Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Mai 25, 2021 20:01 - noch keine Kommentare
Bundesfernstraßenmautgesetz: BfDI kritisiert Änderungen
Mautdaten für Überwachung zu verwenden, hat nichts mehr mit dem ursprünglichen Zweck zu tun, moniert der BfDI, Prof. Ulrich Kelber
[datensicherheit.de, 25.05.2021] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, hat sich in seiner aktuellen Stellungnahme kritisch zur Änderung des „Zweiten Gesetzes zur Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes“ geäußert. Zukünftig sollen demnach Mautdaten zur Verfolgung sogenannter Kabotage-Verstöße verwendet werden – der BfDI hält dies nach eigenen Angaben für einen „Dammbruch“.
Verfolgung sogenannter Kabotage-Verstöße über Auswertung von Mautdaten in der BfDI-Kritik
„Die Mautdaten so zu verwenden, hat nichts mehr mit dem ursprünglichen Zweck zu tun, für den sie erhoben wurden“, so Kelber. Es geht vordergründig um „Kabotage“ – also die innerstaatliche Güterbeförderung durch Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten:
Fahrzeuge sollten nach einer grenzüberschreitenden Beförderung grundsätzlich nur drei innerstaatliche Güterbeförderungen innerhalb von sieben Tagen im Aufnahmemitgliedstaat durchführen dürfen. Die Mitgliedstaaten prüften in der Regel die Frachtbriefe und Fahrtenschreiber, um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten. Diese Regelungen gälten auch für nicht mautpflichtige Fahrzeuge.
BfDI erinnert an versprochene Zweckbindung der Mautdaten
Professor Kelber weist außerdem auf die bereits geplante Lösung hin: „Spätestens ab 2026 sollte jedes Fahrzeug mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgerüstet sein, wenn es im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt ist. Damit wären Verstöße gegen die Kabotage-Regelung effizient zu ermitteln.“ Warum bis dahin die immer wieder versprochene Zweckbindung der Mautdaten aufgehoben werden soll, sei nicht nachvollziehbar. Die Mautdaten seien für die Verfolgung der Verstöße auch nur begrenzt geeignet.
Der Bundestag hatte demnach am 20. Mai 2021 das „Zweite Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes beschlossen. Dieses Gesetz durchbreche erstmals die strikte Zweckbindung für Mautdaten aus dem „Bundesfernstraßenmautgesetz“. Erfasste Kennzeichen und Positionsdaten zur Mauterhebung sollten zukünftig zur Ermittlung bei Kabotage-Verstößen verwendet werden dürfen.
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