Aktuelles, Branche - geschrieben von am Dienstag, Mai 7, 2024 18:13 - noch keine Kommentare

Cyber Resilience Act: Verstöße können Unternehmen CE-Kennzeichnung kosten

Hersteller, Importeure und Händler sollten umgehend cyber-sicherheitskonforme Prozesse schaffen und automatisieren

[datensicherheit.de, 07.05.2024] Im März 2024 hatte das Europäische Parlament den „Cyber Resilience Act“ (CRA) verabschiedet. Die finale Version wird demnach in den nächsten Wochen veröffentlicht und gibt den Startschuss für die Übergangsfrist: „Unternehmen sollten zeitnah prüfen, inwieweit die Anforderungen des CRA die eigenen Produkte betreffen und wie schnellstmöglich eine umfassende Konformität sichergestellt werden kann“, rät Jan Wendenburg, Geschäftsführer von ONEKEY.

Compliance Wizard soll umfassende Cyber-Sicherheitsbewertung von Produkten ermöglichen

Dazu seien Anpassungen in den eigenen Produktions- und Entwicklungsprozessen notwendig, welche auf Basis der neuesten Iterationen nun besser greifbar seien. ONEKEY hat nach eigenen Angaben eine Lösung zum Patent angemeldet, welche Herstellern, Importeuren und Verkäufern von Technologieprodukten mit digitalen Elementen wesentliche Schritte erleichtern soll: Den „Compliance Wizard“ ermögliche eine umfassende Cyber-Sicherheitsbewertung von Produkten. Durch die Kombination von automatischer Schwachstellenerkennung, CVE-Priorisierung und Filterung mit einem ganzheitlichen, interaktiven Compliance-Fragebogen würden Aufwand und Kosten von Cyber-Sicherheits-Compliance-Prozessen deutlich reduziert.

Die von der EU angedrohten Sanktionen bei Sicherheitslücken seien empfindlich – und umfassten neben Bußgeldern für Unternehmen auch Geldstrafen für Geschäftsführer. Wendenburg warnt: „Herstellern, Händlern und Importeuren kann auch die CE-Kennzeichnung entzogen werden: Das bedeutet einen Verkaufsstopp auf dem gesamten EU-Markt.“

Vielen Unternehmen fehlen noch Informationen über grundlegenden Anforderungen aus dem Cyber Resilience Act

Mit dem CRA werde das Prinzip „Security by Design“ Gesetz: Künftig reiche es nicht mehr aus, die Konformität eines Produkts mit digitalen Elementen erst zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens sicherzustellen. Vielmehr sei eine kontinuierliche Risikobewertung erforderlich – und die sofortige Behebung von Sicherheitslücken. Beim Zukauf von Komponenten von Drittanbietern und Open-Source-Komponenten müssten Hersteller eine „Due Diligence“ durchführen, um das Endprodukt durch den Einbau dieser Bestandteile nicht zu gefährden.

Bislang fehlten den Unternehmen jedoch viele Informationen über die grundlegenden Anforderungen des CRA sowie einheitliche Standards. Auch das solle sich nun ändern: „Die EU-Kommission hat bereits horizontale Standards für zentrale Tätigkeiten und Sicherheitsanforderungen sowie vertikale Standards für wichtige und kritische Produkte – insgesamt 42 – angekündigt. Damit – und mit den entsprechenden Tools wie unserem ,Compliance Wizard’ – können Unternehmen schneller analysieren, was umgesetzt werden muss, um Compliance mit dem CRA zu erreichen“, erläutert Wendenburg. Unternehmen könnten – um auf der sicheren Seite zu sein – zudem ein „CRA Readiness Assessment“ durch das ONEKEY-Expertenteam buchen.

SBOM: Dokumentationspflicht zur Stärkung der Cyber-Sicherheit

Im Rahmen der Dokumentationspflicht müssten die Hersteller künftig auch die Software-Stückliste (Software Bill of Materials / SBOM) führen und generell die gesamte Lieferkette hinsichtlich der Sicherheit von Produkten und Komponenten analysieren. Automatisierung sei hierbei der Schlüssel für produktgerechte Prozesse, „die sich nicht negativ auf die Handelspreise auswirken“. Bei diesem digitalen Dokument handele es sich um eine Gesamtliste aller in einem Produkt verwendeten Softwarekomponenten – auch der versteckten. „Hersteller, Importeure und Händler sollten wissen, dass diese SBOM immer aktuell sein muss. Jeder Patch oder jedes Update erfordert daher eine idealerweise automatisierte Aktualisierung der SBOM“, rät Wendenburg.

Mit dem „Compliance Wizard“ werde eine SBOM automatisch erstellt und könne jederzeit ebenso automatisiert gepflegt werden. Zudem sei vielen Unternehmen noch nicht klar, was alles unter den Begriff „Produkte mit digitalen Elementen“ falle: „Mobile Geräte wie Laptops, Smartwatches, Smart-Home-Devices wie Thermostate oder Intelligente Stromzähler und vor allem der immens große und besonders risikobehaftete Bereich der industriellen Steuerungen bis hin zum Kraftfahrzeug fallen darunter: Also alles, was mit einem IT-Netzwerk oder dem Internet verbunden ist“, fasst Wendenburg abschließend zusammen.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 04.08.2023
SBOM-Anforderungen: TR-03183-2 stärkt Sicherheit in der Software-Lieferkette

ONEKEY
COMPLIANCE WIZARD™



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