Aktuelles, Branche, Studien - geschrieben von dp am Dienstag, Dezember 17, 2019 16:41 - noch keine Kommentare
Geschäftsgeheimnisgesetz: Cyber-Sicherheit als zentraler Faktor
carmasec stellt kostenloses Whitepaper sowie Checkliste für erste Bestandsaufnahme zur Verfügung
[datensicherheit.de, 17.12.2019] Die carmasec Ltd. & Co. KG nimmt Stellung zu dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, welches im April 2019 in Kraft getreten ist. Darin werde die Ergreifung „angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen“ zum Schutz von unternehmensinternem Know-how definiert. Unternehmen müssten nun, um Anspruch auf Unterlassung oder Schadensersatz geltend machen zu können, zur Sicherung ihrer Geschäftsgeheimnisse proaktiv Maßnahmen ergreifen. Diese zielten zu einem großen Teil auf die Erhöhung der Cyber-Sicherheit ab. carmasec stellt nach eigenen Angaben hierzu ein kostenloses Whitepaper zum Thema „Was ist neu am Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) – aus Sicht der Cybersicherheit?“ sowie eine Checkliste für eine erste Bestandsaufnahme zur Verfügung.
GeschGehG von vielen unbemerkt in Kraft getreten
Von vielen unbemerkt sei im April 2019 das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Es definiere zielführend Schritte zu einer notwendigen und effektiven Sicherung von Unternehmens-Know-how zugunsten der Geheimnisinhaber.
Für Unternehmen änderten sich insbesondere die Anforderungen in Bezug auf die notwendige Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Bislang habe es für den rechtlichen Schutz von Geheimnissen in Deutschland ausgereicht, den Geheimhaltungswillen hinsichtlich bestimmter Informationen nach außen in geeigneter Form zu dokumentieren. Mit der Einführung von sogenannten „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ im GeschGehG müssten Unternehmen Geschäftsgeheimnisse nun proaktiv schützen, um zukünftig Unterlassungen fordern oder Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.
Hohe Relevanz: Maßnahmen zur Erhöhung der Cyber-Sicherheit
Der Umfang der zu ergreifenden Schritte hänge von der Art des Geschäftsgeheimnisses im Einzelnen und der konkreten Nutzung ab. Eine große Relevanz hätten hierbei Maßnahmen zur Erhöhung der Cyber-Sicherheit. Dies könnten u.a. der eindeutig geregelte Zugang zu Dokumenten sowie ihre sichere Aufbewahrung und Verschlüsselungsmaßnahmen aber auch intern neu geregelte Passwortregelungen und Vertragsanpassungen sein. Zudem gelte es, Richtlinien und Weisungen für Mitarbeiter zu dokumentieren und regelmäßige Schulungen zur Sensibilisierung durchzuführen.
Für Unternehmen steht nun laut carmasec eine Bestandsaufnahme an. Um bei diesem Schritt Orientierung zu bieten, hat carmasec eine Einführung in das Gesetz sowie einen Maßnahmenkatalog in einem Whitepaper zusammengestellt.
Weitere Informationen zum Thema:
carmasec
Checkliste / Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
datensicherheit.de, 14.10.2019
GeschGehG: Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz
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