Aktuelles, Experten, Veranstaltungen - geschrieben von dp am Dienstag, November 3, 2020 18:34 - ein Kommentar
Schrems II: Kooperationsveranstaltung zu EuGH-Urteil
LfDI Rheinland-Pfalz lädt zu Online-Veranstaltung über internationale Datentransfers nach EuGH-Entscheidung Schrems II ein
[datensicherheit.de, 03.11.2020] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI RLP) – in Kooperation mit großen rheinland-pfälzischen Unternehmen – veranstaltet eine Informationsveranstaltung zu dem wichtigen europäischen Urteil „Schrems II“. Diese Online-Kooperationsveranstaltung des LfDI RLP mit den Datenschutzbeauftragten von BASF SE, SCHOTT AG, Birkenstock Group und Boehringer Ingelheim steht demnach unter dem Titel „Internationale Datentransfers nach der EuGH-Entscheidung Schrems II: Wo stehen wir?“ und richtet sich „insbesondere an kleinere und mittlere Unternehmen, an Institutionen und an Verbände“.
Internationale Datentransfers nach der EuGH-Entscheidung Schrems II: Wo stehen wir?
![lfdi-rlp-online-kooperationsveranstaltung-schrems-II](https://www.datensicherheit.de/wp-content/uploads/lfdi-rlp-online-kooperationsveranstaltung-schrems-II-e1604424663708.jpg)
Abbildung: LfDI RLP
Online-Veranstaltung am Dienstag, dem 10. November 2020, 14 bis 16 Uhr
U.A.w.g. per E-Mail-Adresse an datenschutz [at] boehringer-ingelheim [dot] com – „nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Einwähldaten per E-Mail“.
Informationen über EuGH-Entscheidung zum EU-US Privacy Shield und zu EU Standard-Datenschutzklauseln
Es werde über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „EU-US Privacy Shield“ und zu den „EU Standard-Datenschutzklauseln“ informiert und die Tragweite des Urteils beleuchtet. Das als „Schrems II“ bezeichnete Urteil des EuGH habe mit sofortiger Wirkung den „Privacy Shield“ für Datentransfers in die USA als unwirksam erklärt. Zudem habe der EuGH geurteilt, dass Unternehmen sehr genau prüfen müssten, ob und unter welchen gegebenenfalls zusätzlichen Maßnahmen weiterhin Datentransfers auf Basis der Standarddatenschutzklauseln möglich seien.
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Mark Höbe
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Ich bekam nach meiner Anmeldung die Rückmeldung:
„Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Veranstaltung bereits ausgebucht ist.“
Multicast, Streaming und Internet scheinen Neuland-Begriffe für den Veranstalter zu sein ? Wie kann sonst eine Online-Veranstaltung ausgebucht sein…
Das ist nur in Deutschland möglich , ich bin entsetzt von Planung und Umsetzung.
Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, das der Veranstalter offensichtlich nicht weiß wie man ein aufwärts skalierbares Streaming-Tool einsetzt.
Sarkastischerweise gehe ich nun davon aus, das diese Datenschutzveranstaltung in zoom abgehalten wird. Datenschutzfachleuten müssten sich hier die Haare sträuben.