Louisa Specht-Riemenschneider – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 25 Jun 2026 19:00:17 +0000 de hourly 1 BfDI Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider hat Rückzug angekündigt https://www.datensicherheit.de/bfdi-prof-dr-louisa-specht-riemenschneider-rueckzug-ankuendigung Wed, 18 Mar 2026 07:26:18 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=53304 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wird sich aus gesundheitlichen Gründen von ihrem Amt zurückzuziehen

[datensicherheit.de, 18.03.2026] Laut einer Meldung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, vom 17. März 2026, wird sich diese „aus gesundheitlichen Gründen von ihrem Amt zurückzuziehen, sobald die Nachfolge geregelt ist“.

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Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider bleibt noch bis zur Klärung der Nachfolge im Amt

BfDI-Position darf niemals unbesetzt sein

Specht-Riemenschneider erklärte: „Datenschutz ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass das Amt der Bundesbeauftragten von einer Person vertreten wird, die jederzeit und uneingeschränkt präsent ist. Ich brauche aber Zeit, um wieder vollständig zu genesen. Deshalb habe ich mich entschlossen, mich von meinem Amt zurückzuziehen.“

Um einen geordneten Übergang zu gewährleisten und die aktuellen Gesetzgebungsverfahren weiter zu begleiten, beabsichtigt Specht-Riemenschneider das Amt erst dann aufzugeben, wenn die Nachfolge geregelt ist: „Die Position der BfDI darf angesichts der Bedeutung des Amtes nicht unbesetzt sein, auch nicht für einen kurzen Moment.“

BfDI-Handlungsfähigkeit uneingeschränkt gewährleistet

Die Übergangszeit gebe dem Parlament ausreichend Zeit, einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu bestimmen. Selbstverständlich bleibe in dieser Zeit die Handlungsfähigkeit der BfDI uneingeschränkt gewährleistet.

Specht-Riemenschneider betonte abschließend: Ich danke allen, die meinen Weg bis hierhin begleitet, unterstützt und die Vertrauen in mich gesetzt haben! Es war eine große Ehre für mich, dieses Amt ausüben zu dürfen, die Arbeit hat mir viel Freude bereitet.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 03.09.2024
BfDI-Amtsantritt: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider benennt Schwerpunkte ihres Wirkens / BfDI möchte vor allen Dingen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz erreichen

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BVerwG-Urteil erschwert datenschutzrechtliche Kontrolle des BND durch BfDI https://www.datensicherheit.de/bverwg-urteil-erschwernis-datenschutzrecht-kontrolle-bnd-bfdi Fri, 06 Mar 2026 23:46:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=53032 Bundesverwaltungsgericht hat Klage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als „unzulässig“ abgewiesen

[datensicherheit.de, 07.03.2026] Am 4. März 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Rechtsstreit um das Einsichtsrecht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) die Klage als „unzulässig“ abgewiesen (6 A 2.24). Dieses Urteil erschwert eine datenschutzrechtliche Kontrolle des BND aus Sicht der BfDI erheblich.

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Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider befürchtet als Folge des Urteils, dass im Bereich der Nachrichtendienste kontrollfreie Räume entstehen

Bei verweigerter Einsichtnahme steht BfDI allein „Beanstandung beim Bundeskanzleramt“ zu

„Durch die Klage wollte ich erreichen, dass keine praktischen Kontrolllücken entstehen, damit Grundrechte wirksam geschützt werden können. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge kann ich meine unabhängigen Kontrollbefugnisse nicht gerichtlich durchsetzen, ich habe keine ‚wehrfähige Rechtsposition‘ für eine Klage“, berichtet die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider.

  • Verweigert der BND nun der BfDI die Einsichtnahme, steht ihr nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts allein die „Beanstandung beim Bundeskanzleramt“ zu.

Mit einer solchen „Beanstandung“ seien nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers keine unmittelbar durchsetzbaren Abhilfe- bzw. Durchgriffsbefugnisse verbunden. Diese gesetzgeberische Entscheidung dürfe nicht durch die Einräumung einer wehrfähigen Rechtsposition der BfDI unterlaufen werden.

BfDI sieht durch Urteil Schwächung des Grundrechts auf Informationelle Selbstbestimmung

„Als Folge des Urteils befürchte ich, dass im Bereich der Nachrichtendienste kontrollfreie Räume entstehen. Die kontrollierte Stelle kann nunmehr faktisch selbst darüber entscheiden, was mir zur Einsicht gegeben und was damit durch mich kontrolliert wird. Die Gesetzeslage ist absurd und muss korrigiert werden!“, so Specht-Riemenschneider.

  • Sie unterstreicht: „Aus meiner Sicht muss es immer eine Instanz geben, die über strittige Fragen entscheidet. Diese Instanz kann aber nicht das Bundeskanzleramt sein, denn innerhalb der Exekutive bin ich vollständig unabhängig und weisungsfrei. Ich muss meine Kontrollrechte im Interesse des Grundrechtsschutzes vor Gericht durchsetzen können. Ich appelliere an den Gesetzgeber, mir für Streitigkeiten über meine Kontrollrechte und -pflichten beim BND einen Rechtsweg zu geben!“

Specht-Riemenschneider sieht durch das Urteil eine Schwächung des Grundrechts auf Informationelle Selbstbestimmung: „Bürgerinnen und Bürger haben gegenüber den Nachrichtendiensten wegen der geheim stattfindenden Datenverarbeitungen kaum Möglichkeiten, sich selbst gegen nachrichtendienstliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen, die tief in ihre Privatsphäre eingreifen können.“

BfDI-Kritik: Durchsetzung der Betroffenenrechte infolge des Urteils massiv beschränkt

Deshalb habe ihr das Bundesverfassungsgericht eine Kompensationsfunktion zugewiesen. Indes: „Meine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Betroffenenrechte sind mit dem heutigen Urteil massiv beschränkt.“ Anlass für ihre Klage war demnach ein Kontrolltermin der BfDI, bei dem der BND die Einsichtnahme in Anordnungen individueller nachrichtendienstlicher Aufklärungsmaßnahmen verweigert hatte.

  • In diesem Fall sei es um Anordnungen von sogenannten CNE-Maßnahmen gegangen, welche notwendig seien, um ein „Hacking“ von IT-Systemen von Ausländern im Ausland zu rechtfertigen. Es habe sich also um einen sensiblen Vorgang gehandelt, welcher aus Sicht der BfDI eine besonders gründliche Prüfung notwendig gemacht hätte.

Eine umfassende Kontrolle dieser Maßnahmen durch die BfDI könne als Folge des vorliegenden Urteils nun nicht erfolgen. Die BfDI beabsichtigt, die Auswirkungen des Urteils auf die Durchsetzung der bundes- und europarechtlichen Regelungen durch eine unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde eingehend zu prüfen.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Unsere Mission: Datenschutz, Datenschutzaufsicht und Informationsfreiheit als Wegbereiter einer grundrechtssensiblen digitalen Transformation

BfDI, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider / Der Lebenslauf der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht

BND
Aufsicht & Kontrolle / Die Befugnisse des BND sind klar geregelt.

datensicherheit.de, 02.05.2021
ePrivacy-Verordnung 2021: Ausnahmen unterlaufen Schutz vor Überwachung durch Geheimdienste / Patrycja Schrenk kritisiert abgespeckte Schlüsselpassagen im aktuellen Entwurf der ePrivacy-Verordnung

datensicherheit.de, 24.07.2013
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder: Geheimdienste gefährden massiv den Datenverkehr / Kritik am umfassenden und anlasslosen Datenzugriff ohne Einhaltung der Grundsätze der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung

datensicherheit.de, 20.06.2013
Globale Internet-Überwachung durch Geheimdienste wird zum Politikum / Kritische transatlantische Anmerkungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

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KI-Einsatz bei Behörden: Datenschutz sollte von Anfang an mitgedacht werden https://www.datensicherheit.de/ki-einsatz-behoerden-datenschutz-anfang-mitgedacht https://www.datensicherheit.de/ki-einsatz-behoerden-datenschutz-anfang-mitgedacht#respond Tue, 30 Dec 2025 23:27:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51598 Die BfDI hat eine Handreichung zu Datenschutz und Künstlicher Intelligenz (KI) in Behörden veröffentlicht

[datensicherheit.de, 31.12.2025] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat die Handreichung „KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken“ veröffentlicht: Diese soll demnach die öffentlichen Stellen des Bundes dabei unterstützen, datenschutzrechtliche Fragestellungen bei der Entwicklung und dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) – insbesondere von „Large Language Models“ (LLMs) – zu identifizieren und eine strukturierte, lösungsorientierte Herangehensweise an KI-Projekte zu entwickeln.

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Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider möchte mit der neuen KI-Handreichung zur Rechtssicherheit beitragen

Datenschutzrechtlichen Aspekte man beim KI-Einsatz bedenken

Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, erläutert: „Gerade beim Einsatz von ,Large Language Models’ bestehen für öffentliche Stellen erhebliche Unsicherheiten. Mit dieser Handreichung will ich zur Rechtssicherheit beitragen und aufzeigen, an welche datenschutzrechtlichen Aspekte man beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den meiner Aufsicht unterliegenden Behörden denken sollte.“

BfDI berät Behörden beim KI-Einsatz (vor allem LLMs)

Selbstverständlich stehe ihr Haus für die weitere Prüfung konkreter Vorhaben beratend zur Seite. Im Fokus der Handreichung stehen laut BfDI der Umgang mit personenbezogenen Daten beim Training und bei der Nutzung von LLMs, die Herausforderungen mit in LLMs memorisierten Daten sowie die Anforderungen an Rechtmäßigkeit und Transparenz.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider / Der Lebenslauf der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 22.12.2025
KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken / Handreichung der BfDI für die Bundesverwaltung

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ePA: 7% der Versicherten widersprachen Einrichtung https://www.datensicherheit.de/epa-7-prozent-versicherte-widerspruch-einrichtung https://www.datensicherheit.de/epa-7-prozent-versicherte-widerspruch-einrichtung#respond Fri, 19 Dec 2025 23:35:22 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51485 Nach BfDI-Erkenntnisssen sind Sicherheitsbedenken Hauptgrund für Widerspruch gegen die ePA-Einrichtung

[datensicherheit.de, 20.12.2025] Laut einer aktuellen Umfrage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist die elektronische Patientenakte (ePA) 95 Prozent der gesetzlich Versicherten bekannt. Aktiv genutzt wird sie demnach zurzeit jedoch nur von wenigen – darunter besonders häufig von jüngeren Menschen unter 40 Jahren und Menschen mit höherem Bildungsabschluss. Im Auftrag der BfDI hatte das Meinungsforschungsinstitut Info GmbH telefonisch per CATI („Computer-Assisted Telephone Interview“) repräsentativ 1.500 gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren in der Zeit vom 4. bis 18. November 2025 zur ePA befragt.

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Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: Möchte man die Menschen mitnehmen, ist es also essenziell, Sicherheitslücken schnellstmöglich und bestmöglich zu schließen!

85% der befragten gesetzlich Versicherten möchten ePA behalten

Seit Januar 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine ePA von ihrer Krankenkasse eingerichtet bekommen haben – sofern sie nicht widersprachen. Sieben Prozent der Befragten gäben an, dass sie der Einrichtung ihrer ePA widersprochen hätten.

  • Über die Hälfte davon gebe Bedenken bei Datenschutz und Datensicherheit als Hauptgrund an.

Laut dem „Datenbarometer“ der BfDI, welches regelmäßig repräsentative Bevölkerungsumfragen zu Datenschutzthemen durchführt, möchten 85 Prozent der befragten gesetzlich Versicherten ihre ePA behalten. Insgesamt 45 Prozent der Befragten beabsichtigten, ihre ePA innerhalb der kommenden sechs Monate aktiv zu nutzen.

Viele Versicherte kennen zentrale ePA-Funktionen noch nicht

Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, kommentiert: „Das Interesse an der ePA ist groß. Damit kann sie ihren Zweck, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, tatsächlich erreichen. Der Hauptgrund für einen Widerspruch gegen die Einrichtung der ePA sind Sicherheitsbedenken.“

  • Möchte man die Menschen mitnehmen, sei es also essenziell, Sicherheitslücken schnellstmöglich und bestmöglich zu schließen. „Nur dann kann tiefes Vertrauen in die ePA entstehen!“

Viele Versicherte würden zentrale Funktionen der ePA noch nicht kennen. Mehr als vier von zehn Befragten nähmen fälschlicherweise an, die ePA würde erst eingerichtet, nachdem man sich registriert und die App installiert hat. Dass Versicherte selbst Dokumente aus ihrer Akte entfernen könnten, wisse nur rund ein Drittel. Immerhin 60 Prozent sei bewusst, dass die ePA nicht verpflichtend ist.

Einstellungsmöglichkeiten zur Weitergabe: Selbstbestimmt mit eigenen Gesundheitsdaten umgehen

Den Befragten sei eine selbstbestimmte Nutzung der ePA wichtig: 83 Prozent möchten künftig möglichst viele Einstellungsmöglichkeiten zur Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten haben. Dies bedeute aber nicht, dass sie ihre Daten grundsätzlich zurückhalten wollten: Mehr als zwei Drittel würden zentrale medizinische Unterlagen weiterhin mit allen Behandelnden teilen. Ebenso viele wären zudem bereit, pseudonymisierte Daten für Forschungszwecke bereitzustellen.

  • „Die Funktionen und Einstellungsmöglichkeiten bei der ePA müssen für alle verständlich und nachvollziehbar sein!“, fordert Specht-Riemenschneider. Dies sei die Grundvoraussetzung für einen selbstbestimmten Umgang mit den eigenen Gesundheitsdaten, „den sich die Menschen wünschen“.

Befürchtungen, wonach zu viele Einstellungsmöglichkeiten dazu führen könnten, dass Nutzer zu viele Funktionen deaktivierten und damit die optimale Nutzung der ePA einschränken könnten, seien nach den Erkenntnissen des „Datenbarometers“ unbegründet.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Organisation der Behörde

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider / Der Lebenslauf der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Elektronische Patientenakte (ePA): Datenschutz und Selbstbestimmung entscheiden über den Erfolg der ePA, zeigt die Datenbarometer-Befragung vom November 2025

datensicherheit.de, 25.10.2025
ePA-Kritik: Freie Ärzteschaft moniert drohende internationale Verfügung über Krankheitsdaten / Trotz geringer Korrekturen an den bisher bekannten ePA-Datenschutzlücken zeigen die Aussagen der Bundesregierung laut FÄ, dass weiter eklatante Mängel und Probleme bestehen

datensicherheit.de, 30.09.2025
ePA: Verbraucherschützer fordern für Versicherte mehr Kontrolle über ihre Daten / Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband bezieht Position zu der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) per 1. Oktober 2025

datensicherheit.de, 30.09.2025
Verpflichtende Einführung ab 1. Oktober 2025: Kritik an der ePA reißt nicht ab / Bündnis Widerspruch gegen die Elektronische Patientenakte (ePA) erinnert daran, dass die offenkundigen Sicherheitslücken eigentlich vollständig beseitigt sein sollten – nur dann würde die verpflichtende Einführung erfolgen

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BfDI-Datenbarometer gestartet – mehr Evidenz für wirksamen Datenschutz erwartet https://www.datensicherheit.de/bfdi-datenbarometer-start-evidenz-wirksamkeit-datenschutz https://www.datensicherheit.de/bfdi-datenbarometer-start-evidenz-wirksamkeit-datenschutz#respond Sun, 05 Oct 2025 22:22:04 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50426 Das „Datenbarometer“ der BfDI soll regelmäßig die Einstellungen und Erwartungen der Bevölkerung zum Thema Datenschutz erfassen

[datensicherheit.de, 06.10.2025] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat am 2. Oktober 2025 mit dem „Datenbarometer“ ein neues Instrument ins Leben gerufen, welches künftig regelmäßig die Einstellungen und Erwartungen der Bevölkerung zum Thema Datenschutz erfassen soll. Ziel sei es, die gesellschaftlichen Perspektiven auf Datenschutz sichtbar zu machen, um die politische und fachliche Diskussion stärker evidenzbasiert zu gestalten.

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Abbildung: BfDI

Neues BfDI-„Datenbarometer“: Die Bevölkerung blickt differenziert auf das Thema Datenschutz – für die BfDI ein wichtiger Weckruf für Reformimpulse!

37% empfinden Datenschutz als übertrieben, bürokratisch oder gar als Illusion

„Ich interessiere mich für Evidenz, statt auf gefühlte Wahrheiten zu vertrauen“, erläutert die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider. Mit dem „Datenbarometer“ soll demnach „eine belastbare, öffentlich zugängliche Datenbasis“ geschaffen werden, welche nicht nur ihre Arbeit unterstützt, sondern auch die Professionalität und Unabhängigkeit ihrer Behörde bei der Teilnahme an datenschutzpolitischen Diskussionen stärkt.

  • Die erste repräsentative Befragung zeige, dass die Bevölkerung sehr unterschiedliche Erwartungen habe, „wenn man sie offen nach ihrer Assoziation mit Datenschutz fragt“. Während 22 Prozent spontan positive Verbindungen herstellten, wie Sicherheit, Schutz und Privatsphäre, äußerten sich 35 Prozent neutral oder ambivalent – etwa als „Fluch und Segen“ zugleich.

Kritisch äußerten sich 37 Prozent: „Sie empfinden Datenschutz z.B. als übertrieben, bürokratisch oder gar als Illusion.“ Einzelne Befragte gäben an, es gebe „Datenschutz doch gar nicht“ – für Riemenschneider „ein Weckruf“.

Datenschutz soll den Menschen nützen – ohne mit überbordenden Informationspflichten zu überfordern

„Das ist alarmierend! Bei einer bevorstehenden Reform der DSGVO stehen wir als Datenschützer in der Verantwortung, Vertrauen zurückzugewinnen: Wir brauchen wirksame Selbstbestimmung im Digitalen Raum, klare Regeln für grundrechtssensible Bereiche und einen Datenschutz, der den Menschen nützt – ohne den oder die Einzelne mit überbordenden Informationspflichten zu überfordern.“

  • Das „Datenbarometer“ werde künftig regelmäßig zentrale Themen der Datenschutz-Debatte demoskopisch beleuchten – etwa den Einsatz von „Cookie“-Einwilligungsmanagern und die elektronische Patientenakte (ePA). Die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden und dann auf der BfDI-Website zur Verfügung stehen.

Das neue Instrument stärke den interdisziplinären Anspruch der BfDI und solle dazu beitragen, die Debatte um Datenschutz in Deutschland transparenter, informierter und bürgernäher zu gestalten.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider / Der Lebenslauf der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenbarometer: Wie steht die Bevölkerung zum Datenschutz? Das Datenbarometer der BfDI liefert regelmäßig aktuelle Erkenntnisse.

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Cookie-Einwilligung und Einwilligungsverwaltung: Wie gut kennen sich Nutzerinnen und Nutzer mit Cookies aus – und können PIMS mehr Kontrolle über Daten bringen? Eine forsa-Umfrage im Auftrag der BfDI gibt Einblicke.

datensicherheit.de, 18.05.2025
BfDI erläutert ihre Position zum Datenschutz in der Digitalen Ära / Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider hat am 13. Mai 2025 beim „26. Datenschutzkongress“ in Berlin eine Keynote gehalten

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KI-Regulierung: BfDI unterzeichnet Vereinbarung auf der Global Privacy Assembly 2025 https://www.datensicherheit.de/ki-regulierung-bfdi-unterzeichnung-vereinbarung-global-privacy-assembly-2025 https://www.datensicherheit.de/ki-regulierung-bfdi-unterzeichnung-vereinbarung-global-privacy-assembly-2025#respond Fri, 03 Oct 2025 22:16:02 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50397 Unter dem Motto „Künstliche Intelligenz in unserm Alltagsleben: Daten- und Datenschutzfragen“ fand Mitte September 2025 in Seoul die 47. Jahreskonferenz der „Global Privacy Assembly“ (GPA) statt

[datensicherheit.de, 04.10.2025] Unter dem Motto „Artificial Intelligence in our daily lives: Data and Privacy Issues” („Künstliche Intelligenz in unserm Alltagsleben: Daten- und Datenschutzfragen“) fand Mitte September 2025 in Seoul die 47. Jahreskonferenz der „Global Privacy Assembly“ (GPA) statt. Um die internationale Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden zu stärken, hat der Stellvertretende Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine gemeinsame Erklärung mit dem Gastgeber, der Personal Information Protection Comission (PIPC) Südkorea, und der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde Commission Nationale de L`Informatique et des Libertes (CNIL) und weiteren Delegationen unterzeichnet.

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Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider betont: Eine Vernetzung und Kompetenzbündelung der Datenschutzaufsichtsbehörden auf internationaler Ebene ist nötig, um auf vertrauenswürdige, innovative Anwendungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz hinzuwirken!

KI trägt zu erheblichen technologischen Fortschritten und zur weiteren Digitalisierung unseres Lebens bei

Die unterzeichnenden Behörden haben demnach darin festgehalten, sich für eine vertrauenswürdige Regulierung von Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) einzusetzen und dabei die Aspekte der Innovationsfreundlichkeit und eine nachhaltige Gewährleistung des Datenschutzes im Auge zu behalten.

„In unserer heutigen Gesellschaft trägt die Künstliche Intelligenz zu erheblichen technologischen Fortschritten und zur weiteren Digitalisierung unseres Lebens bei. Solche Anwendungen sind oft mit grenzüberschreitenden Datenflüssen verbunden. Eine Vernetzung und Kompetenzbündelung der Datenschutzaufsichtsbehörden auf internationaler Ebene ist nötig, um auf vertrauenswürdige, innovative Anwendungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz hinzuwirken“, kommentiert die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider.

„Network of Networks“: Erfahrungsaustausch über gemeinsame relevante Themen

Erstmals fand im Rahmen der GPA unter der Leitung von BfDI und PIPC ein Treffen in dem neuen Format „Network of Networks“ statt, in welchem regionale Datenschutz-Netzwerke aus Europa, Afrika, Lateinamerika und Asien einen Erfahrungsaustausch über gemeinsame relevante Themen beginnen konnten.

Die GPA trifft sich jährlich und hat derzeit über 130 Mitglieder aus aller Welt: Sie ist die größte internationale Vereinigung von Datenschutzbehörden. Die Mitglieder diskutieren weltweit relevante datenschutzpolitische und datenschutzrechtliche Themen.

Weitere Informationen zum Thema:

GPA Global Privacy Assembly
Mission and Vision

GPA 2025 SEOUL
47th GLOBAL PRIVACY ASSEMBLY / 15-19 SEPTEMBER 2025 | SEOUL, KOREA

datensicherheit.de, 05.09.2025
KI-Kontrolle: Scharfe Kritik der Landesdatenschutzbehörden am BMDS / Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit warnt vor Schwächung des Grundrechtsschutzes und verweist auf „KI-Verordnung“

datensicherheit.de, 03.09.2024
BfDI-Amtsantritt: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider benennt Schwerpunkte ihres Wirkens / BfDI möchte vor allen Dingen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz erreichen

datensicherheit.de, 22.01.2024
AI Act: EU-Exportschlager mit Potenzial zum weltweiten Standard für KI-Regulierung / Hybride EAID-Veranstaltung anlässlich des Europäischen Datenschutztags 2024

datensicherheit.de, 11.12.2023
AI Act: Politische Einigung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz in der EU / Ansatz enthält eine teilweise Verlagerung der Compliance-Verpflichtung entlang der KI-Lieferkette

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Digital Cluster Bonn: Jahreskonferenz 2025 war enger Zusammenarbeit für den verantwortungsvollen KI-Einsatz gewidmet https://www.datensicherheit.de/digital-cluster-bonn-jahreskonferenz-2025-zusammenarbeit-verantwortung-ki-einsatz https://www.datensicherheit.de/digital-cluster-bonn-jahreskonferenz-2025-zusammenarbeit-verantwortung-ki-einsatz#respond Tue, 23 Sep 2025 22:09:25 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50244 Das „Digital Cluster Bonn“ wurde mit der Absicht gegründet, Wissen und Ressourcen zu bündeln, Synergien zu schaffen und den Austausch zwischen den Digitalbehörden zu festigen

[datensicherheit.de, 24.09.2025] Das „Digital Cluster Bonn“ wurde 2024 mit dem Ziel gegründet, die Zusammenarbeit der Bonner Behörden im Bereich der Digitalisierung zu stärken. Hierzu sollen Wissen und Ressourcen gebündelt, Synergien geschaffen und der Austausch zwischen den Digitalbehörden gefestigt werden. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) weist in ihrer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass technologische Innovationen wie die Künstliche Intelligenz (KI) die Transformation der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung vorantreiben. „Weder Unternehmen noch moderne Behörden werden daran vorbeikommen, sie künftig bei ihrer Arbeit einzusetzen!“

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Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: Wir stehen gemeinsam ein für eine grundrechtswahrende, sichere, wettbewerbskonforme und innovationsfreundliche Aufsicht von KI in Deutschland!

Fragen und Herausforderungen rund um das Thema KI und deren Einsatz in der Behördenpraxis im Fokus

Mit dem KI-Einsatz seien indes große Chancen aber auch erhebliche Risiken verbunden. Die Bundesbehörden am Standort Bonn arbeiteten deshalb an Konzepten für den verantwortungsbewussten Umgang mit dieser neuen Technologie.

  • Die BfDI hat am 23. September 2025 die diesjährige Jahreskonferenz des „Digital Clusters Bonn“ ausgerichtet. Diesem Netzwerk gehören neben der BfDI auch die Bundesnetzagentur (BNetzA), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Bundesamt für Justiz (BfJ) und das Bundeskartellamt (BKartA) an.

Schwerpunkt der diesjährigen Tagung seien waren Fragen und Herausforderungen rund um das Thema KI und deren Einsatz in der Behördenpraxis gewesen.

Im „Digital Cluster Bonn“ vernetzte Behörden einig, KI verantwortungsvoll selbst einzusetzen

„Alle im ,Digital Cluster Bonn’ vernetzten Behörden sind sich einig: Wir wollen und müssen Künstliche Intelligenz verantwortungsvoll selbst einsetzen. Zugleich sind wir alle in unserer Aufgabe mit KI-Systemen befasst, aus unterschiedlichen Blickwinkeln“, führte die diesjährige Gastgeberin der Jahrestagung, die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, aus.

  • Wer KI selbst einsetzt und Erfahrungen sammelt, könne KI auch effektiver überwachen, Nutzer für einen rechtskonformen Einsatz gezielter beraten und Bürger besser schützen.

Die BfDI betonte: „Die Erwartungen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sind zurecht hoch an uns und unsere Aufgabenerfüllung. Wir stehen gemeinsam ein für eine grundrechtswahrende, sichere, wettbewerbskonforme und innovationsfreundliche Aufsicht von KI in Deutschland!“

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Unsere Mission: Datenschutz, Datenschutzaufsicht und Informationsfreiheit als Wegbereiter einer grundrechtssensiblen digitalen Transformation

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider / Der Lebenslauf der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Digital Cluster Bonn
Digital Cluster Bonn bringt sechs Bundesbehörden zusammen. Wir bauen unsere Zusammenarbeit zu allen Aspekten der Digitalisierung aus.

Digital Cluster Bonn, 15.01.2024
Memorandum of Understanding zum „Digital Cluster Bonn“ zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dem Bundesamt für Justiz, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dem Bundeskartellamt und der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen…

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Digital Cluster Bonn: Sechs Bundesbehörden arbeiten bei der Digitalisierung enger zusammen

datensicherheit.de, 03.09.2024
BfDI-Amtsantritt: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider benennt Schwerpunkte ihres Wirkens / BfDI möchte vor allen Dingen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz erreichen

datensicherheit.de, 18.09.2025
Datenstrategie: Deutsche Führungskräfte sehen Mangel als Gefahr für KI-Erfolg / Eine Umfrage von OpenText und Ponemon Institute unter fast 1.900 CIOs, CISOs und weiteren IT-Führungskräften zeigt deren zunehmenden Anspruch, sensible Daten im KI-Kontext zu schützen und gleichzeitig Wachstum zu fördern

datensicherheit.de, 19.08.2025
Mit Agentischer KI als Schlüsseltechnologie werden neue Sicherheits- und Infrastrukturkonzepte unverzichtbar / Von automatisierten Geschäftsprozessen über smarte Datenanalyse bis hin zu intelligenten „Cloud’“-Diensten halten autonome, miteinander kommunizierende KI-Agenten überall Einzug

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BfDI legt Berufung ein: Fanpage-Verfahren in der nächsten Runde https://www.datensicherheit.de/bfdi-berufung-fanpage-verfahren https://www.datensicherheit.de/bfdi-berufung-fanpage-verfahren#respond Fri, 22 Aug 2025 22:58:13 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49775 BfDI-Handreichung zur rechtssicheren Nutzung Sozialer Netzwerke durch öffentlichen Stellen des Bundes veröffentlicht

[datensicherheit.de, 23.08.2025] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, legt nach eigenen Angaben gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. Juli 2025 im Fall der „facebook“-Fanpages Berufung ein. Damit werde dieses Verfahren nun der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, vorgelegt. Da der Ausgang dieses Berufungsverfahrens aber zeitlich und rechtlich schwer abzuschätzen sei, bietet die BfDI der Bundesregierung und den anderen öffentlichen Stellen des Bundes intensive Unterstützung und Beratung an, „wie Soziale Netzwerke zwischenzeitlich rechtskonform genutzt werden können“. Das Urteil des VG Köln werde dabei selbstverständlich respektiert.

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Abbildung: BfDI

BfDI-Handreichung zur rechtssicheren Nutzung Sozialer Netzwerke veröffentlicht

BfDI möchte Behörden rechtssichere Nutzung Sozialer Netzwerke ermöglichen

„Ich möchte die Rechtsunsicherheit bei der Nutzung Sozialer Medien durch öffentliche Stellen des Bundes beenden“, betont Specht-Riemenschneider. Deswegen wurde am 22. August 2025 eine Handreichung veröffentlicht, welche die notwendigen Schritte darstellen soll, um Behörden eine rechtssichere Nutzung Sozialer Netzwerke zu ermöglichen.

„Selbstverständlich sehen wir, wie wichtig es für den Staat geworden ist, auf Sozialen Netzwerken zu kommunizieren.“ Welche Bedingungen dafür gelten, sei aber bislang völlig unklar und könne nur entweder durch den Gesetzgeber oder durch ein letztinstanzliches Urteil festgelegt werden.

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Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider möchte die Rechtsunsicherheit bei der Nutzung Sozialer Medien durch öffentliche Stellen des Bundes beenden

BfDI-Anliegen, Bedingungen für rechtskonforme Nutzung höchstrichterlich zu klären

Es gehe nicht darum, Behörden für die Nutzung Sozialer Medien abzustrafen. Vielmehr sei es das Anliegen der BfDI, die bislang weder gesetzlich noch höchstrichterlich festgelegten Bedingungen für rechtskonforme Nutzung abschließend und unmissverständlich zu klären.

Dabei gelte es eben, grundsätzlich auch digitale Kommunikation mit Bürgern zu ermöglichen. Die private Nutzung Sozialer Netzwerke folge anderen Bedingungen und sei von diesem Verfahren nicht betroffen.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 22.08.2025
Soziale Netzwerke rechtmäßig nutzen – So geht`s – / Handreichung zur Nutzung sozialer Netzwerke durch öffentliche Stellen des Bundes

BfDI, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider / Der Lebenslauf der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

datensicherheit.de, 24.07.2025
Urteil zu facebook-Fanpages: BfDI überdenkt weitere rechtliche Schritte / Vor dem Verwaltungsgericht Köln fand die Verhandlung zur Frage des rechtmäßigen Betriebs einer „facebook“-Seite („Fanpage“) der Bundesregierung statt – der BfDI-Bescheid von 2023 wurde aufgehoben

datensicherheit.de, 22.02.2023
facebook: Betrieb der Fanpage der Bundesregierung vom BfDI untersagt / Betrieb einer facebook-Fanpage laut BfDI nicht datenschutzkonform möglich

datensicherheit.de, 04.04.2022
Fanpages: Facebook-Verstöße gegen Europäisches Datenschutzrecht auch Seitenbetreibern zuzurechnen / Datenschutzkonferenz hat Kurzgutachten zur aktuellen Situation und datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs sogenannter Fanpages erstellt

datensicherheit.de, 02.07.2018
facebook-Fanpages: Datenschutz-Mitverantwortung der Organisationen / Rechtsexperten des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ beleuchten langfristige Auswirkungen des EuGH-Urteils

datensicherheit.de, 01.11.2013
Facebook-Fanpages: ULD legt Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig ein / Musterverfahren soll verbindliche Klärung der datenschutzrechtlichen Frage herbeiführen

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https://www.datensicherheit.de/bfdi-berufung-fanpage-verfahren/feed 0
Gefragte BfDI-Informationsbroschüre wurde aktualisiert https://www.datensicherheit.de/bfdi-informationsbroschuere-aktualisierung-2025 https://www.datensicherheit.de/bfdi-informationsbroschuere-aktualisierung-2025#respond Thu, 14 Aug 2025 22:20:19 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49647 Die Informationsbroschüre der BfDI zum Datenschutzrecht mit den Gesetzestexten von DSGVO und BDSG ist in einer neuen Auflage verfügbar

[datensicherheit.de, 15.08.2025] Das Datenschutzrecht sei die Grundlage ihrer Arbeit: „Seit 2018 bietet die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) daher eine Broschüre an, in der die wichtigsten Gesetzestexte kompakt zusammengestellt sind: die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).“ Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage hat die BfDI das Nachschlagewerk jetzt neu aufgelegt – die Broschüre ist ab sofort wieder online und gedruckt verfügbar.

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Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider betont: Die Selbstbestimmung der Menschen bleibt – auch und gerade in der digitalen Welt – unser gemeinsames Ziel!

BfDI der Durchsetzung der DSGVO und vieler weiterer Datenschutzgesetze verpflichtet

Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, erläutert: „Ich freue mich und bin stolz darauf, gemeinsam mit meiner Behörde für die Durchsetzung der DSGVO und vieler weiterer Datenschutzgesetze in Deutschland zu sorgen. Die Selbstbestimmung der Menschen bleibt – auch und gerade in der digitalen Welt – unser gemeinsames Ziel!“

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Abbildung: BfDI

Neue Auflage der BfDi-Broschüre „Datenschutz-Grundverordnung – Bundesdatenschutzgesetz – Texte und Erläuterungen“

BfDI-Informationsbroschüre soll Überblick über die Regelungen der DSGVO und des BDSG bieten

Diese Informationsbroschüre soll demnach dazu beitragen, einen Überblick über die Regelungen der DSGVO und des BDSG zu erhalten. Sie enthält neben den Gesetzestexten und den Erwägungsgründen zur DSGVO Erläuterungen zu einzelnen Themenkomplexen und zu unbestimmten Rechtsbegriffen.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 13.08.2025
Datenschutz-Grundverordnung – Bundesdatenschutzgesetz – Texte und Erläuterungen

datensicherheit.de, 18.05.2025
BfDI erläutert ihre Position zum Datenschutz in der Digitalen Ära / Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider hat am 13. Mai 2025 beim „26. Datenschutzkongress“ in Berlin eine Keynote gehalten

datensicherheit.de, 03.09.2024
BfDI-Amtsantritt: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider benennt Schwerpunkte ihres Wirkens / BfDI möchte vor allen Dingen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz erreichen

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Urteil zu facebook-Fanpages: BfDI überdenkt weitere rechtliche Schritte https://www.datensicherheit.de/urteil-facebbook-fanpage-bfdi https://www.datensicherheit.de/urteil-facebbook-fanpage-bfdi#respond Wed, 23 Jul 2025 22:43:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49221 Vor dem Verwaltungsgericht Köln fand die Verhandlung zur Frage des rechtmäßigen Betriebs einer „facebook“-Seite („Fanpage“) der Bundesregierung statt – der BfDI-Bescheid von 2023 wurde aufgehoben

[datensicherheit.de, 24.07.2025] Laut einer aktuellen Meldung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt nun in den verbundenen Verfahren des Bundespresseamts (BPA) sowie der Meta Platforms Ireland Ltd. (Meta) gegen die BfDI ein Urteil vor: Vor der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln fand demnach am 22. Juli 2025 die mündliche Verhandlung zur Frage des rechtmäßigen Betriebs einer „facebook“-Seite („Fanpage“) der Bundesregierung statt. Das Gericht habe der Klage zum Teil stattgegeben und den BfDI-Bescheid von 2023 aufgehoben. Die Klage von Meta sei indes in drei von vier Punkten abgewiesen worden.

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Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider wird sich die Urteilsbegründung sehr gründlich ansehen und entscheiden, ob der Fall ggf. der nächsthöheren Instanz vorgelegt wird

Auch auf „facebook“-Fanpages sollten Bürger Informationen von Behörden rechtssicher nutzen können

Die BfDI-Vertreterin vor dem Gericht, Prof. Dr. Indra Spiecker, Direktorin des Instituts für Digitalisierung der Universität Köln, begrüßt, dass es zügig eine Entscheidung gab und das Gericht sich in der mündlichen Verhandlung sehr intensiv mit der Problematik befasst hat:

  • „Ziel der BfDI in dem Verfahren war und ist es sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger die Informationen von Behörden rechtssicher auch auf Sozialen Medien nutzen können. Auch wenn der Ausgang des Verfahrens nicht den Erwartungen entspricht, sind wir nun einen Schritt weiter.“

Das BPA hatte gegen einen Bescheid des damaligen BfDI aus dem Februar 2023 geklagt, in dem dieser unter anderem den Betrieb der „facebook“-Fanpage der Bundesregierung wegen Datenschutzmängeln untersagt hatte. Für problematisch hielt der BfDI unter anderem die Einwilligungen von Nutzern beim Setzen bestimmter Cookies. Obwohl der Bescheid nicht an Meta gerichtet war, hat das Unternehmen im Jahr 2023 gegen ihn ebenfalls eigenständig Klage erhoben. „Diese hat das Gericht in drei von vier Punkten für unzulässig erklärt.“

Betreiber sogenannter Fanpages auf „facebook“ können laut EuGH für Datenschutzmängel verantwortlich gemacht werden

Das Verfahren geht unter anderem auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2018 zurück (EuGH, Urt. v. 05.06.2018, C-210/16 „Wirtschaftsakademie“). Das höchste Gericht der Europäischen Union (EU) hatte hierbei entschieden, dass nicht „facebook“ allein für Einhaltung des Datenschutzes auf seiner Plattform zuständig sei, sondern auch die Betreiber sogenannter Fanpages für Datenschutzmängel verantwortlich gemacht werden könnten.

  • Diese gemeinsame Verantwortung von Plattform und Seitenbetreibern sei inzwischen durch eine Vielzahl weiterer Urteile auf europäischer Ebene gefestigt und ausgebaut worden (z.B. EuGH, Urt. v. 10.07.2018, C-25/17 „Zeugen Jehovas“ und EuGH, Urt. v. 29.07.2019, C-40/17 „Fashion ID“). Ob auch zwischen Meta und dem BPA eine gemeinsame Verantwortlichkeit bestand, lag dem Gericht zur Klärung vor.

„Ich werde mir die Urteilsbegründung sehr gründlich ansehen und entscheiden, ob ich die Sache der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, zur Entscheidung vorlege“, kommentiert die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider. Sie sei sich bewusst, dass viele Behörden in Deutschland auf Antworten aus diesem Gerichtsverfahren gewartet hätten, um ihre eigene Social-Media-Strategien rechtskonform auszurichten. Auch seien in manchen Bundesländern noch Verfahren anhängig, so zum Beispiel in Sachsen aber auch in anderen europäischen Ländern.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 22.02.2023
facebook: Betrieb der Fanpage der Bundesregierung vom BfDI untersagt / Betrieb einer facebook-Fanpage laut BfDI nicht datenschutzkonform möglich

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