Aktuelles, Branche - geschrieben von am Donnerstag, Mai 30, 2019 20:08 - noch keine Kommentare

Jeder kann sich gegen Überwachung wehren

PSW GROUP Consulting mahnt vor Ausforschung im Alltag und gibt Abwehr-Hinweise

[datensicherheit.de, 30.05.2019] PSW GROUP Consulting mahnt in einer aktuellen Stellungnahme, dass Überwachung uns alle betrifft. Spätestens seit den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden sei klar: Jeder könne in einem schier unglaublichen Umfang überwacht und ausspioniert werden, und das nicht nur von der NSA. Auch Unternehmen wie Facebook, Google und Amazon überwachten, „wo es nur geht“.

Überwachung nicht allein im Cyberspace

Die Überwachung fange zwar im Internet an, sei aber nicht auf dieses beschränkt. „Der Datenskandal der Deutschen Post zeigt, dass die Überwacher längst in den eigenen Reihen sitzen. Da wäre die Meldebehörde, die unsere Daten für Parteiwerbung weitergibt, wenn wir nicht widersprechen“, zählz IT-Sicherheitsexperte Christian Heutger von der PSW GROUP Consulting auf.
Heutger führt noch weiter aus: „Oder Reise-Anbieter, die aufgrund bisher gebuchter Reisen neue passende Angebote machen. Oder auch Auskunfteien wie die Schufa, die überlegt hatte, Facebook-Daten für die Schufa-Auskunft mit auszuwerten.“

Überwachung – meist unter dem Deckmantel der „Sicherheit“

„Drohnen, ,Staatstrojaner‘ und Gesichtserkennung in Echtzeit: Regierungen, aber auch Tech-Firmen haben wirklich viele Ideen zur Überwachung – meist unter dem Deckmantel der Sicherheit“, so Heutger. Tatsächlich gebe es zahlreiche Möglichkeiten, Menschen abzuhören und zu überwachen: „Zum Beispiel über die Mikrofone und Kameras auf Rechnern, Smartphones und Tablets, über intelligente Lautsprecher, smarte Autos, Verkehrs- und Überwachungskameras“, warnt Heutger und nennt nur einige von den zahlreichen Beispielen:
„Mobilfunkanbieter übertragen und speichern Daten, die zum Teil in Polizeiakten übertragen werden. Sind Daten bei Unternehmen gespeichert, müssen wir außerdem davon ausgehen, dass auch der Staat darauf zugreifen kann, beispielsweise bei Finanztransaktionen, aber auch auf Kommunikationsinhalte von ungesicherten Messengern, auf die Aufenthaltsorte des Mobiltelefons oder Tablets, auf Fluggastdaten, Suchmaschinenprotokolle, auf Dokumente in ,Google Drive‘, auf Fotos bei ,Flickr‘ und so weiter.“ Auch Verkehrskameras überwachten zum Teil nicht nur den üblichen Verkehrsfluss, sondern könnten ebenfalls zum Bespitzeln herangezogen werden.

Ausweitung der Videoüberwachung im Öffentlichen Raum

Zudem habe Anfang 2017 der Bundestag der Ausweitung der Videoüberwachung im Öffentlichen Raum zugestimmt. So solle es beispielsweise Betreibern von Einkaufszentren oder Sportanlagen einfacher gemacht werden, Überwachungskameras anzubringen. Schon heute dürfe die Polizei dank entsprechender Kameratechnik Kfz-Kennzeichen automatisch auslesen.
Am Bahnhof Südkreuz in Berlin existiere die Videoüberwachung mit Gesichtserkennung bereits. Die Aufnahmen würden direkt mit einer Datenbank abgeglichen. „Wenn die Software eine Person aus der Datenbank mit der am Bahnhof abgleichen kann, schlägt sie Alarm und Beamte dürfen am Bahnhof anrücken.“

Auch in der Wohnung und am Arbeitsplatz…

Heutger fährt fort: „Und damit ist noch längst nicht Schluss. Wir alle können am Arbeitsplatz oder in unserer Wohnung überwacht werden. Wer will, bekommt auch unseren aktuellen Aufenthaltsort heraus. So gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Mitarbeiter im Job zu überwachen: Software, die die Eingaben auf der Tastatur aufzeichnet, Überwachung für die E-Mails oder Kameras am Monitor.“
Eine Firma habe grundsätzlich das Recht, zu prüfen, ob die Arbeit nach den Vorgaben und fehlerfrei erledigt wird. Es gebe jedoch Grenzen, „und die sind erreicht, wenn die Persönlichkeitsrechte missachtet werden“. So sei es dem Arbeitgeber untersagt, private E-Mails zu lesen, das private Surfverhalten nachzuverfolgen oder aber Kurznachrichten auf dem Diensthandy einzusehen, informiert Heutger.

IoT-Trend kann sich schnell zur Rundumüberwachung entwickeln

Das Internet der Dinge (auf Englisch: Internet of Things / IoT) bringe zwar manche Erleichterung ins Wohnzimmer – gleichzeitig aber auch rücksichtslose Überwacher. Erst jüngst habe die Sprachassistentin „Alexa“ ein Gespräch eines Ehepaares ohne dessen Wissen aufgezeichnet und dieses an einen Mitarbeiter versendet. Heutger: „Es ist nur ein Beispiel, aber es zeigt, dass der IoT-Trend sich schnell zur Rundumüberwachung entwickeln kann.“
Wer aber darauf achtet, mit welchen Technologien er sein „Smart Home“ steuert, könne IoT indes auch sicher einsetzen. Wichtig dabei sei aber, die Sicherheit des Smartphones nicht zu vergessen. Denn in aller Regel würden IoT-Geräte darüber gesteuert. Die sicherste IoT-Technologie nütze nämlich nichts, „wenn Eindringlinge via Smartphone-Hack ins Eigenheim eindringen“.

GPS-Funktion nur temporär nutzen!

„Via GPS-Funktion im Handy lässt sich sehr sicher der Aufenthaltsort des Besitzers bestimmen“. Deshalb, so Heutger, sollte die GPS-Funktion nur temporär genutzt werden, wenn sie wirklich benötigt wird. Ein noch recht junger Trend seien Drohnen, die mit Kameras ausgestattet sein könnten. Auch Wärmebildkameras seien inzwischen denkbar, die dann sogar einen Blick durch die Wände des eigentlich geschützten Hauses freigeben könnten. „Zwar ist das Befliegen von Privatgrundstücken bzw. das Filmen verboten, aber nicht jeder hält sich dran.“
Es sei inzwischen also immer möglich, irgendwo von irgendjemandem überwacht zu werden. Bürger könnten sich jedoch dagegen wehren – mit verschiedenen Möglichkeiten.

Christian Heutgers Tipps zur Abwehr von Überwachung:

  1. Anbieter sorgfältig auswählen!
    Es sei längst kein Geheimnis mehr, dass einschlägige Online-Services mit Daten handelten, überwachten oder mit Geheimdiensten zusammenarbeiteten. Auf der Website „prism-break.org“ ließen sich datenschutzfreundliche und quelloffene Alternativen zu konventionellen Anbietern finden. „Ich rate außerdem, auf europäische Anbieter auszuweichen, da sie der Datenschutz-Grundverordnung unterliegen. Und wer meint, bei ,facebook‘ wäre das nicht möglich, irrt. Die Alternativen heißen ,Diaspora‘, ,MeWe‘ oder ,minds‘“, erläutert Heutger.
  2. Verschlüsselung von E-Mails und Datenübertragungen!
    Verschlüsselung funktioniere gegen das Ausspähen. Daher sei es sinnvoll, bei E-Mails immer auf einen Mix aus Transport- und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu setzen. So seien die Inhalte geschützt und der Transportweg sei gegen Manipulation und Überwachung abgesichert.
  3. IP-Adresse verschleiern!
    Um sich im World Wide Web möglichst spurlos zu bewegen, gebe es die Möglichkeit, die IP-Adresse zu verschleiern.
  4. Verzicht auf bestimmte Techniken und Dienste!
    Es lohne sich, situativ nachzudenken, welche Technik eingesetzt wird oder eben nicht. Wer kein Krypto-Telefon besitzt, um verschlüsselt zu telefonieren, sollte wichtige Nachrichten oder Geschäftsgeheimnisse nicht am Telefon besprechen. Das gelte auch für E-Mails: Wer diese nicht verschlüsseln kann, sollte andere Kanäle zum Überbringen sensibler Nachrichten und damit zur Vermeidung von Überwachung nutzen. „Notfalls werden brisante Themen nur persönlich besprochen.“
  5. Regelmäßige Software-Updates, um Sicherheitslücken zu schließen!
    Starke Passwörter würden helfen, den Zugriff auf Benutzerkonten deutlich zu erschweren. „Jeder muss sich aber auch ein wenig mit der von ihm eingesetzten Technik befassen. Dazu gehört zu wissen, welche Berechtigungen Apps haben, wann zuletzt ein Passwort erneuert wurde, in welchen Netzwerken man aktiv ist und welche Informationen dort geteilt werden“, rät Heutger.
Christian Heutger, Geschäftsführer PSW Group

© PSW Group

Christian Heutger: Abwehr von Überwachungsmaßnahmen ist möglich

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„Hinweis: Die Verwendung der hier empfohlenen Software allein kann keinen 100%igen Schutz vor Überwachung Deiner Kommunikation gewährleisten. Bitte forsche selbst nach, bevor Du dieser Software sensible Informationen anvertraust.“

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