Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Juni 10, 2021 19:40 - noch keine Kommentare
eco fordert Transparenz, Aufklärung und Kontrolle im Umgang mit Staatstrojanern
eco bezweifelt, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen über Staatstrojaner haben
[datensicherheit.de, 10.06.2021] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. bezieht Stellung zu der Abstimmung im Bundestag vom 10. Juni 2021 „über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ mit der umstrittenen Novelle zum Einsatz sogenannter Staatstrojaner. Der stellvertretender eco-Vorstandsvorsitzende, Klaus Landefeld, bezweifelt nach eigenen Angaben stark, „dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen darüber haben, was der ,Staatstrojaner‘ wirklich tut, geschweige denn was er alles durchsuchen kann“. Dies gelte insbesondere für nicht vom Staat selbst entwickelte „Trojaner“.
eco kritisiert, die Verfassungsschutznovelle im Eiltempo durchzubringen
Der Bundestag habe am 10. Juni 2021 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts abgestimmt und – wie erwartet – die umstrittene Novelle beschlossen. Der eco kritisiert scharf, „dass damit die IT-Sicherheit, der Datenschutz und die Vertrauenswürdigkeit digitaler Kommunikation nachhaltig geschwächt werden“. Weiter fordert der Verband demnach „mehr Transparenz sowie Dokumentationspflichten darüber, welche ,Staatstrojaner‘ mit welchen Fähigkeiten zum Einsatz kommen“.
Statt auf die Meinung zahlreicher Experten zu hören, habe sich der Gesetzgeber wohl nun also dazu entschlossen, „die Verfassungsschutznovelle im Eiltempo kurz vor Ende dieser Legislaturperiode durchzubringen“. Diese Unbedarftheit bei einem so sensiblen Thema betreffe uns alle, da mit der „Quellen-TKÜ Plus“ der Grundstein für eine Online-Durchsuchung gelegt worden sei, welche weit mehr als die bloße Kommunikation überwache.
eco warnt vor unkontrolliertem umfassenden Zugriff selbst auf sensibelste Daten
„Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen darüber haben, was der ,Staatstrojaner‘ wirklich tut, geschweige denn was er alles durchsuchen kann. Das gilt insbesondere für ,Trojaner‘, die nicht vom Staat selbst entwickelt wurden“, so Landefeld.
Auch wenn sich aktuell graduelle Verbesserungen im Bereich der Verschlüsselung und Genehmigung abzeichneten, ändere dies nichts am Grundproblem des unkontrollierten, umfassenden Zugriffs auf selbst sensibelste Daten. Landefeld fordert und fragt: „Es bedarf daher dringend Dokumentationspflichten und einer ernsthaften Prüfung, wer zum Einsatz von ,Staatstrojanern‘ befähigt sein sollte. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass eine Frage immer dringlicher wird: Wer überwacht die Überwacher?“
Weitere Informationen zum Thema:
eco, 11.05.2021
Eckpunkte zum Gesetzesentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts (BT-Drs.: 19/24785)
eco, 2021
Internetpolitische Agenda / Thesen und Handlungsempfehlungen für ein Netz mit Verantwortung
datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte
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