Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, August 2, 2016 23:37 - noch keine Kommentare
Niedersachsen: Datenschutzrechtliche Mängel im neuen Polizeigesetz
Am 2. August 2016 vorgelegter Gesetzentwurf soll Polizeigesetz grundlegend reformieren
[datensicherheit.de, 02.08.2016] In einer aktuellen Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LFD) Niedersachsen werden datenschutzrechtliche Mängel im neuen Polizeigesetz moniert. Demnach hat die niedersächsische Landesregierung am 2. August 2016 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der darauf abzielt, das Polizeigesetz grundlegend zu reformieren. Datenschutzrechtlich sei diese Novelle allein schon wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 zum BKA-Gesetz zwingend erforderlich.
Verzicht auf Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Dieser Gesetzentwurf setze die Vorgaben des Verfassungsgerichts zu verdeckt durchgeführten Überwachungsmaßnahmen um. So werde der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung verbessert. Auch die Regelungen zur Datenübermittlung würden enger gefasst.
Obwohl das Verfassungsgericht angesichts der aktuellen terroristischen Bedrohungslage die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung als grundsätzlich verfassungsgemäß angesehen habe, enthalte der Gesetzentwurf diese Überwachungsinstrumente nicht. Auch das sei aus Sicht des Datenschutzes sehr erfreulich.
Kritik an anlasslosen Personenkontrollen und Bodycams
Allerdings weise der Gesetzentwurf einige Mängel auf, so der LFD Niedersachsen. So seien nach dem Gesetzeswortlaut und entgegen der Gesetzesbegründung anlasslose Personenkontrollen und damit auch sogenannte „Moscheekontrollen“ nach wie vor möglich. Mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seien verdachtsunabhängige Identitätsprüfungen aber nur schwerlich vereinbar.
Auch die Regelungen zur Einführung von sogenannten „Bodycams“ für die Polizei seien „datenschutzrechtlich problematisch“, da nicht nur Bildaufnahmen, sondern auch Tonaufnahmen zulässig sein sollten. Besonders schwer wiege, dass zudem Fristen für die Dauer der Speicherung fehlten.
Fahndung mittels Sozialer Netzwerke zulässig
Zudem solle nach dem Gesetzentwurf zukünftig eine Fahndung mittels Sozialer Netzwerke zulässig sein. Angesichts der damit verbundenen tiefen Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen („das Internet vergisst nicht!“) sei „bedauerlicherweise versäumt“ worden, diese sogenannte „facebook-Fahndung“ auf Fälle schwerster Kriminalität zu begrenzen.
Grundsätzlich sei schließlich zu bedauern, dass gerade die datenschutzrechtlichen Regelungen in dem Gesetzentwurf noch unübersichtlicher und damit unverständlicher geworden seien. Es bleibe zu hoffen, dass die aufgezeigten Mängel in den nun folgenden parlamentarischen Beratungen behoben würden, betont der LFD Niedersachsen.
Aktuelles, Experten - Aug. 31, 2025 0:13 - noch keine Kommentare
PayPal-Zahlungsausfälle: Verbraucherzentrale NRW gibt Betroffenen Empfehlungen
weitere Beiträge in Experten
- Länderdomain-Ranking: Deutschland auf Platz 2 – China global führend
- 19. Paderborner Tag der IT-Sicherheit zu zentralen Themen digitaler Sicherheit
- Bitkom-Forderung: Nationaler Sicherheitsrat muss Cyberraum in den Blick nehmen
- Drug-resistant epilepsy: KFSHRC reports more than 2,000 successful procedures using Stereo-EEG
- Medikamentenresistente Epilepsie: KFSHRC meldet mehr als 2.000 erfolgreiche Eingriffe mittels Stereo-EEG
Branche, Studien - Aug. 30, 2025 0:59 - noch keine Kommentare
Task Scams: Trend Micro warnt vor digitalem Job-Betrug
weitere Beiträge in Branche
- Zum Bundesliga-Start warnt Kaspersky vor cyberkriminellem Angriffs-Portfolio
- PromptLock: ESET-Warnung vor erster autonomer KI-Ransomware
- Best Practices für Unternehmen: 8 Cohesity-Tipps zum Schutz vor Cyberangriffen
- Sophos: Ransomware setzt Einzelhandel massiv unter Druck – IT-Teams gelangen ans Limit
- Kommunikationslösungen für deutsche Behörden: Benjamin Schilz rät zur Abkehr von US-Anbietern
Aktuelles, Branche, Umfragen - Juli 9, 2025 19:03 - noch keine Kommentare
DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
weitere Beiträge in Service
- Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
Kommentieren