Aktuelles, Experten, Veranstaltungen - geschrieben von am Freitag, April 5, 2019 22:06 - noch keine Kommentare

Hambacher Erklärung: Beschluss der Datenschützer zur Künstlichen Intelligenz

Schwerpunkt der „97. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder“

[datensicherheit.de, 05.04.2019] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) meldet, dass auf der „97. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder“ im Hambacher Schloss die „Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz“ beschlossen wurde. Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dieter Kugelmann, dem LfDI RLP, fand die Tagung der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) demnach am 3. und 4. April 2019 auf dem Hambacher Schloss statt. Der historische Ort des Kampfes um die Freiheit sei gewählt worden, um den Willen der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden zu verdeutlichen, für einen effektiven Grundrechtsschutz einzutreten und ihren Beitrag zur Sicherung von Freiheit in der digitalen Welt zu leisten.

Professioneller Datenschutz unverzichtbar für Privatheit und Vertraulichkeit

Hendrik Hering, Landtagspräsident Rheinland-Pfalz, habe die Teilnehmer begrüßt und den Zusammenhang zwischen Demokratie und Datenschutz herausgestellte: „Die Parlamente und die Beauftragten für den Datenschutz sind Verbündete, wenn es darum geht, die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger in einer demokratischen Gesellschaft zu schützen. Ein unabhängiger und professioneller Datenschutz ist unverzichtbar.“
Hering betonte: „Er ist unverzichtbar, um beides zu gewährleisten: Transparenz, wo sie möglich ist, und Privatheit und Vertraulichkeit, wo sie nötig sind.“

Schwerpunkt: „Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz“

Einen Schwerpunkt der Konferenz sei die Diskussion um die Künstliche Intelligenz (KI) gewesen: Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden hätten die „Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz“ verabschiedet.
Diese nenne beispielhaft den Einsatz von KI-Systemen in der Medizin, insbesondere in der Diagnose, in der Sprachassistenz und bei der Bewertung von Bewerbungsunterlagen in der Bewerberauswahl. Aus dem geltenden Datenschutzrecht würden sieben Anforderungen abgeleitet, die bereits heute eingehalten werden müssten.
So müsse der Einsatz von KI-Systemen nachvollziehbar und erklärbar sein, den Grundsatz der Datenminimierung enthalten, Diskriminierungen vermeiden und technische sowie organisatorische Standards benötigen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden wollen laut LfDI RLP die Entwicklung begleiten und fordern Wissenschaft, Politik und Anwender auf, die Entwicklung von KI im Sinne des Datenschutzes zu steuern. Im Kern gehe es darum, dass „am Ende Menschen und nicht Maschinen über Menschen entscheiden“.

Positionspapier zur Biometrischen Analyse

Die Zahl der Analysen von Videoaufnahmen, bei der Gesichtsmerkmale erfasst und ausgewertet werden, um z.B. durch eine Analyse der Mimik Rückschlüsse auf die Gefühlslage eines Menschen (Emotional Decoding) zu erhalten oder um die Wirksamkeit von Werbung zu messen und genauer auf die gewünschten Zielgruppen zuzuschneiden, nehme zu.
Die Datenschutzkonferenz habe daher auch ein Positionspapier erstellt, in dem entsprechende Verfahren rechtlich bewertet und Empfehlungen zur Gestaltung abgeleitet würden.

Weitere Informationen zum Thema:

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 03.04.2019
Entschließung der 97. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder / Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz / Sieben datenschutzrechtliche Anforderungen

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 03.04.2019
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder / Positionspapier zur biometrischen Analyse

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