Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Oktober 29, 2025 1:01 - noch keine Kommentare
Vorratsdatenspeicherung mal wieder ante portas: eco warnt vor Rückschritt in der Digitalpolitik
Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. fordert Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit und Datenschutz als Leitlinien und stellt 5 Punkte für weitere Beratungen zum neuen Gesetzentwurf vor
[datensicherheit.de, 29.10.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass die Bundesregierung plant, IP-Adressen für bis zu drei Monate zu speichern. Aus eco-Sicht wäre dies ein „Rückschritt in der Digitalpolitik“ – der eco warnt: „Eine erneute pauschale Vorratsdatenspeicherung gefährdet Grundrechte, schafft wirtschaftliche Belastungen und untergräbt das Vertrauen in digitale Dienste.“ Der eco fordert stattdessen eine rechtskonforme, verhältnismäßige und technisch umsetzbare Lösung, welche sich an den Maßgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) orientiert.

Foto: eco
Oliver Süme: Nur mit klaren, rechtssicheren Regeln kann Deutschland Digitale Souveränität erreichen!
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung bleibt europarechtswidrig
„Nach fast zwei Jahrzehnten gerichtlicher Auseinandersetzungen darf die Bundesregierung nicht erneut ein Gesetz auf den Weg bringen, das vor Gericht erheblichen Rechtsrisiken ausgesetzt ist!“, kommentiert Oliver Süme, der eco-Vorstandsvorsitzende.
- Er betont: „Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bleibt europarechtswidrig – das jüngste EuGH-Urteil lässt daran keinen Zweifel. Wir brauchen Rechtssicherheit statt Symbolpolitik!“
Mit dem Urteil C-470/21 habe der EuGH zuletzt klargestellt, dass die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten nicht mit europäischen Grundrechten vereinbar sei. Trotzdem arbeite die Bundesregierung an einer nationalen Regelung zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen.
eco-Forderung: Neuer Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung muss folgende 5 Leitlinien berücksichtigen:
- Rechtssicherheit statt Dauerstreit!
Jede Form der anlasslosen und flächendeckenden Datenspeicherung sei vor Gericht gescheitert – ein neuer Ansatz dürfe das Vertrauen in digitale Dienste und Technologien nicht untergraben, weder für Bürger noch für Unternehmen. Nur eine präzise, zweckgebundene und kontrollierte Regelung könne Vertrauen schaffen. - Speicherfristen auf das Notwendige begrenzen!
Laut Ermittlungsbehörden reiche eine Speicherung von IP-Adressen über zwei bis drei Wochen aus. Längere Fristen führten zu unverhältnismäßigen Eingriffen in Grundrechte und erhöhten das Risiko von Missbrauch und Fehlzuordnungen. Der eco fordert daher „eine zeitlich streng begrenzte, zweckgebundene Datensicherung oder den Einsatz des ,Quick-Freeze’-Verfahrens, das Freiheitsrechte besser schützt“. - Wirtschaftliche Belastungen vermeiden!
Die Einführung einer flächendeckenden Speicherpflicht verursache erhebliche Kosten für Anbieter – von zusätzlicher Infrastruktur bis zu höheren IT-Sicherheitsanforderungen. Diese Auflagen führten zu Preissteigerungen für Endkunden und gefährdeten insbesondere kleinere Anbieter. Ohne Kostenausgleich und realistische Übergangsfristen drohe ein Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland. - Datenschutz gewährleisten – Missbrauch verhindern!
Mit jeder zusätzlichen Woche Datenspeicherung steige das Risiko von Datenlecks oder unberechtigtem Zugriff. Die Kombination von IP-, Port- und Verbindungsdaten könne tiefgreifende Rückschlüsse auf das Verhalten und die Kommunikation von Nutzern erlauben. eco warnt davor, „dass neue Sicherheitsversprechen selbst zur Sicherheitslücke werden könnten“. - Keine Scheinsicherheit durch Massenüberwachung!
Empirisch gebe es keine Belege, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote signifikant verbessere. Professionelle Täter umgingen solche Maßnahmen leicht. Statt massenhafter Datensammlung brauche es gezielte Ermittlungsinstrumente und eine bessere internationale Zusammenarbeit.
Süme unterstreicht abschließend: „Wir stehen für eine digitale Sicherheitsarchitektur, die rechtsstaatliche Prinzipien wahrt und Vertrauen in Technologie stärkt – nicht für Massenüberwachung. Nur mit klaren, rechtssicheren Regeln kann Deutschland digitale Souveränität erreichen!“
Weitere Informationen zum Thema:
eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V.
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.
eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V.
RA Oliver J. Süme
VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 23.10.2025
LEITLINIEN Vorratsdatenspeicherung
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