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Aktuelles, Experten - Freitag, Oktober 29, 2010 16:56 - ein Kommentar
Abgabe der Fingerabdrücke und Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises freiwillig
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weist auf Wahlfreiheit der Bürger hin
[datensicherheit.de, 29.10.2010] Im unmittelbaren Vorfeld der Einführung des neuen Personalausweises am 1. November 2010 informiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, über die Wahlfreiheit der Bürger:
Die Speicherung biometrischer Daten sei ein zentrales Unterscheidungsmerkmal zwischen neuem und altem Personalausweis. Auch wenn das Foto und die Abdrücke der Zeigefinger besonders geschützt seien und nur durch besonders autorisierte staatliche Stellen ausgelesen werden dürften, weist Schaar darauf hin, dass die Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Chip des Ausweises freiwillig erfolge. Wer den neuen Personalausweis beantragt, sollte daher gut überlegen, ob er diese sensiblen Daten dort speichern möchte, so Schaar. Schließlich sei nicht zu erkennen, welche Vorteile der Ausweisinhaber von deren Speicherung habe. Niemand dürfe benachteiligt werden, der die Speicherung seiner Fingerabdrücke ablehnt.
Der neue Personalausweis ermögliche zudem den elektronischen Identitätsausweis (eID) im Bereich des E-Government und des E-Commerce. Das Ausweisen gegenüber Behörden oder Diensteanbietern im Internet setze jedoch eine Übertragung der im Chip gespeicherten Daten voraus und sei mit bestimmten Risiken behaftet – so könne durch Schadprogramme die Ausweis-PIN ausgelesen werden. Die Nutzung der eID-Funktion sei freiwillig, sie könne bei den Personalausweisbehörden auf Wunsch gebührenfrei deaktiviert werden. weiterlesen…
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