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Aktuelles, Experten - Donnerstag, Mai 3, 2018 19:47 - noch keine Kommentare
WhatsApp-Nutzung durch Unternehmen im DSGVO-Kontext zumeist rechtswidrig
Potsdamer Fachanwalt rät zum Verzicht der betrieblichen Anwendung
[datensicherheit.de, 03.05.2018] Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-DSGVO endgültig in Kraft. Von ihr betroffen sei auch die „WhatsApp“-Nutzung durch Unternehmen, sagt Cornelius Matutis, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aus Potsdam. Die legale Nutzung gestaltet sich demnach künftig als schwierig – bei Missachtung der Vorgaben der DSGVO durch Unternehmen sei die Nutzung sogar weiterlesen…
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