Aktuelles, Branche, Produkte - geschrieben von am Samstag, Oktober 1, 2011 15:09 - noch keine Kommentare

Steuervereinfachungsgesetz beschlossen: Fortgeschrittene statt qualifizierter Signaturen ausreichend

ARTEC IT Solutions betont Bedeutung digitaler Zeitstempel für rechtssichere Archivierung

[datensicherheit.de, 01.10.2011] Nach einer mehrmonatigen Verzögerung ist Ende September 2011 durch den Bundesrat das sogenannte „Steuervereinfachungsgesetz“ beschlossen worden. Für Unternehmen entfällt in diesem Zuge aufgrund einer EU-Vorgabe die Verpflichtung, elektronisch, d.h. per E-Mail verschickte Rechnungen mit einer prüf- und dokumentierbaren, qualifizierten digitalen Signatur zu versehen:
ARTEC IT Solutions, nach eigenen Angaben Spezialist für digitales Informationsmanagement und rechtssichere Archivierung, sieht sich durch die neuen Richtlinien in seiner bisherigen Strategie bestätigt und betont gleichzeitig die Bedeutung von fortgeschrittenen Signaturen und Zeitstempeln beim Umgang mit geschäftlich relevanten Daten. Für den Versand von Rechnungen per E-Mail beziehungsweise den Umsatzsteuerabzug stelle die neue Gesetzgebung durch den Wegfall der aufwändigen und teuren qualifizierten Signaturen eine Vereinfachung und Entbürokratisierung dar, sagt Jerry J. Artishdad, „Managing Director“ der ARTEC IT Solutions AG. Sie seien allerdings ohnehin bereits von Beginn an in ihrer Entwicklung einen anderen Weg gegangen und hätten sich stattdessen für den konsequenten Einsatz von fortgeschrittenen Signaturen entschieden. Die neue Gesetzgebung bestätige sie nun in ihrer Ansicht, dass dies der bessere Weg sei. Dank ihres eigenen Signaturservers „ANA Automated Network Administrator“ werde jede E-Mail signiert, ohne dass für den Kunden ein Mehraufwand entstehe. Dies sei wichtig, da es unter anderem für steuerlich relevante Dokumente wie Rechnungen auch grundsätzliche Aufbewahrungsvorschriften gebe. Digital verschickte Rechnungen müssten in der gleichen Form, also ebenfalls digital, aufbewahrt werden. Dabei gebe es klare Spielregeln, die beispielsweise die Unveränderbarkeit und Revisionssicherheit solcher Archivdaten beträfen. Fortgeschrittene Signaturen und Zeitstempel seien im Rahmen der Langzeit-Archivierung digitaler Informationen eine wichtige Voraussetzung, um die Rechtssicherheit eines Archivs zu gewährleisten. Sie sorgten für einen zuverlässigen Schutz der Inhalte und garantierten die Unverändertheit der Daten.
ARTEC IT Solutions biete im Rahmen seiner „EMA“-Archivierungslösungen von Anfang an bereits standardmäßig durch eine Kombination aus elektronischen Zeitstempeln und Verschlüsselung Schutz vor der nachträglichen Manipulation von Daten – und dies ohne die vorher notwendigen, kostenintensiven qualifizierten Signaturen. Mit diesen Sicherheitsmechanismen könne zu jeder Zeit die Unverändertheit der Dokumente belegt werden Die „EMA“-Produkte, die als fertig konfigurierte, sofort einsetzbare Appliances ausgelegt seien, deckten die rechtskonforme Archivierung aller geschäftlich relevanten Informationen ab, von E-Mails über Files, gedruckte und gescannte Dokumente bis hin zu Telefon- und Sprachdaten.

Weitere Informationen zum Thema:

ARTEC
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