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Aktuelles, Experten - Freitag, November 26, 2021 16:50 - noch keine Kommentare
3G am Arbeitsplatz: LfDI RLP fordert Datensparsamkeit
Aktuelle Änderung bringt für die meisten Arbeitsplätze im Land zahlreiche Änderungen mit sich, so der LfDI RLP, Prof. Dr. Dieter Kugelmann
[datensicherheit.de, 26.11.2021] Seit dem 24. November 2021 gelten im Beschäftigungsverhältnis strengere Regeln zur Eindämmung der „Corona-Pandemie“. Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist der Zutritt zu einem Arbeitsplatz, bei dem physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, demnach nur noch dann zulässig, wenn Beschäftigte und Besucher den sog. 3G-Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber erbringen (§ 28 b Abs. 1 IfSG) – sie müssen entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Diese Änderung bringe für die meisten Arbeitsplätze im Land zahlreiche Änderungen mit sich, kommentiert der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP): Denn der Arbeitgeber sei verpflichtet, die weiterlesen…
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