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Aktuelles, Experten - Donnerstag, März 28, 2024 11:04 - noch keine Kommentare
Orientierung für Privatanwender: T-Sicherheitskennzeichen des BSI für Videokonferenz-Dienste
Im Rahmen der Marktaufsicht prüft das BSI dann die Videokonferenz-Dienste über die gesamte Laufzeit von vier Jahren
[datensicherheit.de, 28.03.2024] Laut einer aktuellen Meldung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt es jetzt auch das „T-Sicherheitskennzeichen des BSI“ für Videokonferenz-Dienste. Dieses soll demnach Privatanwendern Orientierung mit Blick auf die Sicherheitseigenschaften von IT-Produkten bieten, zur Etablierung eines Basis-Sicherheitsniveaus auf dem Verbrauchermarkt beitragen und alltägliche Sicherheitsrisiken für Verbraucher adressieren. „Anbieter, deren Videokonferenz-Dienste die Basisanforderungen der DIN SPEC 27008 erfüllen, können das neue Kennzeichen ab sofort beantragen.“ weiterlesen…
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