Staatstrojaner – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 17 Dec 2025 20:20:20 +0000 de hourly 1 eco-Warnung: Bundespolizeigesetz droht digitale Sicherheit zu untergraben https://www.datensicherheit.de/eco-warnung-bundespolizeigesetz-bedrohung-digital-sicherheit https://www.datensicherheit.de/eco-warnung-bundespolizeigesetz-bedrohung-digital-sicherheit#respond Wed, 17 Dec 2025 23:11:05 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51472 Der eco äußert Kritik an „Staatstrojanern“, Chat-Kontrolle und drohendem Vertrauensverlust in verschlüsselte Kommunikation

[datensicherheit.de, 18.12.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. äußert sich kritisch zum aktuellen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) – damit erweiterten sich die Überwachungsbefugnisse der Bundespolizei „erheblich“. Der eco warnt nun angesichts der ersten Lesung im Bundestag am 18. Dezember 2025 vor den Risiken für die IT-Sicherheit und die digitale Kommunikation.

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Foto: eco

Klaus Landefeld: Sicherheitspolitik darf nicht bedeuten, dass der Staat selbst zum Risiko für die digitale Sicherheit wird!

Im Zentrum der eco-Kritik steht der neu gefasste § 40 BPolG-E zur Telekommunikationsüberwachung

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur BPolG-Modernisierung warnt der eco: Der vorliegende Entwurf erweitere die Überwachungsbefugnisse der Bundespolizei erheblich – insbesondere durch den Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung („Quellen-TKÜ“) und „Staatstrojanern“.

  • „Sicherheitspolitik darf nicht bedeuten, dass der Staat selbst zum Risiko für die digitale Sicherheit wird!“, betont eco-Vorstand Klaus Landefeld. Er führt hierzu aus: „Der Einsatz von ,Staatstrojanern’ auf Basis von Sicherheitslücken schwächt nicht nur die digitale Sicherheit für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, sondern gefährdet auch das Vertrauen in verschlüsselte Kommunikation!“

Im Zentrum der Kritik des Verbands steht demnach der neu gefasste § 40 BPolG-E zur Telekommunikationsüberwachung. Diese Norm schaffe eine eigenständige und umfassende Rechtsgrundlage für Überwachungsmaßnahmen der Bundespolizei im Bereich der „Gefahrenabwehr“ und ermögliche faktisch auch den Einsatz von „Quellen-TKÜ“ – also den Zugriff auf laufende Kommunikation direkt auf Endgeräten.

eco moniert Möglichkeit der schleichenden Einführung von Chat-Kontrollen

Der eco kritisiert diese „Möglichkeit der schleichenden Einführung von Chat-Kontrollen“, da der Entwurf eine Infrastruktur schaffe, welche zur Massenüberwachung missbraucht werden könnte.

  • Gleichzeitig lasse der Gesetzentwurf zentrale verfassungsrechtliche Fragen offen und verlagerr wichtige Abwägungen zur Verhältnismäßigkeit in die Praxis. Der eco fordert darum „klare gesetzliche Grenzen für solche Maßnahmen, verbindliche Regeln zum Umgang mit Schwachstellen und eine stärkere Priorisierung von IT-Sicherheit vor Überwachungsinteressen“.

„Eine Aufweichung von Verschlüsselung ist grundrechtswidrig und sicherheitspolitisch gefährlich!“, gibt Landefeld abschließend zu bedenken. Ein ausführliches eco-Infopapier zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur BPolG-Modernisierung steht online zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Vorstand@eco: Klaus Landefeld – Stellv. Vorstandsvorsitzender, Vorstand Infrastruktur und Netze

VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 16.12.2025
Info-Papier zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

datensicherheit.de, 18.12.2025
Modernisierung des Bundespolizeigesetzes: DAV artikuliert Lob und Kritik / Der DAV begrüßt den beabsichtigten Schutz des Mandatsgeheimnisses und einzelne Regelungen zu sogenannten V-Leuten

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 22.03.2021
Bundespolizeigesetz: Professor Ulrich Kelber kritisiert Novelle / BfDI erinnert daran, dass Bundespolizei nur Sonderpolizei mit begrenztem Aufgabenspektrum ist

datensicherheit.de, 12.02.2021
Bundespolizeigesetz: DAV sieht Licht und Schatten / Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des DAV-Ausschusses „Gefahrenabwehrrecht“, nimmt Stellung und warnt vor Folgen der Quellen-TKÜ

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Karlsruher Staatstrojaner-Urteil: Bitkom begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts https://www.datensicherheit.de/karlsruher-staatstrojaner-urteil-bitkom-begruessung-entscheidung-bundesverfassungsgericht https://www.datensicherheit.de/karlsruher-staatstrojaner-urteil-bitkom-begruessung-entscheidung-bundesverfassungsgericht#respond Fri, 08 Aug 2025 07:25:50 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49546 Die Karlsruher Richter betonen laut Bitkom zu Recht, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig ist

[datensicherheit.de, 08.08.2025] Am 7. August 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Einsatz sogenannter Staatstrojaner teilweise für verfassungswidrig erklärt. „Bitkom begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Einsatz des sogenannten Staatstrojaners enge Grenzen setzt“, kommentiert der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder.

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Foto: Bitkom e.V.

Dr. Bernhard Rohleder sieht den Gesetzgeber nun in der Pflicht nachzubessern

Bitkom fordert für Unternehmen klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen

Die Karlsruher Richter hätten zu Recht betont, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig sei.

  • „Der Gesetzgeber ist nun in der Pflicht nachzubessern und Rechtssicherheit für die Anbieter digitaler Dienste und von Telekommunikationslösungen zu schaffen!“

Die Unternehmen benötigten klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, um ihren Beitrag zur Inneren Sicherheit zu leisten, ohne dabei die Rechte ihrer Kunden zu verletzen.

Bitkom rät zu mehr Ressourcen für Ermittlungen – und bessere Ausbildung im Bereich Cybercrime

Rohleder moniert indes: „Grundsätzlich halten wir es jedoch für problematisch, wenn weiterhin bestehende Sicherheitslücken in Kommunikationsmitteln für staatliche Überwachung genutzt werden dürfen, beispielsweise um ,Staatstrojaner’ zu installieren!“

  • Unbekannte Sicherheitslücken seien eine Gefahr für die IT-Sicherheit aller Bürger sowie der Unternehmen und Verwaltungen. Statt Schwachstellen bewusst offen zu halten und zu nutzen, sollten sie nach Bekanntwerden unverzüglich an die Hersteller gemeldet werden, um diese dann schnellstmöglich schließen können.

Die Kriminalität im Netz nehme indes stetig zu – die Ermittlungsbehörden brauchten daher insgesamt dringend mehr Ressourcen und eine bessere Ausbildung im Bereich Cybercrime, um den Tätern das Handwerk legen zu können. Aber Rohleder warnt abschließend: „Indem man Sicherheitslücken offenlässt, konterkariert man dieses Ziel!“

Weitere Informationen zum Thema:

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datensicherheit.de, 08.08.2025
Staatstrojaner-Einsatz wird eingeschränkt: Digitalcourage meldet Erfolg vor Bundesverfassungsgericht / Die vom Digitalcourage e.V. initiierte und von zahlreichen Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde wird nach dem BVerfG-Urteil vom 7. August 2025 weitreichende Folgen für staatliche Überwachungsbefugnisse haben

datensicherheit.de, 08.08.2025
BVerfG-Urteil zu Staatstrojanern: eco begrüßt Klarstellung / Zu dem, was dieses Urteil bedeutet und warum der Gesetzgeber jetzt handeln muss, führt eco-Vorstand Klaus Landefeld in seiner aktuellen Stellungnahme aus

datensicherheit.de, 07.08.2025
Bürger unter Generalverdacht: DAV kritisiert überbordende Befugnisse / Deutscher Anwaltverein (DAV) nimmt Stellung zum „Sicherheitspaket“ des Bundesinnenministeriums – Einsatz biometrischer Gesichtskontrolle und umstrittener Datenanalyse geplant

datensicherheit.de, 06.08.2025
Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts am 7. August 2025 erwartet / Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über zwei Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden zu „Staatstrojanern“ und zum „Polizeigesetz NRW“

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Staatstrojaner-Einsatz wird eingeschränkt: Digitalcourage meldet Erfolg vor Bundesverfassungsgericht https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-einsatz-eingeschraenkung-digitalcourage-erfolg-bundesverfassungsgericht https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-einsatz-eingeschraenkung-digitalcourage-erfolg-bundesverfassungsgericht#respond Fri, 08 Aug 2025 06:49:43 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49543 Die vom Digitalcourage e.V. initiierte und von zahlreichen Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde wird nach dem BVerfG-Urteil vom 7. August 2025 weitreichende Folgen für staatliche Überwachungsbefugnisse haben

[datensicherheit.de, 08.08.2025] Der Digitalcourage e.V. hat nach eigenen Angaben „erneut Rechtsgeschichte geschrieben“ – das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 7. August 2025 entschieden, den Einsatz sogenannter Staatstrojaner deutlich zu begrenzen. Damit sei eine von Digitalcourage initiierte und von zahlreichen Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde erfolgreich – „mit weitreichenden Folgen für staatliche Überwachungsbefugnisse“.

Digitalcourage sieht Eingriff in Grundrechte in Teilen gestoppt

Das höchste deutsche Gericht hat zugleich über zwei Verfassungsbeschwerden von Digitalcourage entschieden. „Die umstrittenen Überwachungsbefugnisse im Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen erklärte das Gericht für grundrechtskonform. Die Klage gegen den ,Staatstrojaner’ dagegen hatte Erfolg.“

  • padeluun, Mitbeschwerdeführer, kommentiert: „Ich freue mich, dass der Einsatz von ,Staatstrojanern’ jetzt eingeschränkt wurde. Das Gesetz wurde in Teilen für nichtig erklärt, der Straftatenkatalog stark begrenzt. Unsere Grundrechte wurden geschärft – und damit gestärkt!“

Der BVerfG-Beschluss ziehe eine klare Grenze: „Staatstrojaner“ dürften künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten eingesetzt werden. Für Delikte mit einer Höchstfreiheitsstrafe von bis zu drei Jahren erklärte das Gericht demnach den Einsatz für verfassungswidrig – auch rückwirkend.

Einsatz von Späh-Software massiver Grundrechtseingriff

Darüber hinaus sei die Online-Duchsuchung von Smartphones und Computern teilweise nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar – sie dürfe indes bis zu einer Neuregelung weiter angewendet werden.

  • Begründet werde die Entscheidung mit der Schwere des Eingriffs sowohl in das Post- und Fernmeldegeheimnis als auch in das IT-System-Grundrecht. Das BVerfG erkenne an, dass es sich beim Einsatz solcher Späh-Software um einen massiven Grundrechtseingriff handelt.

„Ausgehend von dem sehr hohen Eingriffsgewicht“, so das BVerfG, müsse die Maßnahme auf besonders schwerwiegende Fälle beschränkt bleiben.

Überwachung von IT-Systemen nur noch beim Verdacht wirklich schwerwiegender Delikte

Prof. Dr. Frank Braun, einer der beiden Prozessbevollmächtigten der Beschwerde gegen den „Staatstrojaner“, sieht in dem Beschluss ebenfalls eine Klarstellung mit Signalwirkung:

  • „Konsequent wurden entsprechende Vorschriften für verfassungswidrig erklärt und neue klare Maßgaben zur Beurteilung der Schwere von Straftaten verbindlich festgelegt.“

Damit werde nun gewährleistet, „dass IT-Systeme nur noch beim Verdacht wirklich schwerwiegender Delikte von staatlichen Ermittlern gekapert werden. Und auch wird verhindert, dass uns der Gesetzgeber künftig weiterhin ‚Alltagskriminalität‘ als ‚schwere Straftaten‘ verkauft und eingriffsermächtigende Straftatenkataloge durch die gesetzgeberische Hintertür stetig ausweitet, wie dies seit Jahren zu beobachten ist.“

Zukunftsweisende Entscheidung – doch zentraler Kritikpunkt bleibt

Der zweite Prozessbevollmächtigte, Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp, sieht den vorliegenden Beschluss als wichtigen Teilerfolg: „Das heimliche Auslesen von ,Smartphone und Co.‘ ist ein heftiger Eingriff in Grundrechte. Die vom BVerfG vorgenommenen Einschränkungen sind richtig und wichtig.“

  • Rena Tangens, politische Geschäftsführerin von Digitalcourage und ebenfalls Beschwerdeführerin, zeigt sich über den Erfolg erfreut, indes merkt sie aber an: „Ein zentraler Kritikpunkt bleibt: Das Gericht hat sich nicht mit der grundsätzlichen Problematik von ,Staatstrojanern’ befasst.“

Sie erläutert: „Denn um ,Staatstrojaner’ einzusetzen, müssen Sicherheitslücken ausgenutzt werden – und diese Schwachstellen gefährden die IT-Sicherheit von uns allen. Statt diese zu melden und zu schließen, hält der Staat sie offen, um sie selbst zu nutzen.“

„Staatstrojaner“ – begrenzter Nutzen bei enormen Risiko für alle

Der Nutzen von „Staatstrojanern“ sei sehr begrenzt, das Risiko jedoch enorm. Durch solche Schwachstellen seien Angriffe auf unsere Endgeräte oder Kritische Infrastrukturen (KRITIS) möglich.

  • „Ein Staat, der Sicherheit für seine Bürger will, muss solche Sicherheitslücken den Herstellern melden, damit sie geschlossen werden!“, betont Tangens.

Trotzdem gebe der Beschluss des BVerfG Anlass zur Freude, denn diese Entscheidung werde unmittelbare Auswirkungen auch auf laufende Gesetzgebungsverfahren haben.

Digitalcourage würde wieder vor Gericht ziehen

Der aktuelle Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz sehe etwa vor, dass Personen präventiv mit „Staatstrojanern“ überwacht werden dürften, um Gefahren abzuwehren – auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.

  • Die Vorgaben des BVerfG stehen dem laut Digitalcourage klar entgegen.

Digitalcourage werde dies weiter wachsam beobachten. „Wenn die Politik aus der heutigen Entscheidung nicht lernt und weiter Gesetze beschließt, die nicht verfassungskonform sind, wird Digitalcourage wieder vor Gericht ziehen. Wer unsere Freiheit angreift, muss mit Widerstand rechnen!“, unterstreicht Tangens abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

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datensicherheit.de, 08.08.2025
Karlsruher Staatstrojaner-Urteil: Bitkom begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts / Die Karlsruher Richter betonen laut Bitkom zu Recht, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig ist

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BVerfG-Urteil zu Staatstrojanern: eco begrüßt Klarstellung https://www.datensicherheit.de/bverfg-urteil-staatstrojaner-eco-begruessung-klarstellung https://www.datensicherheit.de/bverfg-urteil-staatstrojaner-eco-begruessung-klarstellung#respond Thu, 07 Aug 2025 22:15:33 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49535 Zu dem, was dieses Urteil bedeutet und warum der Gesetzgeber jetzt handeln muss, führt eco-Vorstand Klaus Landefeld in seiner aktuellen Stellungnahme aus

[datensicherheit.de, 08.08.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 7. August 2025 wie folgt kommentiert: Dieses habe an diesem Tag zentrale Vorschriften zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und zur Online-Durchsuchung veröffentlicht und dabei klare verfassungsrechtliche Grenzen gezogen. Dieses Urteil setze ein wichtiges Signal – auch mit Blick auf die digitale Sicherheit und den Umgang mit staatlicher Überwachung. Zu dem, was dieses Urteil bedeutet und warum der Gesetzgeber jetzt handeln muss, hat eco-Vorstand Klaus Landefeld in seiner aktuellen Stellungnahme ausgeführt.

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Klaus Landefeld: Eine zukunftsfähige Sicherheitsstrategie braucht u.a. verbindliche Regeln zum Schwachstellen-Management…

eco erkennt ein Stück überfällige Rechtssicherheit

Das BVerfG habe am 7. August 2025 seine Leitsätze zu zentralen Vorschriften der TKÜ und der Online-Durchsuchung veröffentlicht und dabei die verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Maßnahmen klargestellt.

  • Bei der sogenannten Quellen-TKÜ werde nicht der klassische Leitungsverkehr überwacht – stattdessen werde die Kommunikation direkt an der Quelle, also auf dem Endgerät, mitgelesen, noch bevor sie verschlüsselt werden kann. „Die heute veröffentlichte Entscheidung bringt ein Stück überfällige Rechtssicherheit in die Debatte um staatliche Überwachungsinstrumente, wirft aber auch neue Fragen insbesondere hinsichtlich der Wirkung des Eingriffes in moderne Kommunikationsmittel auf“, betont Landefeld.

Dass der Einsatz von Quellen-TKÜ bei leichteren Straftaten für unverhältnismäßig erklärt wurde, sei ein wichtiges Signal. „Auch die Feststellung, dass die Online-Durchsuchung ohne Zitierung des Fernmeldegeheimnisses verfassungswidrig ist, bestätigt die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung bei Grundrechtseingriffen.“

eco-Forderung nach zuverlässigem Schwachstellen-Management

Rechtlich sei damit so Manches klarer geworden – technisch bleibe das Risiko jedoch bestehen. Denn der Einsatz von „Staatstrojanern“ beruhe weiterhin auf einem Zielkonflikt: „Um Ermittlungen zu ermöglichen, hält der Staat gezielt Sicherheitslücken offen oder kauft sie ein. Damit setzt er bewusst alle IT-Systeme – und nicht nur die der mutmaßlichen Täter – einer erhöhten Angreifbarkeit aus. Der Staat aber darf nicht selbst zum Risiko für die digitale Sicherheit werden! Wer Schwachstellen nicht meldet, sondern instrumentalisiert, untergräbt das Vertrauen in digitale Infrastrukturen.“

  • Der Gesetzgeber sei nun gefordert, nicht nur formale Nachbesserungen vorzunehmen, sondern diesen Zielkonflikt grundlegend aufzulösen. „Eine zukunftsfähige Sicherheitsstrategie braucht verbindliche Regeln zum Schwachstellen-Management, klare Transparenzpflichten bei Eingriffsbefugnissen und ein IT-Sicherheitsverständnis, das den grundlegenden Schutz der Bevölkerung über den Zugriff in wenigen Einzelfällen priorisiert“, fordert Landefeld.

Man möge sich die gerade aktuell diese Woche neu veröffentlichten Zahlen zum Einsatz der diversen „Staatstrojaner“ einmal ansehen: Für eine Handvoll Einsatzfälle pro Jahr werde die Cybersicherheit von rund 90 Millionen Bürgern und Unternehmen riskiert. „Wie kann das verhältnismäßig sein?“, so Landefeld abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

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Vorstand@eco

datensicherheit.de, 08.08.2025
Karlsruher Staatstrojaner-Urteil: Bitkom begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts / Die Karlsruher Richter betonen laut Bitkom zu Recht, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig ist

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datensicherheit.de, 07.08.2025
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datensicherheit.de, 06.08.2025
Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts am 7. August 2025 erwartet / Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über zwei Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden zu „Staatstrojanern“ und zum „Polizeigesetz NRW“

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Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts am 7. August 2025 erwartet https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-verfassungsbeschwerden-entscheidung-bundesverfassungsgericht-7-august-2025 https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-verfassungsbeschwerden-entscheidung-bundesverfassungsgericht-7-august-2025#respond Tue, 05 Aug 2025 22:15:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49500 Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über zwei Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden zu „Staatstrojanern“ und zum „Polizeigesetz NRW“

[datensicherheit.de, 06.08.2025] Laut einer aktuellen Meldung des Digitalcourage e.V. entscheidet das Bundesverfassungsgericht über zwei Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden zu „Staatstrojanern“ und zum „Polizeigesetz NRW“:

Aktenzeichen:

  • 1 BvR 2466/19 Verfassungsbeschwerde gegen § 20c PolG NRW (Telekommunikations- und Quellen-Telekommunikationsüberwachung) sowie gegen § 8 Abs. 4 PolG NRW (Definition terroristischer Straftaten im Sinne des Gesetzes)
  • 1 BvR 180/23 Verfassungsbeschwerde gegen Änderungen der Strafprozessordnung durch das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“, insbesondere zur Zulässigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung mittels Staatstrojaner

Bereits 2018 reichte Digitalcourage Verfassungsbeschwerde gegen erstmalige „Staatstrojaner“-Einführung in der Strafprozessordnung ein

Am Donnerstag, dem 7. August 2025, wird das Bundesverfassungsgericht demnach seine Entscheidungen zu zwei Verfassungsbeschwerden verkünden, welche von Digitalcourage eingereicht und von zahlreichen Menschen unterstützt wurden.

  • „In beiden Verfahren geht es um den Einsatz von ,Staatstrojanern’. Bereits am 7. August 2018 reichten wir Verfassungsbeschwerde gegen die erstmalige Einführung von ,Staatstrojanern’ in der Strafprozessordnung ein.

Am 30. Oktober 2019 sei dann eine weitere Beschwerde gegen das novellierte Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen erfolgt, welches ebenfalls eine erhebliche Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse inklusive des Einsatzes sogenannter Staatstrojanern vorsehe.

Digitalcourage moniert tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre

„Besonders kritisch sehen wir, dass solche tiefgreifenden Eingriffe in die Privatsphäre auf rechtlich unklarer Grundlage erlaubt sein sollen.“

  • Bereits die Annahme einer angeblichen „drohenden Gefahr“ könne ausreichen, um Überwachungsmaßnahmen einzuleiten – „ohne dass ein konkreter Tatverdacht vorliegen muss“.

Digitalcourage werde sich am 7. August 2025 zu den Entscheidungen äußern, „deren Inhalt uns vorab nicht bekannt ist“. Gehofft werde auf eine „Entscheidung im Sinne der Freiheit und des Schutzes digitaler Grundrechte“. Die Entscheidungen würden voraussichtlich ab 9.30 Uhr auf der Website des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, Theresa Haschke, 30.10.2019
Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz NRW: Grundsatzurteil zu TKÜ möglich…

digitalcourage, Friedemann Ebelt, 18.08.2017
Wir klagen gegen die Staatstrojaner – Verfassungsbeschwerde unterstützen! / Für die Staatstrojaner muss es in allen Smartphones und PCs Hintertüren geben, durch die staatliche Hacker und Kriminelle nach Lust und Laune in unsere Geräte einsteigen können…

Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes.

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.8.2025 / Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW); Bekanntmachung der Neufassung

datensicherheit.de, 17.12.2021
Staatstrojaner: eco-Forderung, die Risiken und Verantwortung nicht auf Unternehmen abzuwälzen / eco kritisiert scharf, dass Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, ihre Telekommunikationsanlagen bereitzustellen

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an / Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz

datensicherheit.de, 10.06.2021
eco fordert Transparenz, Aufklärung und Kontrolle im Umgang mit Staatstrojanern / eco bezweifelt, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen über Staatstrojaner haben

datensicherheit.de, 01.08.2020
Staatstrojaner: Neue Anlauf zur Überwachung / Überwachung von Internet- und Mobilfunkanbietern sowie kommerziellen WLAN-Betreibern soll ausgeweitet werden

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DAV-Kommentar zum Koalitionsvertrag: Viel Innere Sicherheit auf Kosten der Freiheit befürchtet https://www.datensicherheit.de/dav-kommentar-koalitionsvertrag-innere-sicherheit-kosten-freiheit https://www.datensicherheit.de/dav-kommentar-koalitionsvertrag-innere-sicherheit-kosten-freiheit#respond Thu, 10 Apr 2025 22:21:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47196 DAV äußert gemischtes Fazit zum vorgelegten Entwurf

[datensicherheit.de, 11.04.2025] Auch der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV) hat am 10. April 2025 Stellung zum vorgelegten Entwurf eines Koalitionsvertrages genommen: „Die künftigen Regierungsparteien haben einen Koalitionsvertrag vorgelegt. Positiv sticht die geplante Fortsetzung des ,Pakts für den Rechtsstaat’ einschließlich diverser Digitalisierungsvorhaben heraus.“ Mit Sorge blickt der DAV indes auf die geplanten Einschränkungen bei Freiheits- und Menschenrechten – von Vorratsdatenspeicherung und „Staatstrojaner“ bis hin zu Rechtsschutzeinbußen im Asylverfahren. Auch fehle dem DAV so Einiges: „Weder eine Reform des Abstammungsrechts noch die Dokumentation der Hauptverhandlung noch die Fortsetzung der ,Überwachungsgesamtrechnung’ stehen auf der Agenda.“

Digitalisierung der Justiz wird vom DAV ausdrücklich begrüßt

Unter dem Stichwort „Moderne Justiz“ finde sich unter anderem die Fortsetzung des „Pakts für den Rechtsstaat“, inklusive der notwendigen Digitalisierung der Justiz, was der DAV ausdrücklich begrüßt: „Die digitale Rechtsantragstelle hat der DAV bereits seit Langem gefordert und ist daher zu begrüßen“, kommentiert der DAV-Präsident, Rechtsanwalt Stefan von Raumer. Bei allen Reformvorhaben zur Rechtspflege sei aber zwingend die Anwaltschaft mit einzubeziehen.

Positiv sei auch das Bekenntnis zu guter Gesetzgebung zu werten – vor allem im Hinblick auf die Regelfristen für die Verbändebeteiligung. Diese seien in der Vergangenheit oft zu kurz gewesen. „Dabei ist es sinnvoll, die Praxis mit einzubeziehen“, merkt der DAV-Präsident an.

DAV moniert, dass eine „Überwachungsgesamtrechnung“ nicht mehr geplant ist

Der „Rechtsstaat“ tauche immerhin noch zwölfmal auf (im Vergleich zu 29 Nennungen beim letzten Mal) – die Anwaltschaft hingegen überhaupt nicht mehr. Der geplante Koalitionsvertrag von Union und SPD läute wohl eine neue Ära ein. „Drei Monate Vorratsdatenspeicherung, ,Staatstrojaner’ und biometrischer Abgleich von Bildern: In den nächsten vier Jahren ist mit einer erheblichen Ausweitung an Überwachungs- und Ermittlungsbefugnissen und damit auch an Eingriffen in die Grundrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger zu rechnen“, warnt von Raumer.

Daher sei es besorgniserregend, dass eine „Überwachungsgesamtrechnung“ nicht mehr geplant sei. „Angesichts dessen, was an Grundrechtseingriffen geplant ist, wäre eine Fortsetzung und endlich auch Überführung in den Gesetzgebungsprozess als Korrektiv bitter notwendig gewesen“, kommentiert der DAV-Präsident.

Lücken identifiziert: DAV wird sich in den kommenden Wochen noch eingehender mit einzelnen Plänen befassen

Heruntergefallen sei u.a. auch die Dokumentation der Hauptverhandlung: „So bleibt es beim ebenso unhaltbaren wie unzeitgemäßen Umstand, dass die Inhalte deutscher Strafprozesse auch in den kommenden vier Jahren weiterhin nur mit subjektiven, handschriftlichen Notizen dokumentiert werden“, moniert von Raumer.

Gerade im internationalen Vergleich sei das nicht mehr zeitgemäß. Der DAV werde sich in den kommenden Wochen noch eingehender mit den einzelnen Plänen für die nächsten vier Jahre beschäftigen.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesministerium der Justiz
Digitales / Pakt für den digitalen Rechtsstaat

Koalitionsvertrag: Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland kommentiert wohlwollend
Tags: Allianz, Béla Waldhauser, Deutschland, eco, Koalition, Rechenzentrum

datensicherheit.de, 11.04.2025
Bekenntnis zu starkem Rechenzentrumsstandort Deutschland gewürdigt

datensicherheit.de, 10.04.2025
Die Digitale Transformation im Blick: eco kommentiert neuen Koalitionsvertrag – Zustimmung und Bedenken / Digitalministerium als starkes, aber Vorratsdatenspeicherung als falsches, da grundrechtswidriges Signal

datensicherheit.de, 22.11.2024
Mal wieder IP-Datenspeicherung angestrebt: DAV fordert nachdrücklich, Überwachungsphantasien abzustellen / Der DAV kritisiert erneuten Vorstoß des Bundesrates zur Massenüberwachung

datensicherheit.de, 02.07.2024
Terrorismusverherrlichung: DAV kritisiert Gesetzentwurf des Bundeskabinetts / Deutscher Anwaltverein (DAV) warnt vor legislativem Aktionismus im Zusammenhang mit „Likes“ in Sozialen Netzwerken

datensicherheit.de, 11.05.2024
Biometrische Überwachung: DAV kritisiert geplante Gesichtserkennung / DAV-Kommentar zum intransparenten Einsatz von Observationstechnik

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https://www.datensicherheit.de/dav-kommentar-koalitionsvertrag-innere-sicherheit-kosten-freiheit/feed 0
Staatstrojaner: eco-Forderung, die Risiken und Verantwortung nicht auf Unternehmen abzuwälzen https://www.datensicherheit.de/eco-staatstrojaner-risiken-verantwortung-unternehmen https://www.datensicherheit.de/eco-staatstrojaner-risiken-verantwortung-unternehmen#respond Fri, 17 Dec 2021 08:09:19 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=41289 eco kritisiert scharf, dass Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, ihre Telekommunikationsanlagen bereitzustellen

[datensicherheit.de, 17.12.2021] Klaus Landefeld, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e.V. appelliert an den Bundesrat, gegen die Mitwirkungspflicht von Unternehmen bei staatlicher Spähsoftware (sog. Staatstrojaner) zu stimmen. Demnach befasst sich der Bundesrat am 17. Dezember 2021 mit der Frage, wie die Mitwirkung von Unternehmen bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung künftig organisiert und technisch umgesetzt werden soll.

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Foto: eco e.V.

Klaus Landefeld sieht Mitwirkungspflicht für Unternehmen beim Einsatz von Staatstrojanern aus drei Gründen kritisch…

eco-Warnung: Einsatz staatlicher Spähsoftware ohne gesetzlich geregelte Abwägung vom Parlament verfassungswidrig

Der eco kritisiert nach eigenen Angaben „scharf“, dass Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, ihre Telekommunikationsanlagen für das unbemerkte Einspielen staatlicher Spähsoftware und die Umleitung von Daten bereitzustellen.
„Die Mitwirkungspflicht für Unternehmen beim Einsatz von Staatstrojanern sehe ich aus drei Gründen kritisch: Erstens ist der Einsatz staatlicher Spähsoftware ohne gesetzlich geregelte Abwägung vom Parlament verfassungswidrig. Das hat jüngst das Bundesverfassungsgericht klargestellt und der Gesetzgeber muss jetzt nachziehen“, erläutert Landefeld. Es könne nicht sein, dass mit der Quellen-TKÜ eine Online-Durchsuchung erlaubt werde, die in bestimmtem Umfang sogar auf zurückliegende Kommunikation technisch zugreifen dürfe.
Zweitens sei weiterhin unklar, „inwiefern die betroffenen Unternehmen nicht selbst Risiken und Verantwortung tragen“. Landefeld wirf die Frage auf: „Haften Unternehmen im Zweifel, wenn sie an einer staatlich angeordneten Online-Durchsuchung mitwirken müssen?“ Der Gesetzgeber müsse zwingend ausschließen, „dass sich diese Frage überhaupt stellt und dies verhindern“.

eco begrüßt Ampel-Koalitionsvertrag, wonach keine Sicherheitslücken gekauft und offengehalten werden sollen

Drittens bestehe noch immer keine staatliche Informationspflicht, „wenn aufgrund von Eingriffen der Nachrichtendienste technische Störungen entstehen“. Auch hierzu sei der Gesetzgeber dringend gefordert.
Landefeld appelliert darum an die neue Bundesregierung, die Integrität der Netze und Dienste sicherzustellen. „Es ist gut, dass die ,Ampel‘-Parteien sich in ihrem Koalitionsvertrag klar dazu bekennen, keine Sicherheitslücken zu kaufen und offenzuhalten, auch der Verzicht auf den Staatstrojaner für die Bundespolizei setzt ein Zeichen in die richtige Richtung.“
Landefeld hofft, „dass die Bundesregierung auch in der Praxis staatliche Stellen ab sofort zur Meldung von Sicherheitslücken verpflichtet und baldmöglichst den Einsatz von Trojanern für alle staatlichen Stellen konsequent unterbindet“.

Weitere Informationen zum Thema:

VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 02.08.2021
Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Regelung der technischen und organisatorischen Umsetzung der Mitwirkungspflichten nach § 2 Absatz 1a Satz 1 Nummer 4 des Artikel 10-Gesetzes (G 10-MitwV)

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an / Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz

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https://www.datensicherheit.de/eco-staatstrojaner-risiken-verantwortung-unternehmen/feed 0
Digitalcourage-Stellungnahme: Offenhalten von Sicherheitslücken erhöht Gefahr für Einzelne und Unternehmen angegriffen zu werden https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-stellungnahme-offenhalten-sicherheitsluecken-erhoehung-gefahr-einzelne-unternehmen-angriff https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-stellungnahme-offenhalten-sicherheitsluecken-erhoehung-gefahr-einzelne-unternehmen-angriff#respond Wed, 21 Jul 2021 15:20:41 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40418 Digitalcourage verweist auf Zusammenhang zwischen aktuellem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und Pegasus

[datensicherheit.de, 21.07.2021] Die aktuelle Berichterstattung über die „Pegasus“-Staatstrojaner und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2021 (1 BvR 2771/18) hängen nach Ansicht des Digitalcourage e.V. zusammen – sie zeigten, dass dringender Handlungsbedarf bestehe: „Es ist höchste Zeit, dass der Bundestag der Überwachungsindustrie einen Riegel vorschiebt, welche auf Kosten der Grundfreiheiten von Bürgerinnen und Bürgern Profite macht.“ Staatliche Behörden dürften sich nicht länger daran beteiligen, die IT-Sicherheit in Deutschland zu schwächen, indem sie unbekannte Sicherheitslücken („Zero-Days“) für die eigene Nutzung geheimhielten.

Digitalcourage-Kritik: Erwerb kommerzieller Staatstrojaner finanziert Ausspähung

„Das Urteil macht klar, dass ein Zusammenhang besteht zwischen dem Offenhalten von Sicherheitslücken und der Gefahr für Einzelne und Unternehmen, zunehmend Opfer von Angriffen zu werden. Wer jetzt auf der einen Seite die ,Pegasus‘- und ,Candiru‘-Angriffe kritisiert, darf auf der anderen Seite bei den deutschen Sicherheitsbehörden nicht wegschauen. Wer Demokratie und Menschenrechte ernstnimmt, kann sich nicht weiter an der Förderung von Staatstrojanern und den ihnen zugrunde liegenden Sicherheitslücken beteiligen“, kommentiert Konstantin Macher von Digitalcourage.
Wenn eine Behörde einen kommerziellen Staatstrojaner erwerbe, dann finanziere sie damit auch die Entwicklung von Technologien, mit denen z.B. Journalisten ausgespäht würden. „Wenn Schwachstellen zur Entwicklung eigener Staatstrojaner gekauft werden, dann beflügeln deutsche Sicherheitsbehörden diesen Markt und schaffen damit die Anreize, um neue Schwachstellen zu finden und an die höchstbietenden zu verkaufen“, warnt Macher.

Digitalcourage warnt vor Gefahren für Demokratiebewegungen, die Pressefreiheit, öffentliche Infrastruktur wie auch für Unternehmen oder Stalking-Opfer

Solche Sicherheitslücken beträfen nicht nur Macron, Khashoggi oder Journalisten in Ungarn, sondern gefährdeten auch die Sicherheit der breiten Bevölkerung. Macher erinnert: „Im Jahr 2017 wurden weltweit IT-Systeme – auch in Krankenhäusern – durch die ,WannaCry‘-Erpressungssoftware lahmgelegt, weil die NSA Sicherheitslücken lieber selbst nutzte als diese zu melden.“
Jeden Zugang, den sich Behörden für digitale Systeme offenhielten, stehe auch Kriminellen zur Verfügung. „Wenn das BKA also Sicherheitslücken für den eigenen Gebrauch zurückhält, dann trägt es eine Mitverantwortung dafür, wenn diese auch für bösartige Angriffe gegen uns alle eingesetzt werden“, stellt Macher klar. Diese Praxis gefährde gleichermaßen Demokratiebewegungen, Pressefreiheit, öffentliche Infrastruktur wie auch Unternehmen oder Stalking-Opfer.

Urteil des BVerfG macht laut Digitalcourage gesetzliche Regelung zum Schutz der deutschen IT-Landschaft und Bevölkerung notwendig

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekräftigt, dass die Nutzung geheimgehaltener Sicherheitslücken ein Sicherheitsrisiko darstellt und es eine konkrete staatliche Schutzpflicht gibt. Das Gericht hält fest, dass für die Nutzung von ,Zero-Days‘ für Staatstrojaner erhöhte Rechtfertigungsanforderungen gelten, da aus der Offenhaltung von Sicherheitslücken eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit informationstechnischer Systeme resultiert“, sagt Macher. Damit erkenne es explizit an, dass diese Praxis im Konflikt mit mehreren Grundrechten stehe, nämlich dem Fernmeldegeheimnis, dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung und dem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Digitalcourage fordert daher nach eigenen Angaben, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nutzt, um zu Gunsten der Sicherheit von Bürgern und Unternehmen eine behördliche und kommerzielle Nutzung von „Zero-Days“ für den Staatstrojaner zu verbieten und stattdessen eine Meldepflicht für Behörden einführt.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 19.07.2021
Pegasus – Spyware für gezieltes Ausforschen / Seit 2016 hat Avast mehrere Versuche von Pegasus, in Android-Telefone einzudringen, verfolgt und blockiert

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an / Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz

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Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-einsatz-bundespolizeigesetz-ausweitung https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-einsatz-bundespolizeigesetz-ausweitung#respond Thu, 10 Jun 2021 18:08:17 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40064 Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

[datensicherheit.de, 10.06.2021] Auch die FREIE WÄHLER Bundesvereinigung hat Kritik an der verstärkten Nutzung des sogenannten Staatstrojaners geäußert: Am 10. Juni 2021 sei mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD „der Einsatz von ,Staatstrojanern‘ im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet“ worden. Die FREIEN WÄHLER kritisieren nach eigenen Angaben demnach insbesondere „die Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten gegen Personen, die noch gar keine Straftat begangen haben, sowie die Freigabe für alle Geheimdienste“. Hiermit drohe die rechtsstaatliche Kontrolle im Bereich der Bürgerrechte verlorenzugehen.

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Foto: FREIE WÄHLER

Gregor Voht: Unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz von Überwachungssoftware ein Verstoß gegen die Bürgerrechte!

Staatstrojaner missbrauchen Sicherheitslücken

„Die unverhältnismäßige Überwachung unserer Kommunikation ist ein Angriff auf unsere Bürgerrechte, warnt Gregor Voht, stellvertretender Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER. Laut Voht lebe die CDU gerade ihren „Überwachungsstaat-Fetisch“ voll aus:
„Diese ‚Lizenz zum Hacken‘ für unsere Bundesbehörden trägt nicht zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei.“ Vielmehr gefährdeten die „Staatstrojaner“, durch die für den Einsatz benötigen Sicherheitslücken, die gesamte öffentliche Infrastruktur.

Staatstrojaner verletzen präventiv die Privatsphäre von Bürgern

Dass jetzt auch schon präventiv die Privatsphäre von Bürgern verletzt werden dürfe, moniert Voht und befürchtet: „Die zusätzliche Ausweitung der Nutzung von Quellen-Telekommunikationsüberwachung für alle Geheimdienste macht eine Kontrolle der Einsätze zusätzlich schwierig.“
Neben der bewussten Ausnutzung von Sicherheitslücken seien bereits 2017 Provider auf Anweisung von Behörden gezwungen worden, die Verbindungen ihrer Kunden zu manipulieren, um die Einschleusung der Trojaner-Software „FinFisher“ zu ermöglichen, so Voht.

Staatstrojaner bedrohen Privatsphäre jedes Einzelnen

„Ursprünglich sollten die ,Trojaner‘ nur zur Prävention von Internationalem Terrorismus eingesetzt werden. In den letzten Jahren wurde das Einsatzgebiet auch auf Alltagskriminalität ausgeweitet“, berichtet Voht. Gleichzeitig dürften immer weitere Behörden auf diese Technik zugreifen. Kombiniert mit dem Druck auf Provider und Hersteller von Endgeräten zeige sich hierbei ein breiter Angriff auf die Privatsphäre jedes Einzelnen.
Voht fordert deshalb eine „klare rechtsstaatliche Kontrolle“ beim Einsatz. „Zusätzlich brauchen wir ein Verbot zum Ankauf und Ausnutzung von Zero-Day-Lücken und der Vorinstallation von Überwachungssoftware auf Endgeräten durch Druck auf Hersteller und Provider. Dieser geplanten Massenüberwachung in Sinne der CDU müssen wir klare Grenzen aufzeigen. Die SPD hat dabei im entscheidenden Moment vollständig versagt“, kritisiert Voht abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an / Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz

datensicherheit.de, 10.06.2021
eco fordert Transparenz, Aufklärung und Kontrolle im Umgang mit Staatstrojanern / eco bezweifelt, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen über Staatstrojaner haben

datensicherheit.de, 01.08.2020
Staatstrojaner: Neue Anlauf zur Überwachung / Überwachung von Internet- und Mobilfunkanbietern sowie kommerziellen WLAN-Betreibern soll ausgeweitet werden

datensicherheit.de, 07.08.2018
Staatstrojaner: Digitalcourage hat Verfassungsbeschwerde eingereicht / Beschwerdeführer sehen unverhältnismäßige Tiefe des Eingriffs in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis

datensicherheit.de, 23.06.2017
Staatstrojaner: Smartphones oder Computer von Tatverdächtigen heimlich überwachen / Den Einsatz staatlicher Überwachungssoftware sehen auch viele Sicherheitsexperten mit gemischten Gefühlen

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Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-reporter-ohne-grenzen-prof-niko-haerting-anstreben-verfassungsbeschwerde https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-reporter-ohne-grenzen-prof-niko-haerting-anstreben-verfassungsbeschwerde#respond Thu, 10 Jun 2021 17:52:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40061 Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz

[datensicherheit.de, 10.06.2021] Anlässlich der Abstimmung im Bundestag am 10. Juni 2021 über den künftigen Einsatz von sogenannten Staatstrojanern durch die Nachrichtendienste warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) vor dem „drohenden gravierenden Schaden für die Pressefreiheit und den digitalen Quellenschutz“. RSF und der Berliner Rechtsanwalt Prof. Niko Härting planen „gemeinsam zügig Verfassungsbeschwerde einzulegen“. Wiederholt hätten zivilgesellschaftliche Organisationen wie RSF, betroffene Kommunikationsanbieter und zuletzt auch die im Innenausschuss angehörten Rechtsexperten scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf geübt und die Achtung von Bürgerrechten angemahnt: So habe RSF mehrfach auf die „besonderen Gefahren für die Medienfreiheit“ hingewiesen. Journalistische Schutzrechte würden im Digitalen Raum zunehmend ausgehöhlt, das Vertrauen von Informanten in die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation mit Medienschaffenden massiv untergraben. „Dass die Nachrichtendienste Sicherheitslücken gezielt offenhalten und ausnutzen dürfen, schade zudem der IT-Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, wie die SPD-Vorsitzende Saskia Esken am gestrigen Mittwoch selbst einräumte.“

Reporter ohne Grenzen wird einen so massiven Angriff auf die Vertraulichkeit nicht hinnehmen

„Ungeachtet aller Warnungen der Sachverständigen wollen die Regierungsfraktionen nun allen Nachrichtendiensten die Möglichkeit zum Hacking vertraulicher Kommunikation und Daten einräumen.“ Journalisten seien dabei als potenzielle Ziele bewusst nicht ausgeschlossen worden, kritisiert RSF-Geschäftsführer Christian Mihr.
„Einen so massiven Angriff auf die Vertraulichkeit journalistischer Recherchen und die Anonymität von Quellen dürfen wir nicht hinnehmen.“ Es solle nun zügig Verfassungsbeschwerde eingereicht werden, „um einen angemessenen Schutz des Kommunikationsgeheimnisses im Digitalen Raum und der Pressefreiheit in Karlsruhe zu erstreiten“.

Reporter ohne Grenzen warnt vor Manipulation gespeicherter Dateien

Mithilfe von Spähsoftware sollen sich demnach Geheimdienstmitarbeiter künftig Zugang zu Smartphones und Computern verschaffen dürfen und Chat-Nachrichten mitlesen, noch bevor sie über Messenger-Dienste wie „WhatsApp“ oder „Signal“ verschlüsselt versendet werden. Besonders umstritten sei die zusätzliche Erweiterung um den Zugriff auf gespeicherte Nachrichten, die seit dem Zeitpunkt der Bewilligung der Überwachungsmaßnahme versendet wurden („Quellen-TKÜ plus“). Diese weiche die ohnehin rein juristische Grenze zwischen dem Mitschneiden laufender Kommunikation und der allumfassenden Durchsuchung eines digitalen Gerätes zusätzlich auf.
Praktisch basierten beide Methoden auf dem verdeckten Eindringen in ein Gerät, mithilfe dessen nicht nur Kommunikation abgehört oder Dateien eingesehen werden könnten, „sondern Dokumente theoretisch auch verändert oder fremde Dateien platziert werden könnten“. Eben dieses Missbrauchspotenzial habe im Fokus mehrerer Sachverständigen-Aussagen im Innenausschuss gestanden. Man laufe mit dem Gesetz „sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit“, kommentiert der Göttinger Rechtsexperte Dr. Benjamin Rusteberg.

Reporter ohne Grenzen moniert zersplitterte Kontrollarchitektur der Geheimdienste

Im Gegensatz zu den wachsenden technischen Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden werde die Nachrichtendienst-Kontrolle kaum gestärkt. Eine Erweiterung der für die Genehmigung von Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis zuständigen und von wenigen ehrenamtlichen Mitgliedern getragenen „G10-Kommission“ um zusätzliche technische Expertise werde in der Begründung zum Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD für „nicht notwendig“ erklärt. Es stehe daher weiterhin in Frage, „ob die zunehmend zersplitterte Kontrollarchitektur angesichts immer weitreichenderer Möglichkeiten der verdeckten digitalen Überwachung in der Lage ist, unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern zu erkennen und wirksam zu sanktionieren“.
Mangelnde Transparenz- und Informationspflichten der Dienste hinderten möglicherweise Betroffene zugleich daran, sich auf dem Rechtsweg gegen Überwachungsmaßnahmen zu wehren. Gegen diesen Missstand geht Reporter ohne Grenzen nach eigenen Angaben gemeinsam mit Prof. Niko Härting derzeit mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor, zu der die Bundesregierung bis Ende September 2021 Stellung nehmen müsse.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 10.06.2021
eco fordert Transparenz, Aufklärung und Kontrolle im Umgang mit Staatstrojanern / eco bezweifelt, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen über Staatstrojaner haben

datensicherheit.de, 01.08.2020
Staatstrojaner: Neue Anlauf zur Überwachung / Überwachung von Internet- und Mobilfunkanbietern sowie kommerziellen WLAN-Betreibern soll ausgeweitet werden

datensicherheit.de, 07.08.2018
Staatstrojaner: Digitalcourage hat Verfassungsbeschwerde eingereicht / Beschwerdeführer sehen unverhältnismäßige Tiefe des Eingriffs in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis

datensicherheit.de, 23.06.2017
Staatstrojaner: Smartphones oder Computer von Tatverdächtigen heimlich überwachen / Den Einsatz staatlicher Überwachungssoftware sehen auch viele Sicherheitsexperten mit gemischten Gefühlen

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