Kinder – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 12 Mar 2026 14:36:04 +0000 de hourly 1 Datenschutz trifft Medienkompetenz: Medienpädagik-Fachtag in Berlin am 25. März 2026 https://www.datensicherheit.de/datenschutz-treffen-medienkompetenz-medienpaedagik-fachtag-berlin-25-maerz-2026 Thu, 12 Mar 2026 23:34:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=53232 Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) lädt bereits zum dritten Mal in Kooperation mit dem „Jugendnetz Berlin“ zu einem Fachtag für pädagogische Fachkräfte in Berlin ein

[datensicherheit.de, 13.03.2026] Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, lädt nun bereits zum dritten Mal in Kooperation mit dem „Jugendnetz Berlin“ am 25. März 2026 zu einem Fachtag für pädagogische Fachkräfte in Berlin ein. Erörtert werden sollen dabei die Fragen: „Wie können Kinder und Jugendliche in Zeiten von allgegenwärtigen Social-Media-Plattformen, Live-Streaming und KI-Anwendungen für den Schutz ihrer Daten sensibilisiert werden? Wie vermittelt man ihnen die nötigen Kompetenzen?“

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© Annette Koroll

Meike Kamp betont: Medienpädagogik bedeutet weit mehr, als digitale „Tools“ zu vermitteln!

3. Fachtag „Datenschutz trifft Medienkompetenz“

Mittwoch, 25.03.2026, 09.00 bis 15.30 Uhr
Haus der Jugend Charlottenburg, Zillestraße 54 in 10585 Berlin
Teilnahme kostenfrei – Online-Anmeldung erforderlich.

  • Den oben genannten Themen soll sich der Fachtag im Medienkompetenzzentrum Charlottenburg-Wilmersdorf widmen. Pädagogische Fachkräfte und Vertreter der Kinder- und Jugendarbeit sind demnach eingeladen, sich dort unter anderem über digitale Selbstverteidigung, KI-Werkzeuge im Lernkontext oder Live-Streaming von Kindern auszutauschen.

Auf dem Programm stehen Vorträge, Workshops und „viel Raum für die drängendsten Fragen zu Datenschutz und Medienbildung“. Die Teilnahme ist laut BlnBDI kostenfrei – die Anmeldung über die Website vom „Jugendnetz Berlin“ möglich und erbeten.

Synergetischer Austausch zwischen Fachkräften und Datenschutzaufsicht

Meike Kamp, die BlnBDI, führt aus: „Medienpädagogik bedeutet weit mehr, als digitale ,Tools’ zu vermitteln: Sie fördert kritisches Denken, stärkt Schutzmechanismen und befähigt Kinder und Jugendliche, sich sicher und selbstbestimmt in der digitalen Welt zu bewegen.“

  • Der diesjährige Fachtag biete bereits zum dritten Mal Raum für den Austausch zwischen Fachkräften und Datenschutzaufsicht.

„Denn nur wer die Mechanismen hinter den digitalen Medien versteht, kann junge Menschen wirklich dabei unterstützen, souverän und sicher unterwegs zu sein!“, gibt Kamp zu bedenken.

Funktionierender Datenschutz wichtiges Gut einer demokratischen Gesellschaft

Alexander Behrens, Geschäftsführer Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin (jfsb), ergänzt: „Funktionierender Datenschutz ist ein wichtiges Gut in demokratischen Gesellschaften. Mit dem medienpädagogischen Landesprogramm ,jugendnetz.berlin’ sensibilisieren wir Kinder, Jugendliche und Eltern sowie Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe für das Thema und fördern ihre Expertise für eine gelingende und sichere Teilhabe in der digitalisierten Gesellschaft.“

  • Diese Veranstaltung versteht sich als Teil der medienpädagogischen BlnBDI-Arbeit: Auf ihrer Website „data-kids.de“ stellt sie zudem altersgerechte Materialien bereit und informiert Kinder, Eltern und Lehrkräfte zum Thema Datenschutz. Für Berliner Schulen werden ferner kostenlose Workshops zu den Themen „Datenschutz für Kinder“ und „Likes, Fame und deine Daten“ angeboten.

Das Landesprogramm „jugendnetz.berlin“ soll in allen zwölf Berliner Bezirken die Medienkompetenzzentren unterstützen und vernetzen. „Sie sind die zentralen Netzwerkpartner für die Entwicklung und Bereitstellung von zeitgemäßen und an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen orientierten medienpädagogischen Angeboten in Berlin.“

Weitere Informationen zum Thema und Anmeldung:

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns / Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.

jugendnetz berlin
über uns: Das Landesprogramm jugendnetz.berlin

jugendnetz berlin
3. Fachtag Datenschutz trifft Medienkompetenz

Datenschutz trifft Medienkompetenz
25. März 2026 – Anmeldung

Data-Kids
Video: Was sind Daten und wer beschützt sie?

jfsb Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin
Geschäftsstelle für alle und alles

datensicherheit.de, 19.02.2026
eco: Digitalen Kinder- und Jugendschutz weiterentwickeln und digitale Teilhabe erhalten / eco-Verband fordert EU-weit einheitliche Lösungsansätze statt nationaler Insellösungen – Vielschichtigkeit der Web-Dienste bei der Weiterentwicklung der Schutzmechanismen sollte konsequent berücksichtigt und technologieoffen gedacht werden

datensicherheit.de, 27.05.2025
Medienkompetenz und digitales Know-how für Kinder werden immer wichtiger / 2024 nutzten bereits über 50 Prozent der sechs- bis siebenjährigen Kinder ein Smartphone – bei den zehn- bis elfjährigen sogar 90 Prozent

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Datenschutz als Unterrichtsthema: Kostenfreie BfDI-Lehrmaterialien für Klassenstufen 4 bis 7 https://www.datensicherheit.de/datenschutz-unterrichtsthema-bfdi-lehrmaterialien-klassenstufen-4-7 Wed, 11 Mar 2026 23:07:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=53139 Da Medienkompetenz mit dem Verständnis für die eigenen Daten beginnt, bietet die BfDI nun die neue Unterrichtsreihe „Was ist Datenschutz?“ an

[datensicherheit.de, 12.03.2026] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) stellt ab sofort kostenfreie, altersgerechte Lehrmaterialien für die Klassenstufen 4 bis 7 zur Verfügung: „Ob im Klassenchat, auf ,Social Media’ oder der Suche nach Informationen – Kinder hinterlassen Datenspuren, genauso wie Erwachsene!“ Weil Medienkompetenz mit dem Verständnis für die eigenen Daten beginne, bietet die BfDI nun die neue Unterrichtsreihe „Was ist Datenschutz?“ an.

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Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider unterstreicht: Datenschutz ist kein abstraktes Juristenthema – er ist gelebter Grundrechtsschutz im Alltag!

Datenschutz und Informationelle Selbstbestimmung in kindgerechter Form

Diese Materialien wurden demnach in Zusammenarbeit mit dem Carlsen Verlag entwickelt und knüpfen an die bekannte Welt der beliebten „Pixi“-Bücher der BfDI an.

  • Ziel sei es, zentrale Fragen rund um persönliche Daten, Privatsphäre, Suchmaschinen, sichere Passwörter, Informationelle Selbstbestimmung sowie „Social Media“ und Cybermobbing kindgerecht, praxisnah und lebensweltorientiert zu vermitteln. Diese Reihe eigne sich für den Einsatz im Sachunterricht, Politikunterricht, in der Medienbildung sowie für Projektwochen, fächerübergreifende Einheiten oder Vertretungsstunden.

Lehrkräfte erhalten direkt einsetzbare Arbeitsblätter und didaktische Hinweise mit Lösungen. Die Materialien könnten sowohl digital als auch ausgedruckt im Unterricht genutzt werden.

Datenschutz verständlich, lebensnah und ohne erhobenen Zeigefinger vermitteln

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, die BfDI, erläutert: „Auch Kinder nutzen digitale Angebote. Umso wichtiger ist es, dass sie früh verstehen, was persönliche Daten sind und warum Privatsphäre geschützt werden muss!“

  • Mit der neuen BfDI-Unterrichtsreihe werde Datenschutz verständlich, lebensnah und ohne erhobenen Zeigefinger vermittelt. Specht-Riemenschneider betont: „Datenschutz ist kein abstraktes Juristenthema – er ist gelebter Grundrechtsschutz im Alltag!“

Die Unterrichtsreihe besteht laut BfDI aus einer Folge von sechs thematischen Schwerpunkten, welcheie einzeln oder aufeinander aufbauend genutzt werden könnten:

  1. Was sind persönliche Daten? – Privatsphäre verstehen“
  2. Was ist privat? – Öffentlich oder privat unterscheiden“
  3. Suchmaschinen & Datenspuren – Wie funktioniert Suchen im Netz?“
  4. Datenschutz & Rechte – Verantwortung und informationelle Selbstbestimmung“
  5. Sichere Passwörter – Schutz der eigenen Zugänge“
  6. Social Media & Cybermobbing – Sicher und respektvoll online“

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Unsere Mission: Datenschutz, Datenschutzaufsicht und Informationsfreiheit als Wegbereiter einer grundrechtssensiblen digitalen Transformation

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider / Der Lebenslauf der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Unterrichtsmaterial / Mit der neuen Unterrichtsreihe „Was ist Datenschutz?“ stellt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) altersgerechte Materialien für die Klassenstufen 4 bis 7 zur Verfügung.

datensicherheit.de, 03.07.2025
Rheinland-Pfalz: LfDI bietet Lehrkräften Unterrichtsmaterialien zu KI und Datenschutz an / Die zur Verfügung gestellten Materialien und Methoden sollen vor allem Lehrkräfte bei der Behandlung des Themas KI im Unterricht unterstützen

datensicherheit.de, 25.01.2021
Rheinland-Pfalz: Web-FAQ zum Datenschutz in der Schule / Kompakte Informationen zum schulischen Datenschutz kompakt online verfügbar

datensicherheit.de, 01.07.2019
Digitalcourage: Datenschutz-Lexikon für Schüler als Neuauflage / „#Kids #digital #genial – Schütze dich und deine Daten“ stark nachgefragt

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eco: Digitalen Kinder- und Jugendschutz weiterentwickeln und digitale Teilhabe erhalten https://www.datensicherheit.de/eco-digital-kinder-jugendschutz-weiterentwicklung-teilhabe-erhaltung Thu, 19 Feb 2026 17:27:15 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52734 eco-Verband fordert EU-weit einheitliche Lösungsansätze statt nationaler Insellösungen – Vielschichtigkeit der Web-Dienste bei der Weiterentwicklung der Schutzmechanismen sollte konsequent berücksichtigt und technologieoffen gedacht werden

[datensicherheit.de, 19.02.2026] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. betont in seiner Stellungnahme vom 19. Februar 2026 die Notwendigkeit eines risikobasierten und technologieoffenen Ansatzes, verweist auf bestehende Schutzmechanismen wie „Teen-Accounts“ sowie etablierte Altersverifikationssysteme und warnt indes vor pauschalen nationalen Alleingängen. Zugleich hebt der eco die Bedeutung eines EU-weit einheitlichen Vorgehens im Einklang mit dem „Digital Services Act“ (DSA) sowie die Rolle der „eco Beschwerdestelle“ hervor.

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Foto: eco e.V.

Oliver Süme: Pauschale Verbote werden der Vielschichtigkeit digitaler Dienste und jugendlicher Lebenswelten nicht gerecht

eco plädiert für differenzierte, europäisch abgestimmte Lösung

Die Debatte um ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien gewinnt offenbar weiter an Dynamik: Vorstöße aus SPD und CDU/CSU sehen demnach verpflichtende Altersverifikationen und teils weitgehende Beschränkungen vor.

  • Der eco mahnt in diesem Kontext zu einer „differenzierten, europäisch abgestimmten Lösung“ und warnt zugleich vor „pauschalen Verboten“.

„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz hat Priorität. Regulierung muss dabei praktikabel, verhältnismäßig und europarechtskonform ausgestaltet sein!“, betont Oliver Süme, der eco-Vorstandsvorsitzende. Er gibt zu bedenken: „Pauschale Verbote werden der Vielschichtigkeit digitaler Dienste und jugendlicher Lebenswelten nicht gerecht.“

eco verweist auf bereits etablierten risikobasierten Ansatz

Viele Web-Plattformen arbeiteten bereits heute mit einem auf ihren AGB basierenden Mindestalter. Dieses orientiere sich an Funktionen, Nutzungsmöglichkeiten und den jeweiligen Risiken für Minderjährige.

  • Altersangaben und -prüfungen bei der Konto-Erstellung ermöglichten spezielle „Teen-Accounts“ mit standardmäßig aktivierten Schutzmechanismen – wie etwa Kontaktbeschränkungen, angepassten Privatsphäre-Einstellungen, altersgerechten Empfehlungssystemen, Nutzungsdauerregelungen und Möglichkeiten zur elterlichen Aufsicht.

Ergänzend setzten Unternehmen auf einen Maßnahmenmix gegen illegale Inhalte: Meldeoptionen, enge Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern – darunter „Trusted Flagger“ im Sinne des DSA – sowie priorisierte Meldestrukturen auch für weitere anerkannte Beschwerdestellen. Die „eco Beschwerdestelle“ etwa trägt seit 30 Jahren zur schnellen Entfernung rechtswidriger Inhalte bei.

eco-Warnung: Es darf keine dem DSA entgegenstehende nationale Sondervorgabe geben

Der DSA lege in Artikel 28 und begleitenden Leitlinien verbindliche Vorgaben zum Schutz Minderjähriger auf Online-Plattformen fest. Anbieter müssten geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz zu gewährleisten:

  • Altersgerechter Zugang und Altersüberprüfungen spielten hierbei eine zentrale Rolle. Für sehr große Web-Plattformen gälten zusätzliche Pflichten zur Risikobewertung und -minderung.

Aufgrund der vollharmonisierenden Wirkung des DSA dürften Mitgliedstaaten in bereits geregelten Bereichen grundsätzlich keine entgegenstehenden nationalen Sondervorgaben erlassen.

Altersverifikation sollte laut eco technologieoffen und verhältnismäßig gestaltet sein

Die Diskussion um ein allgemeinverbindliches Mindestalter sei untrennbar mit einer effektiven Altersprüfung verbunden. Eine „EU-ID-Wallet“ könne hier für bestimmte Altersgruppen perspektivisch Vorteile bieten, da Verfahren europaweit bekannt und einheitlich wären.

  • Gleichzeitig sollte bei der Auswahl geeigneter Verfahren auf ausreichende Flexibilität geachtet werden: Einseitige gesetzliche Festlegungen auf eine bestimmte Technologie machten Regulierung starr und schränkten Innovation ein. Auch Ausfallszenarien müssten berücksichtigt werden.

Zudem hätten sich bereits verschiedene wirksame Altersverifikationssysteme etabliert. Eine Reduzierung auf nur eine Methode würde bestehende Systeme verdrängen und müsste sich an strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen messen lassen. Regulierung sollte daher technologieoffen formuliert sein.

eco klassifiziert Kinder- und Jugendschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Süme moniert: „Mir fehlt in der politischen Debatte zudem eine klare Abgrenzung zwischen verschiedenen Plattformen und Klarheit darüber, welche Angebotsarten mit dem Ruf nach Altersbegrenzungen adressiert werden sollen!“

  • Eine repräsentative YouGov-Umfrage im eco-Auftrag zeige, dass zwar klare Schutzmechanismen befürwortet, zugleich aber praktikable und europaweit einheitliche Lösungen erwartet würden.

„Kinder- und Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! Neben regulatorischen Fragen braucht es Medienkompetenz, Aufklärung und eine wirksame Durchsetzung bestehender Regeln“, so Sümes Fazit. Der eco stehe für einen konstruktiven Dialog mit dem Ziel, „Schutz, Innovation und Teilhabe in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen“.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Vorstand@eco: RA Oliver J. Süme: Vorstandsvorsitzender, Vorstand Politik, Recht und Regulierung

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
eco Beschwerdestelle

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT, 02.12.2025
Politik & Recht / eco Umfrage: Mehrheit der deutschen Bevölkerung will Altersbegrenzung für Social Media – hält sie aber für nicht umsetzbar

European Commission
A digital ID and personal digital wallet for EU citizens, residents and businesses

datensicherheit.de, 09.02.2026
Safer Internet Day 2026: Plattform Privatheit fordert verbesserten Datenschutz für Kinder / Die „Plattform Privatheit“ nimmt den SID 2026 zum Anlass, Datenschutzverbesserungen für Kinder einzufordern und hierzu eigene konkrete Anregungen zu geben

datensicherheit.de, 24.11.2025
DATENSCHUTZKONFERENZ: 10 Vorschläge zur DSGVO-Verbesserung im Kinderinteresse / Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat den diesjährigen „Internationalen Tag der Kinderrechte“ zum Anlass genommen, Reformvorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes von Kindern vorzulegen

datensicherheit.de, 23.09.2025
GSMA Open Gateway Initiative: Britische Mobilfunkbetreiber starten Altersverifizierung und Betrugsbekämpfung / Britisches Online-Sicherheitsgesetz schreibt Alterskontrollen für Web-Plattformen vor, welche von Nutzern generierte Inhalte bereitstellen

datensicherheit.de, 27.05.2025
Medienkompetenz und digitales Know-how für Kinder werden immer wichtiger / 2024 nutzten bereits über 50 Prozent der sechs- bis siebenjährigen Kinder ein Smartphone – bei den zehn- bis elfjährigen sogar 90 Prozent

datensicherheit.de, 21.06.2024
Chat-Kontrolle: Bitkom unterstützt Schutz der Kinder und Wahrung der Bürgerrechte / Mit der Chat-Kontrolle beabsichtigt die EU-Kommission, dass Web-Plattform-Anbieter ihre Dienste umfassend durchsuchen, um Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder zu finden

datensicherheit.de, 08.02.2024
Digital Services Act: EU-weites Inkrafttreten soll Menschen im Digitalen Raum stärken / Neue EU-Regeln für Online-Plattformen müssen sich in der Praxis bewähren

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Safer Internet Day 2026: Plattform Privatheit fordert verbesserten Datenschutz für Kinder https://www.datensicherheit.de/safer-internet-day-2026-plattform-privatheit-forderung-verbesserung-datenschutz-kinder Sun, 08 Feb 2026 23:20:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52384 Die „Plattform Privatheit“ nimmt den SID 2026 zum Anlass, Datenschutzverbesserungen für Kinder einzufordern und hierzu eigene konkrete Anregungen zu geben

[datensicherheit.de, 09.02.2026] Mit Blick auf den diesjährigen „Safer Internet Day“ (SID) am 10. Februar 2026 fordert die „Plattform Privatheit“ Datenschutzverbesserungen für Kinder und gibt konkrete Anregungen. In dieser vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) geförderten Initiative untersuchen Experten „interdisziplinär, kritisch und unabhängig Fragestellungen zu Privatheit und Datenschutz in der digitalen Welt“. Die „Plattform Privatheit“ wird vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) und dem Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) an der Universität Kassel koordiniert.

Kinder bei Nutzung von „Social Media“ und anderen digitalen Diensten besser schützen

Egal, ob z.B. „Instagram“ oder „Snapchat“ – Soziale Netzwerke sammeln personenbezogene Daten. Somit sind Kinder bei der Datenverarbeitung offensichtlich besonders gefährdet. Unter dem Begriff „Kind“ versteht das Unionsrecht nach Art. 1 der UN-Kinderrechtskonvention jede Person, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

  • Fokussiert eher auf die unmittelbaren Effekte und Belohnungen digitaler Dienste, verstehen Minderjährige die langfristigen Nachteile der Dienstenutzung oft noch nicht.

Forscher der „Plattform Privatheit“ nehmen den SID 2026 zum Anlass, zu erklären, warum gerade Minderjährige im Zeitalter von Chatbots und Künstlicher Intelligenz (KI) besonders gefährdet sind – und präsentieren zudem Lösungsvorschläge, damit Kinder und Jugendliche im Internet, bei der Nutzung von „Social Media“ und anderen digitalen Diensten besser geschützt werden.

Sprachverarbeitende Systeme könnten Kinder zur bedenklichen Preisgabe von Informationen verleiten

Minderjährige unterschätzten oft, wie viele Daten bei der Nutzung von „Social Media“ und anderen digitalen Diensten unbemerkt über sie gesammelt würden. Aber auch die freiwillige Übermittlung privater Daten stelle ein Risiko dar:

  • Insbesondere sprachverarbeitende Systeme wie „ChatGPT“ verleiteten Kinder dazu, im Gespräch mit dem Dienst zahlreiche Informationen von sich preiszugeben.

„Je jünger die Kinder sind, umso eher bringen menschenähnliche Systeme sie dazu, ihnen zu vertrauen und ihnen infolgedessen im Gespräch äußerst private Details zu offenbaren“, kommentiert Prof. Dr. Nicole Krämer, Direktorin des „Research Center Trustworthy Data Science and Security“ an der Universität Duisburg-Essen über die Ergebnisse ihrer sozialpsychologischen Studien.

Kinder müssen erst noch Bewusstsein für Privatsphäre entwickeln

Wissen über Handlungsfolgen bilde sich bei Minderjährigen erst nach und nach heraus. Ihnen sei daher oft nicht klar, „dass aus den Daten, die sie preisgeben oder die durch die Beobachtung ihres Verhaltens entstehen, neue Daten über sie generiert werden, die ihr Bild von sich selbst und der Welt prägen, ihre sozialen Beziehungen beeinflussen und sogar Vorhersagen über ihr Verhalten ermöglichen“.

  • Hinzu komme, dass Minderjährige von ihren Eltern zunehmend stark überwacht würden. „Mehr und mehr werden Tracker, Smartwatches oder Videoüberwachung für Klein- und Schulkinder genutzt – und im Ausland auch bereits Anwendungen, die mittels KI fast die gesamte Kommunikation von Jugendlichen kontrollieren.“ Gerade für die prägende Phase der Kindheit sei es aber wichtig, ein Bewusstsein für die eigene Privatsphäre und den Schutz vor permanenter Überwachung zu entwickeln.

Minderjährige würden in der Regel ihre Rechte als „betroffene Person“, wie es im Datenschutzrecht heißt, noch nicht kennen. „Und selbst wenn sie ihnen bekannt wären, wären sie meist nicht in der Lage, sie wahrzunehmen.“ Aus diesen Gründen hätten diese einen besonderen Bedarf an Schutz und Fürsorge bei der Verarbeitung ihrer Daten und im Digitalen Raum.

DSGVO sollte vollumfänglich berücksichtigen: Kinder eben noch keine Erwachsenen

Die besondere Schutz- und Fürsorgepflicht des Gesetzgebers berücksichtige auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – allerdings nicht in allen notwendigen Aspekten. Sie stelle zwar in Erwägungsgrund 38 Satz 1 fest, dass Kinder „bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz (verdienen), da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind“.

  • Sie berücksichtige die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern jedoch nur in sechs Regelungen. In allen anderen Regelungen behandele die DSGVO Kinder wie Erwachsene und biete Kindern nur punktuell Schutz.

Es sei jedoch ein Gesamtkonzept erforderlich, welches den verantwortlichen Datenverarbeitern klare Regelungen an die Hand gebe, in welchen Situationen Kinderrechte mit welchen Rechtsfolgen berücksichtigt werden müssten. „Eine Verbesserung des Datenschutzes für Kinder ist zentral, um Kinder in einer digitalen Gesellschaft vor ungerechtfertigter und permanenter Überwachung zu schützen. Das Recht von Kindern auf Privatheit ist die Grundlage dafür, dass sie als zukünftige Bürgerinnen und Bürger frei und selbstbestimmt an Demokratie teilhaben“, betont Prof. Dr. Jessica Heesen, Medienethikerin an der Universität Tübingen.

Anregungen zum DSGVO-Upgrade im Interesse der Kinder

Ein Konzept zum effektiven Schutz von Minderjährigen müsse alle wesentlichen Situationen erfassen, in denen diese besonderen Risiken ausgesetzt sind und in denen ihre Möglichkeiten, Risiken zu erkennen, zu bewerten und sich gegen sie zu schützen, eingeschränkt sind.

Dabei seien auch die in der Praxis beschränkten Möglichkeiten ihrer Erziehungsberechtigten, sie zu schützen, zu berücksichtigen. „Für diese Situationen sind spezifische datenschutzrechtliche Regelungen erforderlich!“

Konkrete Vorschläge zur Ergänzung der DSGVO:

  • Die „Plattform Privatheit“ schließt sich den Vorschlägen zur Verbesserung der DSGVO an, die die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) erarbeitet hat.
  • Nach diesen solle die DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten eines Kindes für Werbezwecke oder für die Erstellung von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen untersagen, einen Widerspruch gegen die Datenverarbeitung erleichtern, wenn der Verantwortliche Daten eines Kindes verarbeitet und die Einwilligung eines Kindes in die Verarbeitung seiner Daten für automatisierte Entscheidungen ausschließen.
  • Die Verantwortlichen sollten bei der Gestaltung ihrer Verarbeitungssysteme einen besonderen Schutz der Rechte von Kindern vorsehen, ihre Systeme insbesondere für Kinder datenschutzfreundlich voreinstellen und in ihrer Datenschutzfolgenabschätzung in besonderer Weise die Risiken für Kindern berücksichtigen. Zu ergänzen seien diese Regelungen um konkrete Altersbegrenzungen vor allem für „Social Media“- und Spiele-Angebote sowie konkrete Vorgaben für funktionierende Altersverifikationssysteme.

Verbesserter Kinderdatenschutz stärkt sogar Marktposition europäischer KMU

Die vorgeschlagenen Schutzregelungen erforderten nur geringen Aufwand, würden aber den Datenschutz von Kindern deutlich verbessern. Diese Verbesserung sei mit den Vorgaben zum Online-Schutz Minderjähriger in Art. 28 „Digital Services Act“ und dem geplanten „Digital Fairness Act“ zu verbinden.

  • Sie wären ein wichtiger Beitrag für das Aufwachsen von Kindern zu mündigen Bürgern und für den Schutz der Demokratie.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und Sprecher der „Plattform Privatheit“, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, fordert hierzu: „Die Europäische Kommission muss ihre Vorschläge zur Reform der DSGVO um die gebotenen Schutzregelungen zum Datenschutz für Kinder ergänzen!“ Diese seien mindesten ebenso notwendig wie Erleichterungen für Kleinere und Mittlere Unternehmen (KMU) – zumal sie die Wettbewerbsfähigkeit von KMU in Europa eher stärkten als schwächten, weil die fehlenden Schutzregelungen für Kinder bisher vor allem Vorteile für US-amerikanische und chinesische Tech-Konzerne böten.

Weitere Informationen zum Thema:

Plattform Privatheit
Wer wir sind und was wir tun

Fraunhofer ISI Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
gemeinsam | Zukunft | gestalten / Unsere Forschung – Das Fraunhofer ISI forscht als unabhängiger Vordenker für Gesellschaft, Politik und Wirtschaft

UNIVERSITÄT KASSEL, Forschung
Wissenschaftliches Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)

UA RUHR, Research Center Trustworthy Data Science and Security
Psychology & Social Sciences / Prof. Nicole Krämer

EBERHARD KARLS UNIVERSITÄT TÜBINGEN, Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW)
Prof. Dr. Jessica Heesen / Vorstand IZEW, Leitung der Forschungsgruppe Medienethik, Technikphilosophie & KI

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 20.11.2025
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 20. November 2025: Verbesserung des Datenschutzes von Kindern in der Datenschutz-Grundverordnung

datenschutz.hessen.de
Der HBDI: Prof. Dr. Alexander Roßnagel

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Safer Internet Day 10.02.2026

datensicherheit.de, 07.02.2026
Safer Internet Day 2026: Gut 50.000 Jugendliche werden Umgang mit KI-Begleitern am 10. Februar 2026 diskutieren / Der diesjährige „Safer Internet Day“ stößt offenbar in ganz Deutschland auf große Resonanz: Mehr als 1.000 Schulen, Vereine, Bibliotheken, Unternehmen und Initiativen möchten sich mit eigenen Aktionen und Veranstaltungen engagieren

datensicherheit.de, 07.02.2026
Safer Internet Day 2026: Digitale Achtsamkeit und Skepsis angesichts der KI-Dominanz geboten / Das diesjährige Thema „Intelligente Technologie, sichere Entscheidungen – Erkundung der sicheren und verantwortungsvollen Nutzung von KI” unterstreicht die dringende Notwendigkeit neuer digitaler Kompetenzen bei Menschen jeden Alters

datensicherheit.de, 29.01.2026
Am Safer Internet Day 2026 DsiN-Talk zu Medienkompetenzen in der Schule / Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) lädt zu einer Hybridveranstaltung am 10. Februar 2026 ein

datensicherheit.de, 22.06.2020
Digitale Transformation: Deutschlands Schüler bleiben zurück / Neue Studie stellt Zukunftsfähigkeit des deutschen Bildungssystems in Frage – Schüler weitgehend „digital inkompetent“ und Lehrpläne sowie Infrastruktur „mangelhaft“

datensicherheit.de, 30.07.2019
Data-Kids: Medienpädagogisches Angebot für Grundschulen überarbeitet / Bildungsangebot der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

datensicherheit.de, 01.07.2019
Digitalcourage: Datenschutz-Lexikon für Schüler als Neuauflage / „#Kids #digital #genial – Schütze dich und deine Daten“ stark nachgefragt

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Safer Internet Day 2026: Gut 50.000 Jugendliche werden Umgang mit KI-Begleitern am 10. Februar 2026 diskutieren https://www.datensicherheit.de/safer-internet-day-2026-50000-jugendliche-umgang-ki-10-februar-2026-diskussion Sat, 07 Feb 2026 15:06:47 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52354 Der diesjährige „Safer Internet Day“ stößt offenbar in ganz Deutschland auf große Resonanz: Mehr als 1.000 Schulen, Vereine, Bibliotheken, Unternehmen und Initiativen möchten sich mit eigenen Aktionen und Veranstaltungen engagieren

[datensicherheit.de, 07.02.2026] Laut einer aktuellen Meldung vom eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. im Vorfeld vom diesjährigen „Safer Internet Day“ (SID) am 10. Februar 2026 stößt dieser in ganz Deutschland auf große Resonanz: Mehr als 1.000 Schulen, Vereine, Bibliotheken, Unternehmen und Initiativen engagieren sich demnach mit eigenen Aktionen und Veranstaltungen. Diese hohe Beteiligung unterstreiche das breite gesellschaftliche Engagement für Medienkompetenz und den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Technologien. Besonders nachgefragt sei erneut die „klicksafe Schulstunde“, an welcher laut eco am Aktionstag über 50.000 Jugendliche teilnehmen werden.

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Abbildung: klicksafe

SID soll Impulse setzen: Breites gesellschaftliches Engagement für Medienkompetenz und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Technologien

„Safer Internet Day 2026“ dem wachsenden Einfluss Künstlicher Intelligenz gewidmet

Unter dem Motto „KI and me. In künstlicher Beziehung.“ soll der „Safer Internet Day 2026“ den Fokus auf den wachsenden Einfluss Künstlicher Intelligenz (KI) und künstlicher Begleitern auf den Alltag, die Kommunikation und die Beziehungen junger Menschen richten.

  • Gemeinsam setzten die Partner des Verbunds „Safer Internet DE“ den „Safer Internet Day“ mit vielfältigen Angeboten um. Damit erreichten sie nicht nur Tausende Schüler, sondern auch pädagogische Fachkräfte und Eltern.

Zu diesem Verbund gehören neben dem „Awareness Centre klicksafe“ noch die eco-Beschwerdestelle, FSM und „jugendschutz.net“ sowie die Beratungsangebote vom Nummer gegen Kummer e.V.

„Safer Internet Day“ mahnt: Scheinbares Verstehen der KI ein digitales Trugbild

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, kommentiert: „KI ist für viele von uns längst ein hilfreicher Begleiter im Alltag: Sie formuliert Schreiben an Behörden, erklärt komplizierte Sachverhalte, hilft beim Lernen und gibt sogar Tipps gegen Liebeskummer. In Sekunden scheint sie auf alles eine Antwort zu haben. Doch dieses scheinbare ‚Verstehen‘ bleibt ein digitales Trugbild.“

  • Eine Maschine fühle nicht mit, sie höre nicht zwischen den Zeilen und halte niemandem die Hand. „Gerade Jugendliche nutzen KI zunehmend wie eine Art Therapeutin – dabei stößt sie an klare Grenzen. Echte Beziehungen entstehen im Austausch mit anderen Menschen, auch durch Widerspruch, Nähe und gemeinsame Erfahrungen“, gibt sie zu bedenken.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt wachse eben aus realen Gesprächen und Begegnungen, nicht aus Algorithmen. Deshalb sei es so wichtig, dass die Initiative „klicksafe“ auf diesen Zusammenhang aufmerksam mache und unsere Gesellschaft an die Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen erinnere. Prien: „Mein Dank gilt allen, die mit innovativen Ideen den ,Safer Internet Day’ zu etwas Besonderem machen!“

„Safer Internet Day 2026“ – ethische Fragen stellen, um entscheiden zu können, wie wir leben wollen

„Der ,Safer Internet Day’ lenkt mit dem diesjährigen Motto ‚KI and me.‘ die Aufmerksamkeit auf ein hochaktuelles und relevantes Thema. Die Frage, wie KI das Leben junger Menschen beeinflusst, ist eine der wichtigsten Fragen unserer Zeit. Deshalb müssen wir uns mit den alltäglichen KI-Begleitern auseinandersetzen: Dazu gehört auch, ethische Fragen zu stellen, um entscheiden zu können, wie wir leben wollen!“, betont der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Alexander Schweitzer.

  • Eltern stünden heute vor der Herausforderung, ihre Kinder in einer zunehmend von künstlicher Nähe geprägten Lebenswelt zu begleiten. „Gleichzeitig wollen wir junge Menschen befähigen, die Chancen digitaler Technologien zu nutzen und die Risiken zu erkennen“, beschreibt Schweitzer das Spannungsfeld.

Die vielfältigen Aktionen und Veranstaltungen am „Safer Internet Day“ zeigten, wie engagiert sich Menschen in ganz Deutschland für ein sicheres und verantwortungsvolles Online-Umfeld einsetzten.

„klicksafe Schulstunde“ wird am „Safer Internet Day 2026“ deutschlandweit live in Klassenzimmer Deutschland gestreamt

Ein zentrales Angebot der EU-Initiative „klicksafe“ soll auch in diesem Jahr die „klicksafe Schulstunde“ sein: Am „Safer Internet Day“ live in Klassenzimmer in ganz Deutschland gestreamt, soll sie sich mit dem Einfluss von KI-Chatbots auf den Alltag junger Menschen befassen.

  • Über 50.000 Schüler reflektierten dann dabei deutschlandweit, wie KI-Bots als digitale Gesprächspartner oder Ratgeber wirken, wo ihre Grenzen liegen und warum sie menschliche Beziehungen nicht ersetzen können.

„Die hohe Nachfrage an der ,klicksafe Schulstunde’ verdeutlicht den hohen Bedarf an altersgerechten, medienpädagogisch aufbereiteten Bildungsangeboten“, erläutert Deborah Woldemichael, Leiterin der EU-Initiative „klicksafe“ bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Ihr Fazit: „Junge Menschen brauchen Anlässe und Räume, um digitale Entwicklungen kritisch zu hinterfragen und ihren eigenen Standpunkt zu entwickeln.“

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns / eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. Wir gestalten das Internet.

SID 26 SAFER INTERNET DAY
KI and me In künstlicher Beziehung

klicksafe
klicksafe Schulstunde – Arbeitsmaterialien für die klicksafe Schulstunde am 10. Februar 2026

saferinternet.de
Das Digital Europe Programme (DIGITAL) der Europäischen Union unterstützt Safer Internet Centres in 27 europäischen Ländern mit dem Ziel die Medienkompetenz von Kindern, Eltern und Lehrern zu fördern, für mögliche Risiken im Internet zu sensibilisieren und Kindern und Jugendlichen eine telefonische Beratung zu Online-Problemen anzubieten…

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
eco Beschwerdestelle

FSM Freiwillige Selbstkontrolle Multimedai-Diensteanbieter
FSM-Beschwerdestelle – Für ein sicheres und besseres Internet

JUGENDSCHUTZ.NET
Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen melden

NummergegenKummer
Darüber reden hilft. / Bei uns können sich Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Bezugspersonen kostenlos und anonym beraten lassen.

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Safer Internet Day 10.02.2026

WIKIPEDIA
Karin Prien

WIKIPEDIA
Alexander Schweitzer

BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Deborah Woldemichael

datensicherheit.de, 07.02.2026
Safer Internet Day 2026: Digitale Achtsamkeit und Skepsis angesichts der KI-Dominanz geboten / Das diesjährige Thema „Intelligente Technologie, sichere Entscheidungen – Erkundung der sicheren und verantwortungsvollen Nutzung von KI” unterstreicht die dringende Notwendigkeit neuer digitaler Kompetenzen bei Menschen jeden Alters

datensicherheit.de, 29.01.2026
Am Safer Internet Day 2026 DsiN-Talk zu Medienkompetenzen in der Schule / Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) lädt zu einer Hybridveranstaltung am 10. Februar 2026 ein

datensicherheit.de, 22.06.2020
Digitale Transformation: Deutschlands Schüler bleiben zurück / Neue Studie stellt Zukunftsfähigkeit des deutschen Bildungssystems in Frage – Schüler weitgehend „digital inkompetent“ und Lehrpläne sowie Infrastruktur „mangelhaft“

datensicherheit.de, 30.07.2019
Data-Kids: Medienpädagogisches Angebot für Grundschulen überarbeitet / Bildungsangebot der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

datensicherheit.de, 01.07.2019
Digitalcourage: Datenschutz-Lexikon für Schüler als Neuauflage / „#Kids #digital #genial – Schütze dich und deine Daten“ stark nachgefragt

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Safer Internet Day 2026: Digitale Achtsamkeit und Skepsis angesichts der KI-Dominanz geboten https://www.datensicherheit.de/safer-internet-day-2026-digital-achtsamkeit-skepsis-ki-dominanz-gebot Fri, 06 Feb 2026 23:38:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52346 Das diesjährige Thema „Intelligente Technologie, sichere Entscheidungen – Erkundung der sicheren und verantwortungsvollen Nutzung von KI” unterstreicht die dringende Notwendigkeit neuer digitaler Kompetenzen bei Menschen jeden Alters

[datensicherheit.de, 07.02.2026] Im Vorfeld des diesjährigen „Safer Internet Day“ am 10. Februar 2026 möchte KnowBe4 Menschen jeden Alters ermutigen, eine Haltung Digitaler Achtsamkeit einzunehmen, um online sicher zu bleiben. Das diesjährige Thema „Intelligente Technologie, sichere Entscheidungen – Erkundung der sicheren und verantwortungsvollen Nutzung von KI” unterstreiche die dringende Notwendigkeit neuer digitaler Kompetenzen in der Welt der Künstlichen Intelligenz (KI). Javvad Malik, „Lead CISO-Advisor“ bei KnowBe4 betont in seiner aktuellen Stellungnahme, dass die beste Verteidigung darin bestehe, inne zu halten und vor dem Handeln die Informationen erst einmal zu überprüfen.

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Foto: KnowBe4

Javvad Malik zu den KI-Schattenseiten: Die beste Verteidigung besteht darin, inne zu halten und die Informationen zu überprüfen, bevor man handelt!

Allen KI-Nutzern wird aktive, achtsame Rolle im Interesse ihrer Cybersicherheit empfohlen

KI sei mittlerweile fester Bestandteil im Leben von Kindern und Jugendlichen, deshalb sei die Fähigkeit, zwischen authentischen und KI-generierten Inhalten zu unterscheiden, nicht mehr nur eine technische Fertigkeit, sondern eine grundlegende Lebenskompetenz.

  • Alle KI-Nutzer sollten also dazu übergehen, über den passiven Konsum hinauszugehen und eine aktive, achtsame Rolle für ihre Online-Sicherheit zu übernehmen.

„Durch den explosionsartigen Einsatz von KI für Deepfake-Fotos, -Audiodateien und -Videos ist es wichtiger denn je, vorsichtig mit dem umzugehen, was wir glauben“, unterstreicht Malik und führt weiter aus: „Ob es sich nun um einen eifrigen KI-Chatbot oder einen äußerst überzeugenden Social-Media-Betrug handelt – die beste Verteidigung besteht darin, inne zu halten und die Informationen zu überprüfen, bevor man handelt!“

KnowBe4-Tipps zur Navigation in der KI-Welt

  1. KI wie einen „eifrigen Praktikanten“ behandeln!
    „KI ist selbstbewusst und hat vielleicht gute Absichten, liefert aber nicht immer die richtigen Informationen“, so Malik. KI-generierten Informationen sollte mit gesunder Skepsis begegnet werden. Bevor Nutzer auf Ergebnisse reagieren, sollten sie nach den Quellen fragen und alle Informationen überprüfen, welche Geld, Sicherheit oder Emotionen betreffen – mit Hilfe einer vertrauenswürdigen Person oder einer offiziellen Website.
  2. Vor dem Teilen überprüfen!
    Social-Media-Algorithmen priorisierten oft Interaktion gegenüber Genauigkeit. Nutzer sollten sich bewusst sein, dass gefälschte Konten mit unerhörten Behauptungen oder KI-generierten Bildern Klicks generieren sollten – bekannt als „Clickbait“. Bilder oder Überschriften müssten immer doppelt überprüft werden, bevor sie im Netzwerk geteilt werden.
  3. Schutz persönlicher Daten!
    KI-Tools ermöglichten es böswilligen Akteuren, öffentliche Daten zu analysieren, um hochgradig personalisierte, glaubwürdige Betrugsmaschen zu entwickeln. Sofern es keinen besonderen Grund gibt, öffentlich zu sein, sollten Anwender ihre Social-Media-Konten auf Freunde und Familie beschränken, um die für solche Angriffe verfügbaren Daten zu begrenzen.

Aufbau Digitale Resilienz im Kontext cyberkrimineller KI-Verwendung

  1. Üben in Digitaler Achtsamkeit!
    Diese Praxis beinhalte, eine Sache nach der anderen zu tun, und könne helfen, online sicherere Entscheidungen zu treffen. Viele Angriffe seien nicht aufgrund mangelnder Kenntnisse erfolgreich, „sondern weil ein Benutzer in diesem Moment abgelenkt oder überfordert war“. Digitale Achtsamkeit bedeute auch, auf die eigene Online-Sicherheit zu achten, beispielsweise indem die eigenen Datenschutzeinstellungen proaktiv überprüft, die Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) aktiviert und ein Passwort-Manager installiert werden.
  2. Beherrschung zweier „großer Dinge“!
    Die meisten Cyberangriffe basierten auf zwei „Dingen“: Menschen zu täuschen (Social Engineering) oder nicht gepatchte Software auszunutzen. Einzelpersonen sollten sich darauf konzentrieren, zu lernen, wie sie sich nicht täuschen lassen, denn dies sei der einfachste Weg, um sicher zu bleiben. „Stellen Sie dann sicher, dass Ihre Software und Firmware rechtzeitig gepatcht werden!“ 
  3. Verwendung einer phishing-resistente MFA!
    Herkömmliche Passwörter reichten nicht mehr aus. Verwenden Sie eine phishing-resistente MFA, um wertvolle Daten zu schützen. In Situationen, in denen ein Passwort erforderlich ist, verwenden Sie einen Passwort-Manager, um wirklich zufällige Passwörter zu erstellen und zu verwenden, die so lang und komplex wie möglich und für jede Website oder jeden Dienst einzigartig sind.
  4. Beachtung der „25-Zeichen-Regel“!
    „Wenn Sie sich ein Passwort ausdenken müssen, sollten Sie eine Passphrase mit mindestens 25 Zeichen erstellen (z.B. ,rogerjumpedoverthebluecowandfish‘).“ Diese Länge biete einen wichtigen Schutz vor modernen KI-gestützten Passwort-Cracking-Methoden und neuen Quantenbedrohungen.

Fazit zum „Safer Internet Day 2026“: Cybersicherheit angesichts des KI-Schadenspotenzials zu überdenken

Malik hebt abschließend zwei Aspekte die Bedeutung des bevorstehenden Jahrestages hervor:

  • „Der ,Safer Internet Day 2026‘ erinnert junge Menschen und Erwachsene gleichermaßen daran, die Online-Sicherheit angesichts der Auswirkungen der KI zu überdenken.“ 
  • Mittels Kombination technischer Abwehrmaßnahmen wie MFA mit Verhaltensänderungen wie Digitaler Achtsamkeit könnten Einzelpersonen sicherer und selbstbewusster durch die moderne Digitale Landschaft navigieren.

Weitere Informationen zum Thema:

knowbe4
About Us / KnowBe4 empowers employees at organizations worldwide to make smarter security decisions every day

knowbe4
Javvad Malik

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Safer Internet Day 10.02.2026

datensicherheit.de, 07.02.2026
Safer Internet Day 2026: Gut 50.000 Jugendliche werden Umgang mit KI-Begleitern am 10. Februar 2026 diskutieren / Der diesjährige „Safer Internet Day“ stößt offenbar in ganz Deutschland auf große Resonanz: Mehr als 1.000 Schulen, Vereine, Bibliotheken, Unternehmen und Initiativen möchten sich mit eigenen Aktionen und Veranstaltungen engagieren

datensicherheit.de, 29.01.2026
Am Safer Internet Day 2026 DsiN-Talk zu Medienkompetenzen in der Schule / Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) lädt zu einer Hybridveranstaltung am 10. Februar 2026 ein

datensicherheit.de, 22.06.2020
Digitale Transformation: Deutschlands Schüler bleiben zurück / Neue Studie stellt Zukunftsfähigkeit des deutschen Bildungssystems in Frage – Schüler weitgehend „digital inkompetent“ und Lehrpläne sowie Infrastruktur „mangelhaft“

datensicherheit.de, 30.07.2019
Data-Kids: Medienpädagogisches Angebot für Grundschulen überarbeitet / Bildungsangebot der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

datensicherheit.de, 01.07.2019
Digitalcourage: Datenschutz-Lexikon für Schüler als Neuauflage / „#Kids #digital #genial – Schütze dich und deine Daten“ stark nachgefragt

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Gaming mit Risiko: Kostenfallen für Kinder https://www.datensicherheit.de/gaming-risiko-kostenfallen-kinder https://www.datensicherheit.de/gaming-risiko-kostenfallen-kinder#respond Fri, 26 Dec 2025 23:17:14 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51570 Die Verbraucherzentrale NRW klärt über „Lootboxen“ und „Dark Patterns“ beim Gaming auf und gibt Eltern Tipps zur Risikominderung

[datensicherheit.de, 27.12.2025] Sogenanntes Gaming gilt inzwischen als fester Bestandteil der Freizeit vieler Menschen: Gespielt wird hierbei in Apps oder umfangreichen Videospielen. Dabei bleibt es laut einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW selten bei den einmaligen Kaufkosten: Die meisten Spiele ermöglichten Zusatzkäufe im Spielverlauf, „die zusätzliche Inhalte bieten, höhere Levels oder eine bessere oder seltenere Ausstattung der Avatare“. Burak Tergek, Digitalexperte bei der Verbraucherzentrale NRW, führt hierzu aus: „Um das attraktiv zu machen, setzt die Gaming-Branche verschiedene psychologische Tricks ein“. Insbesondere Kinder und Jugendliche gerieten dadurch leicht in eine Situation, in der sie Kosten und Mechanismen nicht vollständig durchschauten.

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Foto: © VZ NRW / adpic

Gaming mit Schattenseiten: Insbesondere Kinder und Jugendliche können leicht in eine Situation geraten, in der Kosten und Mechanismen nicht vollständig erkannt werden

Gaming-Geschäftsmodell Zusatzkäufe durch „Lootboxen“

Ein weit verbreitetes Geschäftsmodell sind demnach die sogenannten Lootboxen – digitale Pakete, welche Spieler gegen echtes Geld kaufen können und bei denen der Inhalt rein vom Zufall abhängt. Viele Käufe enden enttäuschend, was zu erneuten Käufen und Versuchen führt – bis eben der gewünschte Inhalt herauskommt.

  • Aufgrund des Zufallsprinzips ähnelten „Lootboxen“ dem Glücksspiel und würden daher ein hohes Suchtpotenzial bergen – vor allem bei Jugendlichen. International betrachtet seien „Lootboxen“ sehr umstritten und in Belgien bereits verboten. In Deutschland seien sie zwar erlaubt, würden aber bei der Alterskennzeichnung durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) berücksichtigt.

Eltern sollten deshalb stets auf die USK achten und prüfen, ob die Spiele ihrer Kinder kostenpflichtige Inhalte wie „Lootboxen“ enthalten. Sie sollten ihre Kinder frühzeitig über Kostenrisiken und die Funktionsweise solcher Zufallsmechanismen aufklären.

Manipulative Designs zur Beeinflussung beim Gaming

Manipulative Designs, auch „Dark Patterns“ genannt, nutzten optische und psychologische Tricks, um Spieler zu mehr Ausgaben oder längerer Spielzeit zu verleiten. Dazu gehörten Pop-up-Fenster mit Kaufangeboten mitten im Spiel, zeitlich begrenzte „Deals“ mit Countdowns, ständige Shop-Anzeigen am Bildschirmrand oder darauf hinweisende Pfeile.

  • Weitere Mechanismen seien Belohnungen für das Anschauen von Werbung oder für tägliches Einloggen, was exzessives Spiel-Verhalten fördere. Solche Praktiken könnten das Suchtpotenzial verstärken und seien besonders problematisch bei Minderjährigen, welche durch ihre Unerfahrenheit leichter beeinflusst würden.

„In-Game“- oder „In-App“-Käufe würden in der Regel über Benutzerkonten in App-Stores abgewickelt. Hinterlegte Zahlungsdaten wie Kreditkarten, Kontonummern oder Mobilnummern ermöglichten rasche Transaktionen mit nur wenigen Klicks. „Unser Beratungsalltag zeigt, dass unbekannte Posten auf der Handyrechnung oder Kreditkartenabrechnung oft auf solche Käufe zurückgeführt werden können.“

Was Eltern für sich und ihre Kinder beim Gaming tun sollten:

  1. Keine Zahlungsdaten hinterlegen!
    Idealerweise sollten gar keine Kreditkarten-, Konto- oder Mobilnummern in den App-Store-Accounts gespeichert werden. Falls dies unvermeidbar ist, sollten Käufe immer passwortgeschützt werden, das ist meistens in den Einstellungen möglich.
  2. Guthabenkarten nutzen!
    Bei bewussten Zusatzkäufen sollten Prepaid- oder Guthabenkarten eingesetzt werden. So bleiben Ausgaben übersichtlich und die Limits sind klar kontrollierbar.
  3. Bei Abbuchungen handeln!
    Falls unerwartete Posten auf Rechnungen oder Kreditkarten vorliegen, sollte sofort geprüft werden, ob Kinderkäufe dahinterstecken sowie die Rückerstattung eingefordert werden. Bei Fragen können sich Betroffene gerne an die Verbraucherzentralen wenden.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 19.12.2025
In-Game- und In-App-Käufe: Wenn virtueller Spielspaß teuer wird / Kostenlose Spiele können durch In-Game-Käufe schnell zur Kostenfalle werden. Bei den Verbraucherzentralen erfahren Sie, wie Sie sich vor Abzocke und auch vor unnötiger Datenpreisgabe schützen.

datensicherheit.de, 25.08.2021
Gaming: TÜV-Verband gibt Sicherheits-Tipps / TÜV warnt vor Phishing-Angriffen, die Zugangs- und Zahlungsdaten abgreifen

datensicherheit.de, 13.06.2018
Online-Gaming: Eltern oft hilflos gegenüber Gefahren / McAfee gibt Tipps, um den Risiken zu begegnen

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DATENSCHUTZKONFERENZ: 10 Vorschläge zur DSGVO-Verbesserung im Kinderinteresse https://www.datensicherheit.de/datenschutzkonferenz-10-vorschlaege-dsgvo-verbesserung-kinderinteresse https://www.datensicherheit.de/datenschutzkonferenz-10-vorschlaege-dsgvo-verbesserung-kinderinteresse#respond Sun, 23 Nov 2025 23:34:47 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51088 Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat den diesjährigen „Internationalen Tag der Kinderrechte“ zum Anlass genommen, Reformvorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes von Kindern vorzulegen

[datensicherheit.de, 24.11.2025] Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat den diesjährigen „Internationalen Tag der Kinderrechte“ am 20. November 2025 zum Anlass genommen, zehn Reformvorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes von Kindern zu unterbreiten. Kinder seien besonders schutzbedürftig – auch im Digitalen Raum. Vielen Kindern, aber auch Erziehungsberechtigten, sei eben nicht bewusst, dass aus ihren Angaben und ihrem Verhalten neue Daten entstünden, welche ihr Selbstbild, ihre sozialen Beziehungen und ihr Weltverständnis entscheidend prägen könnten.

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© Annette Koroll

Meike Kamp: Mit zehn Vorschlägen will die DSK den Datenschutz junger Menschen gezielt stärken

Datenverarbeitung im Fokus, bei der besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder noch nicht ausreichend beachtet wird

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trage der besonderen Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber Kindern bereits in vielen Punkten Rechnung – aber nicht in allen.

  • Deshalb hat die DSK nun zehn Vorschläge erarbeitet, um die DSGVO gezielt um Regelungen zum Schutz von Kindern zu ergänzen.

Es gehe vor allem um Datenverarbeitungen, in denen die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern in der Praxis nicht immer ausreichend beachtet werde.

Die DSK schlägt folgende 10 konkreten Änderungen der DSGVO vor:

  1. Vereinbarkeit eines neuen Verarbeitungszwecks
    Wenn die Daten eines Kindes für einen neuen Zweck verwendet werden sollen, soll bei der Prüfung der Schutz von Kinderrechten ebenso stark gewichtet werden wie bei der Ersterhebung der Daten.
  2. Keine Einwilligung in Profiling und Werbezwecke
    Werbung auf der Grundlage von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen von Kindern sollte – wie schon im ,Digital Services Act’ und in der ,Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung’ – generell verboten sein.
  3. Keine Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO
    Kinder sollen, anders als Erwachsene, grundsätzlich keine besonders schützenswerten Daten wie Angaben zu ihrer Gesundheit, Religion oder politischen Meinung freigeben können.
  4. Datenverarbeitung für Präventions- und Beratungsdienste sowie ärztliche Untersuchungen und Heileingriffe
    Kinder sollen Beratungs- und Gesundheitsangebote ab einem bestimmten Alter vertraulich nutzen können, ohne dass ihre Eltern automatisch informiert werden.
  5. Widerspruch zur Verarbeitung von Kindesdaten
    Beim Widerspruchsrecht soll der Verantwortliche im Sinne der Betroffenen berücksichtigen, dass Daten aus der Kindheit stammen.
  6. Keine Einwilligung in automatisierte Entscheidungen
    Kinder sollen nicht Verfahren unterworfen werden, bei denen Entscheidungen vollständig automatisiert getroffen werden.
  7. Datenschutzgerechte Systemgestaltung
    Gerade Soziale Netzwerke und andere datengetriebene Plattformen sollen den Schutz von Kindern bereits bei der technischen Gestaltung sicherstellen.
  8. Datenschutzfreundliche Voreinstellung
    Voreinstellungen zum Datenschutz, etwa in Sozialen Netzwerken, sollen auch für Kinder verständlich sein und sie konsequent vor Risiken schützen.
  9. Meldung von Datenschutzverletzungen
    Bei der Frage, ob eine Datenpanne der Aufsichtsbehörde zu melden ist, sollen auch die Risiken für Kinder berücksichtigt werden.
  10. Datenschutzfolgenabschätzung
    Bei Datenschutzfolgenabschätzung sollen die besonderen Risiken und Schutzbedürfnisse von Kindern angemessen berücksichtigt werden.

DSK-Vorschläge sollen bestehenden Schutzrahmen der DSGVO sinnvoll ergänzen

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) und für 2025 die DSK-Vorsitzende, kommentiert:

  • „Mit zehn Vorschlägen will die DSK den Datenschutz junger Menschen gezielt stärken, etwa durch Verbote von personalisierter Werbung oder kindgerechte Voreinstellungen in Sozialen Netzwerken.“

Diese Regelungen würden den bestehenden Schutzrahmen der DSGVO sinnvoll ergänzen und endlich systematisch auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern ausrichten.

Weitere Informationen zum Thema:

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns / Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
DSK DATENSCHUTZKONFERENZ BERLIN ‘25

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 20. November 2025 / Verbesserung des Datenschutzes von Kindern in der Datenschutz-Grundverordnung

datensicherheit.de, 09.07.2025
Urlaubsfotos in Sozialen Medien: Nur fünf Prozent machen Kindergesichter unkenntlich / Zwar ist das Bewusstsein für Risiken beim Posten von Kinderfotos gewachsen – doch sollten sich Eltern stets vorbildhaft um die eigene Privatsphäre und die ihrer Kinder bemühen

datensicherheit.de, 27.05.2025
Medienkompetenz und digitales Know-how für Kinder werden immer wichtiger / 2024 nutzten bereits über 50 Prozent der sechs- bis siebenjährigen Kinder ein Smartphone – bei den zehn- bis elfjährigen sogar 90 Prozent

datensicherheit.de, 30.07.2020
eco-Beschwerdestelle: Surfguide für Kinder und Jugendliche veröffentlicht / Plädoyer und Informationen für eine verantwortungsvolle Internetnutzung

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https://www.datensicherheit.de/datenschutzkonferenz-10-vorschlaege-dsgvo-verbesserung-kinderinteresse/feed 0
Digitales Kinder- bzw. Jugendzimmer: Rund 500 Euro jährliche Ausgaben der Eltern https://www.datensicherheit.de/digital-kinder-jugendliche-500-euro-jahresausgaben-eltern https://www.datensicherheit.de/digital-kinder-jugendliche-500-euro-jahresausgaben-eltern#respond Wed, 20 Aug 2025 15:15:35 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49723 Durchschnittlich geben Eltern allein 362 Euro pro Jahr für digitale Geräte ihres Kindes aus

[datensicherheit.de, 20.08.2025] Digitale Geräte und Medien sind inzwischen offensichtlich fester Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen geworden – ob das erste eigene Smartphone fürs Kind nebst passendem Vertrag dazu, ein neuer Laptop für die Hausaufgaben oder ein Lernspiel u.a. – jedenfalls geben Eltern laut aktuellen Erkenntnissen des Branchenverbands Bitkom insgesamt 503 Euro durchschnittlich pro Jahr für digitale Geräte und Medien ihres Nachwuchses aus. Auf Hardware wie Smartphone, Laptop, Spielkonsole oder Kopfhörer entfallen demnach dabei im Schnitt 362 Euro und für Kommunikation sowie den Zugang zu digitalen Medien, also zum Beispiel für den Mobilfunkvertrag, kostenpflichtige Lernsoftware oder -Apps sowie Computer- und Videospiele durchschnitlich 141 Euro. Dies seien Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.004 Eltern mit Kindern im Alter zwischen sechs und 18 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Die im Auftrag von Bitkom Research durchgeführte telefonische Umfrage habe im Zeitraum der Kalenderwochen 22 bis 27 2025 stattgefunden.

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Abbildung: Bitkom Research

Bitkom-Umfrage: Geschätzt rund 500 Euro durchschnittliche Ausgaben für digitale Grundausstattung des Kindes p.a.

Digitale Geräte gehören heute zur Grundausstattung auch vieler Kinder

Was die Geräteausstattung angeht, so hätten sieben Prozent der Eltern in den vergangenen zwölf Monaten unter 100 Euro für ihr Kind ausgegeben. Weitere 24 Prozent hätten 100 Euro bis 199 Euro ausgegeben, 25 Prozent 200 bis 499 Euro und 23 Prozent 500 bis 999 Euro.

  • Fünf Prozent gaben laut Bitkom sogar 1.000 Euro und mehr aus, sechs Prozent hingegen gar nichts (0 Euro).

„Ob für die Schule oder die Freizeit – eigene digitale Geräte gehören heute zur Grundausstattung vieler Kinder. Bei der Auswahl sollten Eltern darauf achten, dass die Geräte altersgerecht sind und sie sollten die Schutzeinstellungen anpassen!“, kommentiert der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder.

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Foto: Bitkom e.V.

Dr. Bernhard Rohleder rät Eltern, bei der Auswahl digitaler Geräte auf Altersgerechtigkeit und angepasste Schutzeinstellungen zu achten

Bei Ausgaben für digitale Geräte deutlicher Sprung ab einem Alter von 13 Jahren

Bei den Geräteausgaben gebe es einen deutlichen Sprung ab einem Alter von 13 Jahren: Während die Eltern von Sechs- bis Neunjährigen im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben rund 302 Euro für Geräte ihres Kindes ausgegeben hätten sowie die Eltern von Zehn- bis Zwölf-Jährigen rund 290 Euro, seien es bei den Eltern von 13- bis 15-Jährigen mit 437 Euro und bei den 16- bis 18-Jährigen mit 435 Euro deutlich mehr.

  • Im Vergleich etwas geringer fielen die Ausgaben der Eltern für Mobilfunkvertrag, Spiele, Lern-Apps und ähnliche digitale Medien bzw. Angebote aus. Unter 50 Euro hätten vier Prozent in den letzten zwölf Monaten dabei für ihr Kind ausgegeben, 50 bis 99 Euro weitere 17 Prozent. Zwischen 100 und 199 Euro seien es bei 45 Prozent gewesen. 200 bis 499 Euro hätten 21 Prozent ausgegeben, 500 Euro und mehr nur ein Prozent. Gar keine Ausgaben für digitale Medien ihres Kindes habe ein Prozent der Eltern im vergangenen Jahr.

Bei den Ausgaben für Mobilfunkvertrag, Spiele, Apps etc. gebe es ab einem Alter von zehn Jahren kaum noch Unterschiede: Eltern mit einem Kind zwischen sechs und neun Jahren hätten im Schnitt 127 Euro für digitale Medien ausgegeben. Bei Zehn- bis Zwölfjährigen seien es 149 Euro, bei 13- bis 15-Jährigen 144 Euro und bei 16- bis 18-Jährigen 146 Euro gewesen.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Über uns

bitkom
Dr. Bernhard Rohleder – Hauptgeschäftsführer Bitkom e.V.

datensicherheit.de, 27.05.2025
Medienkompetenz und digitales Know-how für Kinder werden immer wichtiger / 2024 nutzten bereits über 50 Prozent der sechs- bis siebenjährigen Kinder ein Smartphone – bei den zehn- bis elfjährigen sogar 90 Prozent

datensicherheit.de, 19.12.2024
Angesichts digitaler Geschenkflut zu Weihnachten: Mehrheit der Deutschen fordert laut eco-Umfrage bessere Medienkompetenz für Kinder / eco gibt fünf Tipps zum optimalen Umgang mit digitalen Geräten für Kinder und Jugendliche

datensicherheit.de, 09.02.2021
Finn der Fuchs: Kindern spielerisch IT-Sicherheit vermitteln / Anlässlich des „Safer Internet Day 2021“ begrüßt und unterstützt der TeleTrusT das Projekt für kindgerechte Bildung

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Irreführender „Immun-Smoothie“: foodwatch gewinnt Rechtsstreit https://www.datensicherheit.de/irrefuehrung-immun-smoothie-foodwatch-sieg-rechtsstreit https://www.datensicherheit.de/irrefuehrung-immun-smoothie-foodwatch-sieg-rechtsstreit#respond Wed, 20 Aug 2025 15:01:09 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49722 Das Landgericht Karlsruhe verbot Bezeichnung „Immun-Smoothie für Kinder“ und gab damit einer Klage der Verbraucherorganisation foodwatch e.V. Recht

[datensicherheit.de, 20.08.2025] „Die Drogeriekette dm darf einen ,Obst-Quetschie’ nicht weiter als ,Immun-Smoothie für Kinder’ bezeichnen“, meldet der foodwatch e.V. – dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden und gab damit einer Klage der Verbraucherorganisation Recht. Laut dem Richter verstößt die Bezeichnung „Immun Smoothie“ gegen die europäische „Health-Claims-Verordnung“. dm erwecke damit unzulässigerweise den Eindruck, der Verzehr des Produkts wirke sich positiv auf das Immunsystem aus. Gegen das Urteil des Landgericht Karlsruhe könne dm bis Mitte September 2025 in Berufung gehen.

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Foto: foodwatch / Sabrina Weniger

Rauna Bindewald kritisiert Anbieter, welche Eltern in die Irre führen – und ihnen obendrein das Geld aus der Tasche ziehen

Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und 10% Zucker als „Immun Smoothie“ anzubieten laut foodwatch illegal

„Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als ‚Immun Smoothie‘ verkauft, führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche. Das ist nicht nur dreist, sondern schlicht illegal, kommentiert Rauna Bindewald von foodwatch.

  • Dem Urteil des Landgerichts zufolge handelt es bei der Bezeichnung „Immun-Smoothie“ um eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe, welche verboten sei, da sie nicht auf der EU-Liste zugelassener „Health Claims“ stehe.

Die europäische „Health-Claims-Verordnung“ soll Verbraucher vor irreführender Gesundheitswerbung schützen. Sie erlaubt gesundheitsbezogene Aussagen nur, wenn diese zuvor ein wissenschaftliches Prüfverfahren durchlaufen und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt wurden.

foodwatch hat insgesamt drei Produkte wegen irreführender Gesundheitswerbung abgemahnt

Zulässig sei etwa der Hinweis, dass Vitamin D „zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiträgt“. Doch selbst dieser an sich erlaubte Hinweis dürfe laut Gericht nicht losgelöst dazu dienen, das gesamte Produkt unter dem Namen „Immun Smoothie“ zu vermarkten – schon gar nicht, wenn der Hinweis kleingedruckt und optisch in den Hintergrund gerückt sei.

  • foodwatch kritisiert außerdem: „dm verleiht seinem zuckrigen ,Quetschie’ mit der ,Immun-Werbung’ einen gesunden Anstrich.“ In den Drogeriemärkten werde das Produkt in der Nähe von Nahrungsergänzungsmitteln platziert. Hauptbestandteil des „Quetschies“ sei Fruchtpüree, angereichert mit zugesetzten Vitaminen. Trotz des Hinweises „ohne Zuckerzusatz“ enthalte dieser „Quetschie“ rund zehn Prozent Zucker – Fruchtzucker, welcher ebenso wie gewöhnlicher Haushaltszucker nur in kleinere Mengen verzehrt werden sollte. Nach dem sogenannten Nutri-Score würde dieses Produkt die zweitschlechteste Bewertung – „D“ – erhalten. „Der Preis: 1,25 Euro für 90 Gramm – fast doppelt so teuer wie ein vergleichbarer Bio-,Quetschie’ von dm (0,75 Euro für 100 Gramm).“

foodwatch hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten insgesamt drei Produkte wegen irreführender Gesundheitswerbung abgemahnt, neben dem „Immun-Smoothie“ von dm auch das Früchtemüsli „Krunchy Immune Plus“ von Barnhouse und den „BioC Immunkraft“-Saft von Voelkel. „Barnhouse hatte daraufhin die unzulässige Gesundheitswerbung gestoppt. Die Klage gegen Voelkel ist noch anhängig.“

Weitere Informationen zum Thema:

foodwatch
Unsere Mission

foodwatch
Recht, Recherchen und Kampagnen / Rauna Bindewald, Recht, Recherchen und Kampagnen

foodwatch
Aktenzeichen: 14 O 13/25 KfH / Landgericht Karlsruhe

foodwatch, 13.02.2025
Irreführende Immun-Werbung: foodwatch verklagt Bio-Safthersteller Voelkel

foodwatch, 06.12.2024
Nach Abmahnung von foodwatch: Bio-Müsli-Hersteller stoppt irreführende „Immun-Werbung“

foodwatch, 22.11.2024
foodwatch mahnt dm, Barnhouse und Voelkel wegen irreführender „Immun-Werbung“ ab

Amtsblatt der Europäischen Union, 30.12.2066
VERORDNUNG (EG) NR. 1924/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln – die Health Claims-Verordnung / „fettarm“, „zuckerfrei“, „Ballaststoffe tragen zu einer normalen Darmfunktion bei“

datensicherheit.de, 14.08.2019
Nährwertkennzeichnung: Große Mehrheit für Nutri-Score-Ampel / foodwatch meldet, dass laut repräsentativer Forsa-Umfrage 69 Prozent der Deutschen dieses Modell als Nährwertkennzeichnung befürworten

datensicherheit.de, 11.04.2019
foodwatch: Neue Nährwertkennzeichnung der Industrie irreführend / Verbraucherorganisation fordert Ende des „Kennzeichnungs-Wirrwarrs“

datensicherheit.de, 21.01.2019
foodwatch fordert Engagement für Lebensmittelampel in Deutschland / Französisches Vorbild „Nutri-Score“ informiert in Ampelfarben über ausgewogene Produkte

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https://www.datensicherheit.de/irrefuehrung-immun-smoothie-foodwatch-sieg-rechtsstreit/feed 0