Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Mai 19, 2016 21:11 - noch keine Kommentare
NIFIS warnt vor Risiken offener WLANs
Dr. Thomas Lapp fordert für deren Betreiber Freistellung von Unterlassungsansprüchen, Abmahn- und Gerichtskosten
[datensicherheit.de, 19.05.2016] Der von der Bundesregierung geplante Wegfall der sogenannten Störerhaftung bei offenen WLANs stößt laut der Nationalen Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) auf allgemeine Zustimmung – bei der konkreten Umsetzung seien jedoch noch einige Hürden zu nehmen, um das Risiko für die privaten WLAN-Betreiber tatsächlich überschaubar zu halten. Vor allem komme es darauf an, dass der Gesetzgeber die WLAN-Anbieter ausdrücklich von Unterlassungsansprüchen freistelle.
Haftungsfreistellung ausdrücklich auch für Unterlassungsansprüche
Der Gesetzgeber sollte das Plädoyer des EU-Generalanwalts konsequent umsetzen, fordert Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, Vorsitzender der NIFIS: „Dieser hat lediglich gefordert, gerichtliche Unterlassungsanordnungen zu ermöglichen, von Unterlassungsansprüchen ist bei ihm nicht die Rede.“ Deshalb sollte sich die Haftungsfreistellung ausdrücklich auch auf Unterlassungsansprüche erstrecken, so Dr. Lapp. Der EU-Generalanwalt habe außerdem klargestellt, dass WLAN-Betreiber auf jeden Fall von Abmahn- oder Gerichtskosten verschont bleiben müssten.
Warnung vor Gleichstellung privater und gewerblicher Hotspot-Inhaber
Private WLAN-Anbieter mit gewerblichen Providern gleichzustellen werde nicht sicherstellen können, dass diese nicht mehr für über ihren Hotspot begangene Rechtsverstöße abgemahnt werden könnten. Es komme vielmehr darauf an, dass der Gesetzgeber den Ausschluss der Haftung nach § 8 Telemediengesetz ausdrücklich auch auf Unterlassungsansprüche und Abmahnkosten beziehe.
Offene WLANs leicht abzuhören
Nach Ansicht des NIFIS-Vorsitzenden liegen die potenziellen Sicherheitsrisiken allerdings nicht nur auf der Betreiberseite, sondern er rät auch den Nutzern zur Vorsicht: „Offene WLANs sind sehr sehr leicht abzuhören.“ Er empfiehlt daher, keine E-Mails abzurufen, keine Passworte und Zugangsinformationen zu senden und daher auch keine Seiten aufzurufen, die diese Daten benötigen.
Außerdem weist er darauf hin, dass private Betreiber ihre WLAN-Hotspots frei benennen dürfen. Ein Hotspot mit dem Namen „Telekom“ müsse keineswegs zur Deutschen Telekom gehören, sondern könne von einer beliebigen Privatperson betrieben werden, erläutert Lapp.
Aktuelles, Experten - März 14, 2026 0:23 - noch keine Kommentare
Geschwindigkeit sowie Sicherheit in Einklang bringen und dabei digitale Innovation nachhaltig im Unternehmen verankern
weitere Beiträge in Experten
- Rechenzentren in Holzbauweise: Von Schweden bis Deutschland wird vermehrt auf Brettsperrholz statt Stahlbeton gesetzt
- Plattform Privatheit lädt nach Frankfurt am Main ein: KI – Freundin versus Datenkrake
- Datenschutz trifft Medienkompetenz: Medienpädagik-Fachtag in Berlin am 25. März 2026
- Zero Trust: Absicherung mobiler IoT- und OT-Systeme
- Datenschutz als Unterrichtsthema: Kostenfreie BfDI-Lehrmaterialien für Klassenstufen 4 bis 7
Aktuelles, Branche - März 14, 2026 0:06 - noch keine Kommentare
World Backup Day: Anlass zur Neubewertung eigener Cyberresilienz als Chefsache
weitere Beiträge in Branche
- „CrackArmor“: Neun Sicherheitslücken in Millionen von Linux-Systemen entdeckt
- Zero Trust: Absicherung mobiler IoT- und OT-Systeme
- Angriff auf die digitale Lebensader: Telekommunikation ist die Königsklasse für die Cyberkriminalität
- Chrome-Erweiterungen können Nutzer ausforschen
- Ambivalenz: Malware-Erkennungen gesunken – blockierte schädliche URLs zugenommen
Aktuelles, A, Experten, Service, Wichtige Adressen - Jan. 13, 2026 1:08 - noch keine Kommentare
Registrierung bei ELEFAND: Krisen- und Katastrophenvorsorge bei Auslandsaufenthalten
weitere Beiträge in Service
- DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
- Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen



Kommentieren