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Aktuelles, Branche - Dienstag, September 20, 2022 22:41 - ein Kommentar
EuGH: Absage zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland historisch
Mit EuGH-Entscheidung vom 20. September 2022 den Menschen ein Stück Sicherheit und Privatsphäre zurückgegeben
[datensicherheit.de, 20.09.2022] Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vom 20. September 2022 kann als „historisch“ bezeichnet werden, denn damit wird nun eine lange und intensive Debatte darüber, wie lange, von wem und weshalb personenbezogene Daten gespeichert werden dürfen, vorläufig entschieden. Mit dieser Entscheidung des EuGH, dass die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten nicht vereinbar mit dem europäischem Recht sei, da diese Rückschlüsse auf Gewohnheiten, Aufenthaltsorte und Beziehungen zulasse, „wurde den Menschen ein Stück Sicherheit und Privatsphäre zurückgegeben“, kommentiert Daniel Markuson, Experte für Cyber-Sicherheit bei NordVPN, in einer aktuellen Stellungnahme. Daneben bestünden auch weiterlesen…
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