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Aktuelles, Experten - Donnerstag, Juli 12, 2018 21:39 - noch keine Kommentare
Digitaler Nachlass: Deutscher AnwaltVerein sieht zukunftsweisendes BGH-Urteil
facebook muss Eltern Zugriff auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter einräumen
[datensicherheit.de, 12.07.2018] Auch der Deutsche AnwaltVerein (DAV) zeigt sich „erfreut über die höchstrichterliche Bestätigung, dass die erbrechtliche Regelung zur Gesamtrechtsnachfolge auch für Nutzerkonten in Sozialen Netzwerken gilt“. DAV-Präsident Ulrich Schellenberg: „Der DAV begrüßt die Entscheidung. Jetzt gibt es Rechtssicherheit für die Erben auch in der digitalen Welt.“ Der DAV habe seit Jahren gefordert, dass der Gesetzgeber beim Digitalen Erbe für Klarheit sorgen möge. Dies dürfte nunmehr dank der frühen höchstrichterlichen Entscheidung entbehrlich sein. Sinnvoll wäre es laut DAV jedoch, eine europäische Regelung anzustreben, da die BGH-Entscheidung nur für Deutschland gilt.
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