Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Juni 18, 2024 0:51 - noch keine Kommentare
Newsletter und E-Mail-Werbung: Informationskampagne zu Datenschutz-Regeln
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz zielt auf Sensibilisierung der Verantwortlichen
[datensicherheit.de, 18.06.2024] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz hat nach eigenen Angaben eine Informationskampagne gestartet, um Unternehmen und Kultureinrichtungen in diesem Bundesland proaktiv auf die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hinzuweisen, welche für den Versand von Newslettern und E-Mail-Werbung gelten. Ziel sei die Sensibilisierung der Verantwortlichen und die Verringerung datenschutzrechtlicher Verstöße in diesem Bereich.
LfDI-Team prüfte 2923 rund 70 Bürger-Beschwerden zum Datenschutz
„Newsletter und Werbe-E-Mails sind für Unternehmen ein wichtiges Mittel in der Kommunikation mit Ihren Kundinnen und Kunden“, betont der LfDI, Prof. Dr. Dieter Kugelmann. Dies sei grundsätzlich legitim. Er stellt indes klar: „Aber es gelten Regeln, die die potenziellen Empfänger der Nachrichten in ihren Rechten schützen.“
Diese Regeln seien gar nicht so kompliziert, aber wohl nicht allen bekannt. „Leider stellen wir in diesem Bereich immer wieder Defizite fest und uns erreichen zahlreiche Beschwerden.“ Im vergangenen Jahr – 2023 – habe das LfDI-Team rund 70 Bürger-Beschwerden zu diesem Thema geprüft.
Datenschutz-Informationsschreiben an vorerst 30 rheinland-pfälzische Unternehmen und Kultureinrichtungen
Die Behörde habe daher Informationsschreiben an vorerst 30 rheinland-pfälzische Unternehmen und Kultureinrichtungen aus verschiedenen Branchen verschickt, um deren Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken und die geltenden Vorschriften zu erklären.
„Die angeschriebenen Verantwortlichen wurden nicht ausgewählt, weil bei ihnen selbst Verstöße festgestellt wurden, sondern in erster Linie als Werbetreibende, die diese Art der Kommunikation regelmäßig nutzen.“
Adressierte Verantwortliche als Datenschutz-Multiplikatoren
Professor Kugelmann erläutert: „Wir setzen auch auf einen Multiplikationseffekt, also darauf, dass die adressierten Unternehmen und Kultureinrichtungen die Informationen in ihre Branchen weitertragen.“
Dies sei nicht nur aus Sicht des Datenschutzes und seiner Behörde wünschenswert, sondern auch für die betroffenen Branchen ein Gewinn. Abschließend unterstreicht er: „Denn Verstöße können im Fall von Beschwerden zu aufsichtsbehördlichen Maßnahmen bis hin zu Bußgeldern führen.“
Weitere Informationen zum Thema:
Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
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