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Aktuelles, Experten - Mittwoch, März 19, 2025 19:20 - noch keine Kommentare
Zeit für Digitalen Frühjahrsputz: Löschung alter Daten bei Beachtung neuer Speicherfristen
Mindestens einmal im Jahr ist es Zeit, sich einen Überblick zu verschaffen, was noch gespeichert ist und ob diese Daten oder Akten länger benötigt werden
[datensicherheit.de, 19.03.2025] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) rät kurz vor dem kalendarischen Frühlingsbeginn zu einer Art Digitalem Frühjahrsputz – Unternehmen sollten sich von veralteten Unterlagen trennen: „Wenn digitale Dokumente und Papierakten personenbezogene Daten enthalten, dürfen sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur so lange aufbewahrt werden, wie es erforderlich ist.“ Mindestens einmal im Jahr sei es deshalb Zeit, sich einen Überblick zu verschaffen, was noch gespeichert ist und ob diese Daten oder Akten länger benötigt werden. Professionelle Datenverarbeiter erledigten dies weiterlesen…
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