Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Oktober 7, 2020 18:38 - noch keine Kommentare
BfDI übt Kritik an Plänen zur Vorratsdatenspeicherung
Gesetzgeber sollten sich am aktuellen Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung orientieren
[datensicherheit.de, 07.10.2020] Prof. Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) fordert nach eigenen Angaben die Bundesregierung auf, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung als Grenze für zukünftige Gesetze zu sehen. Der europäische und deutsche Gesetzgeber sollten sich bei zukünftigen Rechtssetzungsvorhaben am Urteil des EuGH orientieren. Auch die Parteien sollten das Urteil in ihren Wahlprogrammen für die Bundestagswahl 2021 berücksichtigen.
![bfdi-professor-ulrich-kelber-klein](https://www.datensicherheit.de/wp-content/uploads/bfdi-professor-ulrich-kelber-klein-e1593355873726.jpg)
Foto: Bundesregierung/Kugler
Prof. Ulrich Kelber seit Jahren kritisch gegenüber anlassloser Vorratsdatenspeicherung
Auf europäischer Ebene sollten keine neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung entstehen!
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Jahr vor der Bundestagswahl im Schnellverfahren anstehende Gesetze im Bereich Telekommunikation geplant sind, die der Linie des EuGH widersprechen“, so Professor Kelber.
Vielmehr sollte sich Deutschland während seiner Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, „dass auf europäischer Ebene keine neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung entstehen“. Dies gelte insbesondere für die aktuell diskutierte „ePrivacy“-Verordnung.
Wegweisendes EuGH-Urteil zur anlasslosen und pauschalen Vorratsdatenspeicherung
Der BfDI äußere sich bereits seit Jahren kritisch zu einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und sehe sich durch das Urteil des EuGH bestätigt:
Mit diesem „wegweisenden Urteil“ werde die anlasslose und pauschale Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten, die dokumentierten, wer mit wem, wann, wie lange und von wo aus telefoniert hat, für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt.
Gezielte Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von Straftaten oder Gefahrenabwehr zeitlich begrenzt möglich
Gleichzeitig stelle der EuGH klar, dass zur Abwehr von schweren Straftaten und zur Sicherstellung der nationalen Sicherheit weiterhin unter bestimmten Bedingungen eine Vorratsdatenspeicherung möglich sei.
Die jeweilige nationale Anordnung zur Vornahme der Speicherung müsse jedoch zeitlich befristet sein und einer wirksamen Überprüfung durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde unterliegen.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 06.10.2020
EuGH: Pauschale Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig / Nichtregierungsorganisationen fordern in einem Offenem Brief an EU-Kommission Verzicht auf anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Aktuelles, Experten, Veranstaltungen - Jul 27, 2024 0:58 - noch keine Kommentare
ULD-Sommerakademie 2024 in Kiel: Digitale Datenräume und Archive im Fokus
weitere Beiträge in Experten
- NIS-2-Umsetzungsfrist bis 18. Oktober 2024: eco warnt vor unzureichender Vorbereitung deutscher Unternehmen
- KI-Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft
- Cyber-Resilienz – potenzielle Bedrohungen proaktiv erkennen und IT-Notfallplan vorbereiten
- CrowdStrike: Ein IT-Update und es wackelt die ganze Welt
- IT-Sicherheitsupdate sorgt für Chaos: eco kommentiert weltweite technische Probleme vom 19. Juli 2024
Aktuelles, Branche, Veranstaltungen - Jul 27, 2024 0:46 - noch keine Kommentare
Schutz persönlicher Daten: SOPHOS lädt zu Web-Seminar mit der Ethischen Hackerin Rachel Tobac ein
weitere Beiträge in Branche
- Job-Betrug in Sozialen Medien: Tipps zum Erkennen auf den ersten Blick
- Robuste Sicherheitspraktiken notwendig: CrowdStrike-Vorfall hat IT-Schwachstellen enthüllt
- Warnung von Kaspersky: Botnets bereits ab 99 US-Dollar im Darknet erhältlich
- Melissa Bischoping benennt Lehren aus dem CrowdStrike-Ausfall
- Crowdstrike-Vorfall als Weckruf für ganzheitliche digitale Sicherheit
Branche, Umfragen - Dez 21, 2020 21:46 - noch keine Kommentare
Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
weitere Beiträge in Service
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
- Cybersicherheit: SANS-Studie zu Frauen in Führungspositionen
Kommentieren