Massenüberwachung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 22 Dec 2025 18:49:47 +0000 de hourly 1 Geplante IP-Speicherung: DAV kritisiert umbenannte Massenüberwachung https://www.datensicherheit.de/plan-ip-speicherung-dav-kritik-umbenennung-massenueberwachung https://www.datensicherheit.de/plan-ip-speicherung-dav-kritik-umbenennung-massenueberwachung#respond Mon, 22 Dec 2025 23:45:38 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51547 Der neue Name „IP-Speicherung“ kann laut DAV trotzdem nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um eine Vorratsdatenspeicherung handelt

[datensicherheit.de, 23.12.2025] Laut einer Meldung des Deutschen Anwaltvereins e.V. (DAV) wurden am 21. Dezember 2025 die neuen Pläne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für die Etablierung einer „IP-Speicherung“ bekannt. Dieses Instrument soll demnach die rechtswidrige Vorratsdatenspeicherung ersetzen – indes aber Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Online-Kriminalität helfen. Der DAV kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme auch dieses Vorhaben als „Massenüberwachung“:

DAV-Hauptgeschäftsführerin Ruge warnt vor Massenerfassung der Daten unbescholtener Bürger

Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, DAV-Hauptgeschäftsführerin, betont: „Der neue Name kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die ,IP-Speicherung’ eine Vorratsdatenspeicherung ist!“

Sie begründet: „Es sollen erneut die Daten von Millionen unbescholtenen Bürgern erfasst und gespeichert werden – und das nicht nur, wie in vergangenen Debatten von Ermittlungsbehörden gefordert, für zwei bis drei Wochen, sondern für drei Monate.“

DAV verweist auf das weniger eingriffsintensive „Quick Freeze“-Verfahren

Diese anlasslose Massenüberwachung sei ein heftiger Eingriff in die Bürgerrechte, für den es durchaus Alternativen gäbe – wie etwa die Diskussion um das weniger eingriffsintensive „Quick Freeze“-Verfahren verdeutlicht habe.

Ihr Fazit: „Eine Vorratsdatenspeicherung – auch in abgespeckter Variante – kann unseren hohen Ansprüchen an Bürger- und Freiheitsrechte nicht gerecht werden!“

Weitere Informationen zum Thema:

DeutscherAnwaltVerein
Gemeinsam für einen starken Anwaltsberuf

DeutscherAnwaltVerein, 15.01.2020
Dr. Sylvia Ruge ab 1. April neue Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 22.12.2025
Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren

datensicherheit.de, 23.12.2025
eco-Kritik an Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung des BMJV / Neuer Anlauf aus eco-Sicht „unverhältnismäßig, europarechtswidrig und aus der Zeit gefallen“

datensicherheit.de, 29.10.2025
Vorratsdatenspeicherung mal wieder ante portas: eco warnt vor Rückschritt in der Digitalpolitik / Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. fordert Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit und Datenschutz als Leitlinien und stellt 5 Punkte für weitere Beratungen zum neuen Gesetzentwurf vor

datensicherheit.de, 25.08.2025
Pläne zur IP-Adressenspeicherung: eco kritisiert Rückschritt in die Überwachung / eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme sieht klaren Verstoß gegen europäisches Recht, massive Grundrechtseingriffe und keinerlei echten Ermittlungsmehrwert

datensicherheit.de, 24.06.2025
Bürgerrechtler kritisieren vehement EU-Pläne für Vorratsdatenspeicherung 2.0 / Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung möchte ausdrücklich mit Sachverstand und nüchternen Argumenten gegen die kritisierten Pläne der EU-Kommission für eine neue Vorratsdatenspeicherung vorgehen

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eco-Warnung: Bundespolizeigesetz droht digitale Sicherheit zu untergraben https://www.datensicherheit.de/eco-warnung-bundespolizeigesetz-bedrohung-digital-sicherheit https://www.datensicherheit.de/eco-warnung-bundespolizeigesetz-bedrohung-digital-sicherheit#respond Wed, 17 Dec 2025 23:11:05 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51472 Der eco äußert Kritik an „Staatstrojanern“, Chat-Kontrolle und drohendem Vertrauensverlust in verschlüsselte Kommunikation

[datensicherheit.de, 18.12.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. äußert sich kritisch zum aktuellen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) – damit erweiterten sich die Überwachungsbefugnisse der Bundespolizei „erheblich“. Der eco warnt nun angesichts der ersten Lesung im Bundestag am 18. Dezember 2025 vor den Risiken für die IT-Sicherheit und die digitale Kommunikation.

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Foto: eco

Klaus Landefeld: Sicherheitspolitik darf nicht bedeuten, dass der Staat selbst zum Risiko für die digitale Sicherheit wird!

Im Zentrum der eco-Kritik steht der neu gefasste § 40 BPolG-E zur Telekommunikationsüberwachung

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur BPolG-Modernisierung warnt der eco: Der vorliegende Entwurf erweitere die Überwachungsbefugnisse der Bundespolizei erheblich – insbesondere durch den Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung („Quellen-TKÜ“) und „Staatstrojanern“.

  • „Sicherheitspolitik darf nicht bedeuten, dass der Staat selbst zum Risiko für die digitale Sicherheit wird!“, betont eco-Vorstand Klaus Landefeld. Er führt hierzu aus: „Der Einsatz von ,Staatstrojanern’ auf Basis von Sicherheitslücken schwächt nicht nur die digitale Sicherheit für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, sondern gefährdet auch das Vertrauen in verschlüsselte Kommunikation!“

Im Zentrum der Kritik des Verbands steht demnach der neu gefasste § 40 BPolG-E zur Telekommunikationsüberwachung. Diese Norm schaffe eine eigenständige und umfassende Rechtsgrundlage für Überwachungsmaßnahmen der Bundespolizei im Bereich der „Gefahrenabwehr“ und ermögliche faktisch auch den Einsatz von „Quellen-TKÜ“ – also den Zugriff auf laufende Kommunikation direkt auf Endgeräten.

eco moniert Möglichkeit der schleichenden Einführung von Chat-Kontrollen

Der eco kritisiert diese „Möglichkeit der schleichenden Einführung von Chat-Kontrollen“, da der Entwurf eine Infrastruktur schaffe, welche zur Massenüberwachung missbraucht werden könnte.

  • Gleichzeitig lasse der Gesetzentwurf zentrale verfassungsrechtliche Fragen offen und verlagerr wichtige Abwägungen zur Verhältnismäßigkeit in die Praxis. Der eco fordert darum „klare gesetzliche Grenzen für solche Maßnahmen, verbindliche Regeln zum Umgang mit Schwachstellen und eine stärkere Priorisierung von IT-Sicherheit vor Überwachungsinteressen“.

„Eine Aufweichung von Verschlüsselung ist grundrechtswidrig und sicherheitspolitisch gefährlich!“, gibt Landefeld abschließend zu bedenken. Ein ausführliches eco-Infopapier zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur BPolG-Modernisierung steht online zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Vorstand@eco: Klaus Landefeld – Stellv. Vorstandsvorsitzender, Vorstand Infrastruktur und Netze

VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 16.12.2025
Info-Papier zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

datensicherheit.de, 18.12.2025
Modernisierung des Bundespolizeigesetzes: DAV artikuliert Lob und Kritik / Der DAV begrüßt den beabsichtigten Schutz des Mandatsgeheimnisses und einzelne Regelungen zu sogenannten V-Leuten

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 22.03.2021
Bundespolizeigesetz: Professor Ulrich Kelber kritisiert Novelle / BfDI erinnert daran, dass Bundespolizei nur Sonderpolizei mit begrenztem Aufgabenspektrum ist

datensicherheit.de, 12.02.2021
Bundespolizeigesetz: DAV sieht Licht und Schatten / Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des DAV-Ausschusses „Gefahrenabwehrrecht“, nimmt Stellung und warnt vor Folgen der Quellen-TKÜ

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DAV-Kritik an Videoüberwachung mit Gesichtserkennung als Dauerbrenner https://www.datensicherheit.de/dav-kritik-videoueberwachung-gesichtserkennung-dauerbrenner https://www.datensicherheit.de/dav-kritik-videoueberwachung-gesichtserkennung-dauerbrenner#respond Tue, 28 Oct 2025 23:44:48 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50722 Der Deutsche Anwaltverein (DAV) moniert „Symbolpolitik ohne Sicherheitsgewinn“ und warnt vor großen Freiheitseinschränkungen für die Bürger im Öffentlichen Raum.

[datensicherheit.de, 29.10.2025] Rechtsanwalt Dr. David Albrecht, Mitglied des Ausschusses „Recht der Inneren Sicherheit“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV), kritisiert ins einer aktuellen Stellungnahme: „Der Innenpolitische Sprecher der Union sprach sich am Wochenende für eine (nicht ganz neue) Idee aus, die die Sicherheit im Öffentlichen Raum verbessern soll: Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung – datenschutzrechtliche Bedenken dagegen seien ,überholt’…“ Der DAV lehnt indes eine derartige anlasslose Massenüberwachung der Bevölkerung seit vielen Jahren entschieden ab.

DAV bezweifelt Nützlichkeit solcher Systeme zur Kriminalitätsbekämpfung

„Die flächendeckende, KI-gestützte Videoüberwachung im Öffentlichen Raum mag schon oft als Überwachungsmaßnahme begehrt worden sein – zu einer guten Idee wird sie dadurch nicht“, stellt Albrecht klar.

  • Bereits die Nützlichkeit solcher Systeme zur Kriminalitätsbekämpfung sei höchst zweifelhaft:

Pilotprojekten fehle es regelmäßig an ausreichender Diversität der Teilnehmer„hohe Falsch-Positiv-Raten bringen zu viele Unbeteiligte in den Fokus“.

DAV hinterfragt technische Sicherheit hinsichtlich Manipulation und Missbrauch

Technisch bestehen laut DAV zudem zahlreiche Unsicherheiten: „Können Manipulation und Missbrauch der Systeme verhindert werden; und wo und für wie lange werden die Daten gespeichert?“

  • Vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht (BVG) bereits automatisierte Kennzeichen-Scans wegen ihres Einschüchterungseffekts ablehnt, seien solche massenhaften Grundrechtseingriffe in verfassungsgemäßer Ausgestaltung kaum denkbar.

„Das ist Symbolpolitik ohne Sicherheitsgewinn, dafür mit großen Freiheitseinschränkungen für Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger!“, warnt Albrecht abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

Handelsblatt, Dietmar Neuerer, 25.10.2025
„Stadtbild“-Debatte: Merz entfacht Streit über KI-Überwachung in Innenstädten / Kanzler Merz hat mit seinen Äußerungen zum Stadtbild eine Sicherheitsdebatte ausgelöst: Die Union fordert mehr KI-Kameras, die SPD widerspricht und macht einen anderen Vorschlag.

DeutscherAnwaltVerein
Unser Engagement zeigt Haltung / Wir engagieren uns für relevante berufs- und rechtspolitische sowie gesellschaftliche Themen

DeutscherAnwaltVerein
Ausschuss Recht der Inneren Sicherheit

FS-PP Berlin
Dr. iur. David Albrecht – Rechtsanwalt • Fachanwalt für Strafrecht • Compliance Officer (TÜV) • Datenschutzbeauftragter (TÜV)

LTO Legal Tribune Online, Dr. Christian Rath, 05.02.2019
BVerfG zu automatisierter Kennzeichenerfassung Scanner greifen in Grund­rechte ein

datensicherheit.de, 17.07.2025
Videoüberwachung und Sicherheit: heyData untersuchte Kamerabeobachtung im Öffentlichen Raum / Eine neue heyData-Studie stellt dar, wie weltweit 21 Städte mit dem Thema Videoüberwachung umgehen – und welche Folgen dies für Gesellschaft und Freiheit hat

datensicherheit.de, 11.05.2024
Biometrische Überwachung: DAV kritisiert geplante Gesichtserkennung / DAV-Kommentar zum intransparenten Einsatz von Observationstechnik

datensicherheit.de, 14.08.2019
FaceApp: Spitch warnt vor Gesichtserkennung / Authentifizierung anhand der eigenen Stimme deutlich sicherer

datensicherheit.de, 01.09.2018
HmbBfDI kritisiert automatisierte Gesichtserkennung der Hamburger Polizei / Löschung der ohne Rechtsgrundlage erhobenen biometrischen Daten gefordert

datensicherheit.de, 15.12.2017
Pilotprojekt Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz: Kritik vom Deutschen Anwaltverein / Das massenhafte Scannen von unbescholtenen Personen greift massiv in Grundrechte ein

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Pläne zur Massenüberwachung in der Kritik: eco-Stellungnahme zum geleakten BMI-Entwurf https://www.datensicherheit.de/plaene-massenueberwachung-kritik-eco-stellungnahme-bmi-entwurf https://www.datensicherheit.de/plaene-massenueberwachung-kritik-eco-stellungnahme-bmi-entwurf#respond Thu, 24 Jul 2025 14:53:59 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49253 Der eco warnt vor Rückbau rechtsstaatlicher Kontrolle und fordert eine grundrechtskonforme, transparente Neuausrichtung der digitalen Sicherheitspolitik

[datensicherheit.de, 24.07.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner Stellungnahme vom 24. Juli 2025 auf den geleakten Entwurf zum „Sicherheitspaket 2.0“ ein: Demnach plant das Bundesinnenministerium (BMI) den Ausbau digitaler Ermittlungsbefugnisse – darunter KI-gestützte Analysen und biometrische Internetdurchsuchungen. Zentraler eco-Kritikpunkt: Dieser Entwurf schwäche grundlegende rechtsstaatliche Schutzmechanismen erheblich. Der Verband der Internetwirtschaft warnt daher eindringlich vor den Folgen und fordert eine grundrechtskonforme, transparente Neuausrichtung der digitalen Sicherheitspolitik.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme: Sicherheit darf nicht zu Lasten von Freiheit und Grundrechten gehen!

BMI arbeitet am Gesetz zur „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“

Aktuellen Presseberichten zufolge arbeitet das BMI an einem Gesetz zur „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“. Die darin enthaltenen Pläne zum Einsatz von Gesichtserkennung und Künstlicher Intelligenz (KI) sind laut eco „ein alarmierendes Signal“.

  • Gleichzeitig sollen offenbar zentrale rechtsstaatliche Schutzmechanismen wie der Richtervorbehalt gestrichen werden.

Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, kommentiert: „Bereits das letzte ,Sicherheitspaket’ hatte ernste Fragen in Bezug auf Grundrechtsschutz und Verhältnismäßigkeit aufgeworfen. Sicherheit darf nicht zu Lasten von Freiheit und Grundrechten gehen!“

eco plädiert für ernsthafte politische und gesellschaftliche Debatte

Ermittlungsarbeit brauche rechtsstaatliche Grenzen, nicht anlasslose Massenüberwachung. Süme fordert: „Der Einsatz von KI muss gesetzlich klar begrenzt, transparent und kontrollierbar bleiben. Eine biometrische Vollerfassung im Netz ist grundrechtswidrig!“

  • Bedenken im Hinblick auf sogenanntes Profiling beim Abgleich von Datenbanken und der Analyse durch KI müssten ernst genommen werden. „Es muss sichergestellt werden, dass keine Daten aus geschützten oder privaten Bereichen erfasst werden!“ Vertrauen entstehe durch transparente Verfahren, rechtliche Kontrolle und nachvollziehbare Entscheidungen. „Hier sollte eine kritische und öffentliche Debatte darüber geführt werden, welche Regeln wir uns geben wollen!“, unterstreicht Süme.

Der eco fordert die Bundesregierung daher auf, diesen Entwurf nicht ins parlamentarische Verfahren einzubringen. „Stattdessen braucht es eine ernsthafte politische und gesellschaftliche Debatte über die Frage, wie neue Technologien in Einklang mit unserer Verfassung und den Werten einer freien, digitalen Gesellschaft gestaltet werden können!“, stellt Süme abschließend klar.

Weitere Informationen zum Thema:

NETZPOLITIK.ORG, 23.07.2025
26. Juni 2025 / Bundesministerium des Innern / Referentenentwurf / Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit

NETZPOLITIK.ORG, 23.07.2025
26. Juni 2025 / Bundesministerium des Innern / Referentenentwurf / Entwurf eines ersten Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit

NETZPOLITIK.ORG, Andre Meister, 23.07.2025
Gesichtserkennung und KI: Innenminister Dobrindt plant neues Sicherheitspaket / Die Polizei soll bald auch Gesichter-Suchmaschinen wie Clearview und Überwachungs-KI wie Palantir nutzen. Wir veröffentlichen das neue Sicherheitspaket des Innenministeriums. Die Zivilgesellschaft kritisiert den erneuten Vorstoß für weitreichende Befugnisse.

TAGESSPIEGEL BACKGROUND, Erik Tuchtfeld (D64) & Simone Ruf, 24.07.2025
Sicherheitspaket 2.0: Palantir statt Grundrechtsschutz

datensicherheit.de, 17.07.2025
Videoüberwachung und Sicherheit: heyData untersuchte Kamerabeobachtung im Öffentlichen Raum / Eine neue heyData-Studie stellt dar, wie weltweit 21 Städte mit dem Thema Videoüberwachung umgehen – und welche Folgen dies für Gesellschaft und Freiheit hat

datensicherheit.de, 15.06.2025
ESET warnt vor Folgen: Tausende Überwachungskameras weltweit offen im Netz / Weltweit sind laut ESET rund 40.000 Überwachungskameras offen im Internet zugänglich – schlecht gesichert und manchmal sogar ohne Passwort

datensicherheit.de, 03.05.2025
Überwachungsgesamtrechnung: DAV fordert angemessene Reaktion auf Ergebnisse / Swen Walentowski als stellvertretender DAV-Hauptgeschäftsführer nimmt Stellung

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Pseudo-Lösung Massenüberwachung ernstes Demokratie-Problem https://www.datensicherheit.de/pseudo-loesung-massenueberwachung-demokratie-problem https://www.datensicherheit.de/pseudo-loesung-massenueberwachung-demokratie-problem#respond Wed, 09 Dec 2020 11:58:20 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38347 digitalcourage kritisiert Massenüberwachung und fordert, das aktuelle deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufzuheben

[datensicherheit.de, 09.12.2020] „Die Innenminister müssen endlich lernen, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung keine Lösung ist, sondern ein Problem“, betont der Digitalcourage e.V. in seiner aktuellen Stellungnahme. Die Datenschutz- und Grundrechteorganisation geht nach eigenen Angaben davon aus, dass auf der 213. Innenministerkonferenz (9. bis 11. Dezember 2020 in Weimar) die Vorratsdatenspeicherung diskutiert wird.

Massenüberwachung: Innenministerkonferenz wollte deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wieder auferstehen lassen

Bereits im Juni 2020 habe die Innenministerkonferenz einen erfolglosen Versuch unternommen, das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wieder auferstehen zu lassen.
digitalcourage fordert daher: „Das aktuelle deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung muss aufgehoben werden. Die Urteile des EU-Gerichtshofs aus dem Oktober 2020 haben erneut klar gemacht, dass anlasslose Massenüberwachung illegal ist.“ digitalcourage mache zudem Vorschläge für eine sachgerechte Politik, „die grundrechtsfreundliche Alternativen zur Massenüberwachung in den Fokus nimmt“.

Anlasslose Massenüberwachung in einer Demokratie unstatthaft

„In einer Demokratie und einem Rechtsstaat geht es nicht, dass Massenüberwachung die Antwort auf alles sein soll“, unterstreicht Friedemann Ebelt von Digitalcourage.
Er appelliert: „Statt immer mehr Überwachungsgesetzen ist es Zeit für eine Evaluierung des gesamten Überwachungsdrucks, der bereits jetzt auf den Bürgerinnen und Bürgern lastet.“

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, Friedemann Ebelt, 09.12.2020
Vorratsdatenspeicherung: Kritik an der Innenministerkonferenz

digitalcourage, Friedemann Ebelt, 04.12.2020
Gutachten: anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist illegal

digitalcourage, Friedemann Ebelt, 20.11.2020
Vorratsdatenspeicherung: Kritik an Forderungen aus NRW, Hessen und Niedersachsen

datensicherheit.de, 07.10.2020
EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Der umherspukende Untote / LfDI RLP hofft, dass keine weiteren Versuche unternommen werden, in Deutschland eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen

datensicherheit.de, 07.10.2020
BfDI übt Kritik an Plänen zur Vorratsdatenspeicherung / Gesetzgeber sollten sich am aktuellen Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung orientieren

datensicherheit.de, 06.10.2020
EuGH: Pauschale Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig / Nichtregierungsorganisationen fordern in einem Offenem Brief an EU-Kommission Verzicht auf anlasslose Vorratsdatenspeicherung

digitalcourage
Vorratsdatenspeicherung / Zombiegesetz – Von den Toten auferstanden

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Reporter ohne Grenzen: Verfassungsbeschwerde gegen BND-Massenüberwachung https://www.datensicherheit.de/reporter-ohne-grenzen-verfassungsbeschwerde-gegen-bnd-massenueberwachung https://www.datensicherheit.de/reporter-ohne-grenzen-verfassungsbeschwerde-gegen-bnd-massenueberwachung#respond Thu, 02 Mar 2017 16:47:52 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26407 Journalistischer Quellenschutz und damit Grundpfeiler der Pressefreiheit in Gefahr

[datensicherheit.de, 02.03.2017] Reporter ohne Grenzen (ROG) hat nach eigenen Angaben Verfassungsbeschwerde gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) „wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses“ eingelegt. ROG wirft dem deutschen Auslandsgeheimdienst demnach vor, „im Zuge seiner Massenüberwachung den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht zu haben“. Eine entsprechende Klage habe das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Dezember 2016 abgewiesen.

Journalistischer Quellenschutz in Gefahr

„Die Massenüberwachung durch den BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage“, so ROG-Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp.
Die bisherige Rechtsprechung verweigere den Betroffenen einen „wirksamen Rechtsschutz gegen diese weitreichende Überwachungspraxis“. Man sei zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diesen „unhaltbaren Zustand endlich beenden wird“.

Verfassungsbeschwerde gegen „strategische Fernmeldeüberwachung“ 2013

Konkret richte sich diese Verfassungsbeschwerde gegen die „strategische Fernmeldeüberwachung“ des BND im Jahr 2013: Nach allem, was über den Umfang der Überwachung vor allem des E-Mail-Verkehrs zwischen In- und Ausland sowie über die vom BND verwendeten Suchkriterien bekannt sei, müsse ROG davon ausgehen, dass auch zahlreiche E-Mails der Organisation erfasst worden seien – und dass diese Praxis unverhältnismäßig und nicht vom G-10-Gesetz gedeckt sei.
Dies beeinträchtige massiv die Arbeit von ROG und verletze die Interessen der Organisation. Denn für zahlreiche Journalisten aus Deutschland und aus autoritären Staaten wie Usbekistan, Aserbaidschan oder China sei ROG ein regelmäßiger und wichtiger Ansprechpartner, an den sie sich mit schutzwürdigen Anliegen oder vertraulichen Informationen wendeten. Die Ausforschung der Kommunikation durch den BND bedeute, dass sich solche Journalisten nicht mehr darauf verlassen könnten, dass ihre Kommunikation vertraulich bleibt.

Weitere Verfassungsbeschwerde gegen BND-Gesetz geplant

Das Bundesverwaltungsgericht habe die Klage im Dezember 2016 als „unzulässig“ abgewiesen, weil ROG nicht nachgewiesen hätte, tatsächlich von einem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis durch den BND betroffen gewesen zu sein. Mit dieser Begründung habe das Gericht vergleichbare Klagen schon in der Vergangenheit abgewiesen.
Bei der Verfassungsbeschwerde wie auch bei der ursprünglichen Klage werde ROG von dem Berliner Rechtsanwalt Niko Härting vertreten. Diese sei zu unterscheiden von einer geplanten Verfassungsbeschwerde, mit der ROG im Bündnis mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und weiteren Partnern gegen das im Oktober 2016 verabschiedete BND-Gesetz vorgehen wolle.

Kurze Löschfrist vereitelt effektiven Rechtsschutz

Die Verfassungsbeschwerde von ROG richte sich mittelbar auch gegen die im G-10-Gesetz festgelegte Löschfrist für Protokolldaten (§ 6 Abs. 1 Satz 5 G10). Mit ihnen müsse der BND die Vernichtung der personenbezogenen Informationen dokumentieren, die er im Zuge der Überwachung erhobenen und bei der weiteren Bearbeitung aussortiert hat. Das Gesetz sehe vor, dass diese Protokolldaten jeweils am Ende des Folgejahres zu löschen seien.
Mit Verweis auf diese Vorschrift habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Klage von ROG argumentiert, ein eventueller Rechtsverstoß lasse sich für das Jahr 2013 nicht mehr nachweisen. Sofern es einen Grundrechtseingriff gegeben habe, sei er durch die Löschung „folgenlos beseitigt“ worden.
Gemäß dieser Argumentation gäbe es jedoch faktisch keinen Rechtsschutz gegen die meisten Überwachungsmaßnahmen nach dem G-10-Gesetz. Denn die wichtigsten Anhaltspunkte, um abzuschätzen, mit welcher Wahrscheinlichkeit man selbst überwacht wurde, ergeben sich laut ROG aus dem Jahresbericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags, das die Tätigkeit der deutschen Geheimdienste beaufsichtigt. Der Bericht dieses Gremiums werde jedoch erst nach Ablauf der Löschfrist im G-10-Gesetz veröffentlicht – für das Jahr 2013 sei er am 8. Januar 2015 erschienen.

Klage gegen Metadaten-Analyse weiter anhängig

Einen anderen Teil der ursprünglichen Klage gegen den BND habe das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2016 abgetrennt und weitere Aufklärung vom BND dazu verlangt. Dabei gehe es um die Metadatensammlung im BND-Verkehrsanalysesystem „VerAS“, mit dem der Geheimdienst seit dem Jahr 2002 in großem Umfang Verbindungsdaten über Telefongespräche mit Auslandsbezug sammele. Bei der mündlichen Verhandlung am 14. Dezember 2016 hätten die Richter dazu eingehende Nachfragen gestellt, die deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Metadatensammlung erkennen ließen.
ROG betrachtet „VerAS“ als „unverhältnismäßige und widerrechtliche Vorratsdatensammlung, die den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage stellt“.

Klage gegen Massenüberwachung

Beide Punkte der ursprünglichen Klage betreffen laut ROG die Massenüberwachung des BND – die sogenannte Strategische Fernmeldeüberwachung, bei welcher der Geheimdienst Telekommunikation mit Auslandsbezug nach bestimmten Suchbegriffen auf „nachrichtendienstlich relevante“ Inhalte durchforstet.
Dies habe insoweit nichts mit der jüngst vom Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ enthüllten, gezielten Überwachung bestimmter Journalisten und Redaktionen im Ausland zu tun.

Weitere Informationen zum Thema:

REPORTER OHNE GRENZEN, 01.07.2015
Reporter ohne Grenzen verklagt den BND

REPORTER OHNE GRENZEN
Kritik am BND-Gesetz / BND-Gesetz erlaubt massenhafte Überwachung ausländischer Journalisten

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, 15.12.2016
Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren 2012 und 2013 erfolglos…

REPORTER OHNE GRENZEN, 15.12.2016
Teilerfolg der ROG-Klage gegen den BND

datensicherheit.de, 23.12.2016
Insider – die immer noch unterschätzte Gefahr

datensicherheit.de, 21.06.2016
Das datenschutzrechtliche Damoklesschwert über den EU-Standardvertragsklauseln

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Bürgermeinung zur Massenüberwachung: Datenschützer haben Online-Umfrage gestartet https://www.datensicherheit.de/buergermeinung-zur-massenueberwachung-datenschuetzer-haben-online-umfrage-gestartet https://www.datensicherheit.de/buergermeinung-zur-massenueberwachung-datenschuetzer-haben-online-umfrage-gestartet#respond Wed, 11 Jan 2017 18:12:19 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26290 Veröffentlichung der Ergebnisse anlässlich des „Internationalen Datenschutztags“ am 28. Januar 2017

[datensicherheit.de, 11.01.2017] Die beiden Datenschutzorganisationen Digitalcourage e.V. und epicenter.works (der ehemalige „AKVorrat Österreich“) führen zusammen mit StartPage.com eine Umfrage zu Massenüberwachung von Kommunikation und Verhalten im Internet durch. Deren Ergebnisse sollen anlässlich des „Internationalen Datenschutztags“ am 28. Januar 2017 veröffentlicht werden.

Falsches Bild von Sicherheit

Politiker forderten „ständig mehr Überwachung, um ein falsches Bild von Sicherheit“ zu vermitteln. „Wir wollen herausfinden, ob Bürgerinnen und Bürger auch daran glauben, dass Massenüberwachung Sicherheit bedeutet“, erläutert Kerstin Demuth von Digitalcourage.
Die „Überwachungsgesamtrechnung“ von Digitalcourage liste Überwachungsgesetze auf und mache klar, „wie wir mittlerweile konstant unter Beobachtung stehen“ – nicht nur durch Behörden, sondern auch Unternehmen, die ganze Profile unserer Persönlichkeit erstellten.

Umfrage: Meinungsbild zur Telefon- und Kommunikationsüberwachung

„Wir wollen mit der Umfrage wissen: Wie ist Ihre Meinung zu Telefon- und Kommunikationsüberwachung? Was halten Sie von Gesetzen, die kommerzielle oder behördliche Überwachung erleichtern?“, so padeluun von Digitalcourage.
Die Datenschützer möchten in Erfahrung bringen, ob sich die Menschen der „Gefahr durch Massenüberwachung“ bewusst sind: Die Befragung wurde am 4. Januar 2017 gestartet und soll bis zum 24. Januar 2017 laufen.

Weitere Informationen zum Thema:

DATENSCHUTZTAG.ORG
Umfrage

digitalcourage
Materialsammlung: Überwachungsgesamtrechnung

datensicherheit.de, 19.11.2016
digitalcourage kämpft weiter gegen Vorratsdatenspeicherung

datensicherheit.de, 01.08.2016
BDSG-Nachfolgegesetz: Entwurf ab August 2016 erwartet

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