Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, April 13, 2021 18:45 - noch keine Kommentare
Urheberrechtsreform: Bitkom kritisiert Rückschlag für Meinungsfreiheit
Bitkom warnt vor faktischer Einrichtung von Upload-Filtern
[datensicherheit.de, 13.04.2021] Der Rechtsausschuss im Bundestag befasst sich nach Angaben des Branchenverbands Bitkom e.V. mit der Urheberrechtsreform. Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung, kritisiert in ihrer aktuellen Stellungnahme die Beschädigung der Meinungsfreiheit: „Die Urheberrechtsreform ist ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz. Nicht nur, weil faktisch Upload-Filter geschaffen werden und die Betreiber von bestimmten Online-Plattformen mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt werden – sondern auch, weil die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden technisch schlicht nicht umsetzbar sind“, so Dehmels Kommentar.
Rechtssichere Zitate aus fremden Medien laut Bitkom unangemessen schwer
Nutzern von Plattformen und Sozialen Netzwerken werde es künftig zudem unangemessen schwer gemacht, rechtssicher Schnipsel von Videos, Zitate oder Memes hochzuladen und zu teilen: „Bis zu 15 Sekunden Film oder Ton, 160 Zeichen Text und 125 Kilobyte einer Foto- oder Grafikdatei sollen als Grenzen einer geringfügigen Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt sein.“
Diese Werte seien aber deutlich zu gering bemessen, um urheberrechtliche Relevanz bewerten zu können. Dehmel: „So wird riskiert, dass Inhalte mit einer Länge von mehr als 15 Sekunden blockiert werden, obwohl sie eigentlich legal sind. 15 Sekunden bzw. 160 Zeichen sind eine weltfremde Begrenzung, die schlussendlich mehr schadet als nützt und dem Grundgedanken des freien Internet‘ diametral gegenübersteht.“
Web-Plattformen und Soziale Netzwerke künftig quasi in Richter-Rolle, moniert der Bitkom
Schwer wiege auch, dass die Web-Plattformen und Sozialen Netzwerke künftig in eine Art „Richter-Rolle“ gedrängt würden: Im Falle einer Urheberrechtsbeschwerde hätten sie lediglich sieben Tage Zeit zu entscheiden, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Diese Vorgabe sei völlig utopisch, da selbst Richter für solche Entscheidungen viele Monate benötigten.
Es müsse außerdem klargestellt werden, dass der Anbieter auch nach diesen sieben Tagen nicht für eventuelle Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden kann – „dies würde für die Anbieter, die in gewisser Weise als Richter fungieren sollen und ein solches Haftungsrisiko nicht tragen können, die falschen Anreize setzen“. Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht sei eines der wichtigsten digitalpolitischen Projekte der letzten Jahre. Dehmels Fazit: „Sie enttäuscht in vielen Bereichen. Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, wird klar verfehlt.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 02.02.2021
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