Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, Juli 24, 2013 18:57 - noch keine Kommentare

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder: Geheimdienste gefährden massiv den Datenverkehr

Kritik am umfassenden und anlasslosen Datenzugriff ohne Einhaltung der Grundsätze der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung

[datensicherheit.de, 24.07.2013] Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben in einer gemeinsamen Erklärung am 24. Juli 2013 zur Gefährdung des Datenverkehrs zwischen Deutschland und außereuropäischen Staaten durch die Tätigkeit der Geheimdienste Stellung genommen:
Angesichts der Berichte über die umfassenden und anlasslosen Überwachungsmaßnahmen ausländischer Geheimdienste, insbesondere der US-amerikanischen National Security Agency (NSA), weist die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf die Befugnisse hin, die den Aufsichtsbehörden beim internationalen Datenverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland und Drittstaaten nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der europäischen Datenschutzrichtlinie bereits jetzt zustehen.
Die Europäische Kommission habe in mehreren Entscheidungen Grundsätze des „sicheren Hafens“ („Safe Harbor“) zum Datentransfer in die USA (2000) und Standardvertragsklauseln zum Datentransfer auch in andere Drittstaaten (2004 und 2010) festgelegt. Die Beachtung dieser Vorgaben solle gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die in die USA oder andere Drittstaaten übermittelt werden, dort einem angemessenen Datenschutzniveau unterliegen. Allerdings habe die Kommission stets betont, dass die nationalen Aufsichtsbehörden die Datenübermittlung dorthin aussetzen könnten, wenn eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ besteht, dass die „Safe Harbor“-Grundsätze oder Standardvertragsklauseln verletzt sind.
Dieser Fall sei jetzt eingetreten. Die Grundsätze in den Kommissionsentscheidungen seien mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzt, weil die NSA und andere ausländische Geheimdienste nach den gegenwärtigen Erkenntnissen umfassend und anlasslos ohne Einhaltung der Grundsätze der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung auf personenbezogene Daten zugreifen, die von Unternehmen in Deutschland an Stellen in den USA übermittelt werden. Zwar enthalte die „Safe Harbor“-Vereinbarung eine Regelung, die die Geltung der Grundsätze des „sicheren Hafens“ begrenze, sofern es die nationale Sicherheit erfordert oder Gesetze solche Ermächtigungen vorsehen. Im Hinblick auf das Ziel eines wirksamen Schutzes der Privatsphäre solle jedoch von diesen Eingriffsbefugnissen nur im Rahmen des tatsächlich Erforderlichen und nicht exzessiv Gebrauch gemacht werden. Ein umfassender und anlassloser Zugriff auf personenbezogene Daten könne daher durch Erwägungen zur nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft nicht gerechtfertigt werden. Auch bei Datenübermittlungen in die USA aufgrund der Standardverträge müsse der Datenimporteur zusichern, dass seines Wissens in seinem Land keine Rechtsvorschriften bestehen, die die Garantien aus den Klauseln in gravierender Weise beeinträchtigen. Eine solche Generalermächtigung scheine in den USA zu bestehen; denn nur so lasse sich erklären, dass der US-amerikanische Geheimdienst auf personenbezogene Daten, die aufgrund der Standardverträge übermittelt werden, mit hoher Wahrscheinlichkeit routinemäßig zugreife.
Deshalb fordert die Konferenz die Bundesregierung auf, plausibel darzulegen, dass der unbeschränkte Zugriff ausländischer Nachrichtendienste auf die personenbezogenen Daten der Menschen in Deutschland effektiv im Sinne der genannten Grundsätze begrenzt wird. Bevor dies nicht sichergestellt ist, würden die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz keine neuen Genehmigungen für die Datenübermittlung in Drittstaaten (z.B. auch zur Nutzung bestimmter Cloud-Dienste) erteilen und prüfen, ob solche Datenübermittlungen auf der Grundlage des „Safe Harbor“-Abkommens und der Standardvertragsklauseln auszusetzen sind.
Schließlich fordert die Konferenz die Europäische Kommission auf, ihre Entscheidungen zu „Safe Harbor“ und zu den Standardverträgen vor dem Hintergrund der exzessiven Überwachungstätigkeit ausländischer Geheimdienste bis auf Weiteres zu suspendieren.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 24.07.2013
Datenschutzkonferenz: Geheimdienste gefährden massiv den Datenverkehr zwischen Deutschland und außereuropäischen Staaten



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