Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Freitag, April 20, 2012 17:47 - noch keine Kommentare
Hamburger YouTube-Urteil: BITKOM begrüßt Einstufung von YouTube als Hostprovider
YouTube muss von Nutzern eingestellte Inhalte nicht von sich aus jeweils vorab urheberrechtlich prüfen
[datensicherheit.de, 20.04.2012] Das Landgericht Hamburg hat am 20. April 2012 in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt:
Demnach müsse YouTube u.a. mehrere in dem Verfahren strittige Musikstücke aus dem Web entfernen, werde jedoch nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte von sich aus vorab jeweils urheberrechtlich zu prüfen.
Der BITKOM nehme diese Hamburger Entscheidung mit gemischten Gefühlen auf, kommentiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. So sähen sie einige Punkte kritisch, wie z.B. den geforderten Einsatz von Wortfiltern. Aber das Hamburger Urteil sei in einem wesentlichen Punkt ein gutes Signal für die Internetwirtschaft – es mache klar, dass YouTube nicht als Inhalteanbieter, sondern als sogenannter „Hostprovider“ einzustufen sei. Die von der Gema geforderten Prüfungspflichten seien schlicht nicht umsetzbar – ebenso gut hätte die Gema fordern können, Online-Plattformen für Musik zu verbieten. Wir müssten aufpassen, dass Deutschland bei Online-Musikangeboten nicht abgehängt werde.
Die Gema hatte von YouTube verlangt, einzelne Musikstücke, für die sie die Rechte wahrnimmt, unzugänglich zu machen. Dabei geht die Gema davon aus, dass YouTube sich die Musikstücke zu eigen macht und sie urheberrechtlich prüfen muss. YouTube dagegen sieht sich als Betreiber einer Plattform, für deren Inhalte die einzelnen Nutzer verantwortlich sind. Dazu hat das Landgericht Hamburg jetzt in dem Sinne geurteilt, dass YouTube als sogenannter „Hostprovider“ einzuordnen sei, also seinen Nutzern lediglich eine Plattform zur Verfügung stelle. Das Urteil des Landgerichts Hamburg sorge für mehr Klarheit, so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. Ansonsten wäre das Geschäftsmodell entsprechender Online-Plattformen für Deutschland insgesamt in Frage gestellt gewesen.
Die Frage der Verantwortlichkeit für die Inhalte hängt auch mit finanziellen Aspekten zusammen. Seit 2009 gibt es zwischen YouTube und Gema keinen Vertrag zur Vergütung von Musikrechten mehr. Zahlreiche Clips sind aus diesem Grund für deutsche Internetnutzer gesperrt. Eine wirtschaftlich vertretbare Einigung erscheine dringend nötig, damit dieser Zustand ein Ende finde, sagt Rohleder.
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