Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, März 22, 2021 14:54 - noch keine Kommentare

Bundespolizeigesetz: Professor Ulrich Kelber kritisiert Novelle

BfDI erinnert daran, dass Bundespolizei nur Sonderpolizei mit begrenztem Aufgabenspektrum ist

[datensicherheit.de, 22.03.2021] Prof. Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), hält nach eigenen Angaben die geplante Neufassung des Bundespolizeigesetzes für verfassungsrechtlich bedenklich: „Die Befugnisse der Bundespolizei sollen erweitert und den Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes angeglichen werden. Dabei wird verkannt, dass es sich bei der Bundespolizei um eine Sonderpolizei mit begrenztem Aufgabenspektrum handelt. Sie soll Bahnhöfe, Flughäfen und die Landesgrenze schützen.“ Zur Novelle des Bundespolizeigesetzes habe sich der BfDI gegenüber dem Deutschen Bundestag unter anderem in einer schriftlichen Stellungnahme geäußert.

Bundespolizei könnte präventiv Telekommunikation der Bürger überwachen

Zukünftig soll demnach die Bundespolizei präventiv die Telekommunikation der Bürger überwachen dürfen – dies betreffe auch Fälle ohne konkreten Anfangsverdacht. Hierbei wäre die Schwelle angesichts der Tiefe eines solchen Grundrechtseingriffs viel zu niedrig angesetzt. Außerdem solle der Bundespolizei eine sogenannte „Quellen-TKÜ“ ermöglicht werden, mit der letztendlich Smartphones und Laptops infiltriert und ausgespäht werden könnten.
Problematisch daran sei, dass hierfür gezielt Sicherheitslücken ausgenutzt werden müssten. Dies senke das Sicherheitsniveau für alle digitalen Kommunikationsgeräte. Schließlich solle die Bundespolizei auch die Möglichkeit für eine „echte“ Online-Durchsuchung bekommen.

Erweiterte Befugnis der Bundespolizei zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen

Die Befugnis der Bundespolizei zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie etwa das Abnehmen von Fingerabdrücken oder das Anfertigen von Fotos einer Person, solle mit dem neuen Entwurf auf Fälle noch gar nicht begangener Straftaten erweitert werden. Auch hierbei stelle sich die Frage, „ob die im Gesetzentwurf vorgesehene Eingriffsschwelle einer möglichen verfassungsgerichtlichen Prüfung standhält“.
Die europäischen Vorgaben zu den wesentlichen Aufsichtsbefugnissen der Datenschutzbehörden würden im Entwurf nur ansatzweise umgesetzt. „Damit werden dem BfDI unnötige Hürden für die Ausübung seiner Datenschutzkontrolle auferlegt.“

Neufassung des Bundespolizeigesetzes könnte zu Vertragsverletzungsverfahren führen

Die sei besonders problematisch, weil an anderer Stelle die bisher vorgesehene datenschutzrechtliche Vorabprüfung und Beratung durch die sogenannten Errichtungsanordnungen ersatzlos gestrichen worden sei. Kelber warnt:
„Das beschädigt den Rechtsstaat. Aufgrund der mangelhaften Umsetzung meiner Befugnisse in nationales Recht halte ich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland für möglich.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 12.02.2021
Bundespolizeigesetz: DAV sieht Licht und Schatten

BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 09.03.2021
Stellungnahme zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei



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