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Aktuelles, Branche, Produkte - Montag, November 10, 2025 0:50 - noch keine Kommentare
Erweiterte SBOM als Sicherheitheitspass: Software-Stücklisten zwischen Pflicht und Kür
Laut ONEKEY entwickeln sich erweiterte SBOMs zum Sicherheitspass mit integrierter Risikobewertung und allen regulatorisch konformen Nachweisen
[datensicherheit.de, 10.11.2025] Laut einer aktuellen Stellungnahme von ONEKEY entwickeln sich erweiterte Software-Stücklisten zum Sicherheitspass mit integrierter Risikobewertung und allen regulatorisch konformen Nachweisen. Die EU-Verordnung „Cyber Resilience Act“ (CRA) schreibt vor, dass die Hersteller und Inverkehrbringer digitaler Produkte mit Internetanschluss künftig eine „Software Bill of Materials“ (SBOM), also eine Software-Stückliste, vorweisen müssen – mit dem Ziel, mögliche Software-Schwachstellen, die Hackern als Angriffsfläche dienen könnten, zu identifizieren, um sie zeitnah beheben zu können. weiterlesen…
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