeführten Umfrage zum Thema Medienkompetenz genommen: Das Meinungsforschungsinstitut Civey hat demnach 2.501 volljährige Bundesbürger am 11. und 12. Dezember 2024 befragt – die Ergebnisse seien repräsentativ: 60 Prozent forderten mehr Freizeitangebote ohne digitale Geräte für Kinder sowie Jugendliche und die Mehrheit der Deutschen sehe Eltern und Schulen in der Verantwortung für die Vermittlung von Medienkompetenz. In diesem Zusammenhang gibt der eco fünf Tipps für den „optimalen Umgang mit digitalen Geräten für Kinder und Jugendliche“.

eco-umfrage-medienkompetenz-kinder-2024

Abbildung: eco

eco-Umfrage-Ergebnisse: Mehrheit fordert Medienkompetenz und kritisches Denken…

eco-Umfrage zeigt, dass kritisches Denken der Kinder stärker gefördert werden sollte

Zu Weihnachten werden sich in vielen deutschen Haushalten wohl Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte unter dem Tannenbaum finden lassen. Während diese Geschenke Kindern und Jugendlichen neue digitale Welten eröffneten, wachse aber gleichzeitig die Verantwortung von Eltern und Schulen, einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit diesen Geräten zu fördern.

Die aktuelle Umfrage im eco-Auftrag zeige eben, dass 62,4 Prozent der Deutschen der Meinung seien, dass Eltern und Schulen die Medienkompetenz und das kritische Denken von Kindern stärker fördern sollten, um sie auf die Herausforderungen der digitalen Welt vorzubereiten.

eco-Umfrage sollte beleuchten, wie wichtig den Befragten der Schutz von Kindern in der digitalen Welt ist

Diese Umfrage sollte beleuchten, „wie wichtig den Befragten der Schutz von Kindern in der digitalen Welt ist“. So forderten 61,9 Prozent eine intensivere Aufklärung über den sicheren Umgang mit digitalen Geräten. Für 60,1 Prozent sei es entscheidend, dass mehr Freizeitangebote ohne den Einsatz von digitalen Geräten angeboten würden, um eine ausgewogene Mediennutzung zu fördern.

Darüber hinaus seien 58,5 Prozent der Meinung, dass Eltern und Schulen eine größere Kontrolle über die von Kindern online konsumierten Inhalte ausüben sollten. Auch die Festlegung von Nutzungs- und Bildschirmzeiten werde von 54,8 Prozent der Befragten als eine notwendige Maßnahme angesehen.

Leiterin der eco-Beschwerdestelle sieht Eltern und Schulen in einer aktiven Rolle

„Gerade in der Weihnachtszeit, wenn viele Eltern ihren Kindern digitale Geräte wie Smartphones oder Tablets schenken, wird deutlich, wie wichtig es ist, den Umgang mit diesen Technologien von Anfang an zu begleiten“, betont die Leiterin der eco-Beschwerdestelle, Alexandra Koch-Skiba. Sie führt aus: „Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass Eltern und Schulen eine aktive Rolle dabei spielen müssen, Kindern den sicheren Umgang mit digitalen Medien beizubringen.“

Die eco-Beschwerdestelle engagiere sich seit Jahren für die Prävention und Aufklärung zum sicheren Umgang mit digitalen Medien. „Es reicht nicht aus, nur technische Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Technische Lösungen können immer nur flankieren und unterstützen. Es geht auch – beziehungsweise insbesondere – darum, den Kindern ein gesundes Bewusstsein für die digitale Welt zu vermitteln und immer wieder das Gespräch mit ihnen über ihre Online-Erfahrungen zu suchen“, unterstreicht Koch-Skiba.

eco-Beschwerdestelle bietet Eltern und Lehrkräften regelmäßig Workshops und Informationsveranstaltungen an

Hierzu biete die eco-Beschwerdestelle regelmäßig Workshops und Informationsveranstaltungen an, welche Eltern und Lehrkräften konkrete Tipps, rechtliches Wissen und Hilfestellungen im Umgang mit digitalen Medien geben sollten. Seit beinahe 30 Jahren bekämpfe die eco-Beschwerdestelle erfolgreich illegale Inhalte im Internet. „Jeder Hinweis zählt im Kampf gegen rechtswidrigen Content!“

Begleitetes Surfen für einen sicheren Einstieg
„Begleiten Sie Kinder beim ersten Surfen im Netz!“ Empfehlenswerte, kinderfreundliche Webseiten wie „www.FragFinn.de“ böten einen sicheren Surfraum und altersgerechte Inhalte.

Kindgerechte Schutzsoftware nutzen
„Installieren Sie Jugendschutzprogramme, um sicherzustellen, dass Kinder nur auf altersgerechte Inhalte zugreifen können.“ Lösungen seien z.B. unter „www.jugendschutzprogramm.de“ zu finden.

Persönliche Daten schützen
„Erklären Sie Kindern den sicheren Umgang mit persönlichen Daten. Richten Sie gemeinsam ein Nutzerprofil ein, prüfen Sie AGBs und sorgen Sie für starke, sichere Passwörter!“

Medienkompetenz und rechtlicher Umgang mit Inhalten
„Vermitteln Sie den verantwortungsvollen Umgang mit Medien und Urheberrechten. Zeigen Sie Kindern, wie man Bilder sicher teilt und welche Inhalte erst gar nicht ins Netz gehören!“

Rechtsverstöße schnell melden
„Erklären Sie älteren Kindern, wie sie unangemessene Inhalte melden können!“ Die eco-Beschwerdestelle helfe bei der Entfernung rechtswidriger Inhalte aus dem Internet.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
eco Beschwerdestelle

fragFINN.de
FINN fragen

JUSPROG
Jugendschutzprogramme für alle Endgeräte: Windows, Android, iPhon/iPad, Mac usw. – komplett kostenlos

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Guter Datenschutz auch in Kitas: LfDI Rheinland-Pfalz meldet überwältigende Resonanz auf Web-Seminar https://www.datensicherheit.de/gut-datenschutz-kitas-lfdi-rheinland-pfalz-meldung-ueberwaeltigend-resonanz-web-seminar https://www.datensicherheit.de/gut-datenschutz-kitas-lfdi-rheinland-pfalz-meldung-ueberwaeltigend-resonanz-web-seminar#respond Mon, 01 Jul 2024 12:51:58 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44973 Auf seiner Website stellt der LfDI RLP umfangreiche und laufend aktualisierte „FAQs“ für Kitas bereit

[datensicherheit.de, 01.07.2024] In seiner aktuellen Stellungnahme berichtet Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz: „Rund 500 Erzieherinnen und Erzieher aus rheinland-pfälzischen Kitas haben in dieser Woche an einem Webinar teilgenommen, das der Landesdatenschutzbeauftragte speziell für den frühkindlichen Bereich anbot. Unter dem Motto ,Fotos, Portfolio, Einwilligung – Kita-Datenschutz gut umgesetzt’ informierte das Team des Landesbeauftragten zu datenschutzrechtlichen Fragen, die sich im Kita-Alltag auftun – vom Fotografieren beim Kita-Sommerfest bis hin zu Namensschildern am Kleiderhaken.“ Dieses Web-Seminar sei eine von sechs Aktionen gewesen, welche der LfDI zur „Woche der Medienkompetenz Rheinland-Pfalz“ 2024 beigetragen habe. Auf seiner Website stellt der LfDI auch umfangreiche und laufend aktualisierte „FAQs“ für Kitas bereit. „Dort stehen außerdem Mustertexte für die Einrichtungen der frühkindlichen Bildung zur Verfügung. Auch die Aufzeichnung des Webinars wird in Kürze zu finden sein.“

Von Kitas über Kinder erfasste Informationen besonders sensibel

„Guter Datenschutz fängt bei den Kleinsten an“, betont Professor Kugelmann und führt weiter aus: „Die besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder betrifft auch ihre Persönlichkeitsrechte.“ Die von Kindertagesstätten über Kinder erfassten Informationen seien besonders sensibel. Häufig beträfen diese die Gesundheit, die persönliche Entwicklung oder den sozialen Kontext eines Kindes. „Die Anforderungen an den Datenschutz sind entsprechend hoch und die Mitarbeitenden der Kitas tragen viel Verantwortung.“

Dem LfDI sei es wichtig, dass die Erzieher sich im Umgang mit dem Datenschutz nicht allein gelassen fühlten. Deshalb setzt er sich nach eigenen Angaben mit seinem Team seit Jahren dafür ein, Kitas und Kita-Träger zu beraten und mit den nötigen Informationen zu versorgen „alltagsnah, leicht verständlich und in Kenntnis der vielfältigen Herausforderungen, mit denen Kita-Mitarbeitende täglich konfrontiert sind“.

Datenschutz-Informationsangebot für Kita-Mitarbeiter bisher eher spärlich

Die große Zahl von 500 Teilnehmern am Web-Seminar zeige eindrücklich den Bedarf: „Anders als bei den Schulen, wo es längst etablierte Fortbildungsstrukturen gibt, ist das Angebot für Mitarbeitende von Kitas knapp. Dabei ist datenschutzrechtliches Wissen heute besonders wichtig angesichts der Digitalisierung, die nach den Schulen auch in der frühkindlichen Bildung angekommen ist.“

Das Web-Seminar werde nicht das letzte Angebot dieses Formats für Kitas sein. Neben dem diesmaligen Schwerpunkt „Bildrechte und Einwilligung“ fänden viele weitere Datenverarbeitungsprozesse in der Kita statt, zu denen das Team des LfDI in den kommenden Monaten Online-Angebote machen werde. „Das Format des Webinars macht es Kita-Mitarbeitenden möglich, trotz oft knapper Personalschlüssel ohne großen zeitlichen Aufwand an der Weiterbildung teilzunehmen.“

Weitere Informationen zum Thema:

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Datenschutz in der Kita / Fragen und Antworten für Erzieherinnen und Erzieher

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Chat-Kontrolle: Bitkom unterstützt Schutz der Kinder und Wahrung der Bürgerrechte https://www.datensicherheit.de/chat-kontrolle-bitkom-unterstuetzung-schutz-kinder-wahrung-buergerrechte https://www.datensicherheit.de/chat-kontrolle-bitkom-unterstuetzung-schutz-kinder-wahrung-buergerrechte#respond Thu, 20 Jun 2024 22:24:51 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44908 Mit der Chat-Kontrolle beabsichtigt die EU-Kommission, dass Web-Plattform-Anbieter ihre Dienste umfassend durchsuchen, um Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder zu finden

[datensicherheit.de, 21.06.2024] Mit der Chat-Kontrolle beabsichtigt die EU-Kommission, dass Web-Plattform-Anbieter ihre Dienste mittels Software umfassend durchsuchen, um Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder zu finden und an die Behörden weiterzuleiten. Der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder, stellt hierzu die Position seines Verbandes klar: „Der Schutz von Kindern gegen Missbrauch, sexualisierte Gewalt oder zum Beispiel ,Online-Grooming’ muss in der EU und in unserer Gesellschaft höchste Priorität haben!“ Der Bitkom unterstütze diese Ziele der EU-Kommission – nämlich Kinder in der digitalen und analogen Welt besser zu schützen, präventiv aktiv zu werden und die Forensik sowie Verfolgung der Täter zu verstärken. Dr. Rohleder betont indes auch: „Gleichwohl greift der aktuelle Vorschlag zu tief und in unverhältnismäßiger Weise in die Grundrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf geschützte Kommunikation ein, ohne dass sich dadurch der Schutz der Kinder verbessern würde.“

Konkrete Folgen der Chat-Kontrolle: Nachrichten mit falsch-positiven oder -negativen Bewertungen müssten händisch geprüft werden

Allein aufgrund der schieren Masse an Nachrichten, die tagtäglich auf den Smartphones der EU-Bürger eingingen, müssten täglich unzählige Nachrichten mit falsch-positiven oder falsch-negativen Bewertungen händisch geprüft werden. Dr. Rohleder erläutert:

„Nutzerinnen und Nutzer von Messenger-Diensten müssten also immer damit rechnen, dass jemand ihre Kommunikation mitliest. Kurznachrichten und Messenger sind aber Räume für geschützte, verschlüsselte private Kommunikation – und müssen dies auch bleiben!“ Eine generelle und flächendeckende Überwachungsmaßnahme jeglicher privater digitaler Korrespondenz lehnt der Bitkom demnach ab.

Chat-Kontrolle greift auch zu kurz: Ermittler müssen Tätern nicht nur auf die Spur kommen, sondern schneller sein als diese

Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, brauche es in erster Linie eine technisch und personell bessere Ausrüstung von Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Dabei gehe es vor allem um technisch versiertes, für die Ermittlungsarbeit im Digitalen Raum ausgebildetes Personal. „Hier sind gleichermaßen der Bund wie die Strafverfolgungsbehörden der Länder gefragt. Die Ermittler müssen den Tätern nicht nur auf die Spur kommen, sie sollten möglichst schneller sein als sie.“

Der Bitkom und seine Mitgliedsunternehmen stehen laut Dr. Rohleder bereit, sich in diesen Prozess einzubringen und die Behörden bei ihrer Arbeit mit technischem Know-how zu unterstützen. „Es ist wichtig, dass die Europäische Kommission in Kooperation mit Zivilgesellschaft und Wirtschaft Ansätze zum Schutz der Kinder ausarbeitet, welche rechtlich vertretbar und technisch machbar sind und die vor allem den Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen signifikant verbessern.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 14.02.2024
Chat-Kontrolle: Bundesdatenschutzbeauftragter fordert Einhaltung der Grundrechte in der EU / Prof. Ulrich Kelber nimmt Stellung zu den Verhandlungen über den EU-Verordnungsentwurf zur CSA-Verordnung

datensicherheit.de, 26.09.2023
Sofortiger Stopp der Chat-Kontrolle: Digitalcourage unterstreicht Forderung / In einer investigativen Recherche hat ZEIT ONLINE das umfangreiche Lobby-Geflecht zur geplanten Chat-Kontrolle offengelegt

datensicherheit.de, 10.02.2023
Chat-Kontrolle: Deutscher Anwaltverein warnt vor Totalüberwachung unter Deckmantel des Kinderschutzes / Gefährdung det Grundrechte aller Bürger durch EU-Pläne zur Chat-Kontrolle

 

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