Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Februar 1, 2021 14:15 - noch keine Kommentare
Urheberrechtsreform: Ausgewogener Interessenausgleich gescheitert
Branchenverband Bitkom nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf für die Umsetzung der großen EU-Urheberrechtsreform
[datensicherheit.de, 01.02.2021] Laut einer aktuellen Meldung des Branchenverbands Bitkom möchte das Bundeskabinett am 3. Februar 2021 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der großen EU-Urheberrechtsreform beschließen.
Größte Urheberrechtsreform seit knapp 20 Jahren
„Die größte Urheberrechtsreform seit knapp 20 Jahren soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Seit Monaten wird aber zwischen den Ministerien nur noch zu einem Teilaspekt verhandelt, dem sogenannte Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz. Dieses Gesetz soll die urheberrechtliche Verantwortung von bestimmten Online-Plattformen regeln“, erläutert Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.
Sie kritisiert: „Nahezu alle anderen Anpassungen im Urheberrecht sind den politischen Verhandlungen zu diesem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz zum Opfer gefallen, etwa das Text-and-Data-Mining, die Online-SatKab-Richtlinie und das Urhebervertragsrecht.“
Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz an Komplexität nicht mehr zu überbieten
Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz sei „an Komplexität nicht mehr zu überbieten“. In seiner praktischen Umsetzung werde es genau dazu führen, was man immer habe vermeiden wollen: „Online-Plattformen werden verpflichtet, Nutzerinhalte beim Upload automatisiert zu scannen. Die dafür angelegten Kriterien lassen hohe Fehlerquoten erwarten.“
Neue Strukturen zur Rechteklärung würden zudem Transaktionskosten derart in die Höhe treiben, dass in der Summe weniger Einnahmen bei den Kreativen ankämen. Kurz vor der Behandlung im Kabinett versuche die Bundesregierung einen Kompromiss zu bestehenden Kooperationen zwischen Rechteinhabern und Plattformen zu schließen. Dehmel betont: „Dieser Kompromiss ist aber aus unserer Sicht in der Praxis untauglich und wird den Entwurf nicht retten können.“
Umsetzung der großen EU-Urheberrechtsreform: Gesetzesentwurf konterkariert bereits errungenen Kompromisse auf EU-Ebene
Im Ergebnis sei mit diesem Gesetzesentwurf ein „ausgewogener Interessenausgleich zwischen Nutzern, Plattformen und Rechteinhabern gescheitert“.
Noch schlimmer laut Dehmel: Dieser Gesetzesentwurf konterkariere die bereits errungenen Kompromisse auf EU-Ebene. „Sollte das Bundeskabinett am Mittwoch einen Beschluss zu diesem Teilaspekt der Urheberrechtsreform fassen, blieben dem Bundestag nur noch wenige Wochen, um diesen Gesetzesentwurf in einen wahren Kompromiss umzukehren. Das ist nahezu ausgeschlossen.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 17.09.2019
vzbv zur Urheberrechtsreform: Allgemeine Überwachungspflicht sollte verhindert werden
bitkom
Facts & Views zur EU-Urheberrechtsreform / FAQ: EU-Urheberrechtsreform
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