Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von cp am Sonntag, September 20, 2009 21:29 - noch keine Kommentare
Neue Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz erster wichtiger Schritt
Jedoch kein Ersatz für dringend notwendiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
[datensicherheit.de, 20.09.2009] Die bestehenden Betriebs- und Dienstvereinbarungen zur Personaldatenverarbeitung sollten auf ihre Aktualität überprüft werden, rät der Arbeitskreis Datenschutz in Recht und Praxis im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD):
Grund seien die im Sommer 2009 verabschiedeten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – danach dürfen seit dem 1.September 2009 personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses nur noch verwendet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich sei.
Diese Verpflichtung sei mit dem § 32 Abs. 1 BDSG neu geregelt worden und habe einen unmittelbaren Einfluss auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsleben. Für Unternehmen und Behörden bestehe Handlungsbedarf, um die neuen Regelungen zur Stärkung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten umzusetzen und Vorwürfen nunmehr unrechtmäßiger Datenverarbeitung vorzubeugen.
So seien etwa Bewerberfragebögen – sowohl in Papierform als auch in Webformularen – auf das für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis unbedingt Notwendige zu beschränken. Die neuen Bestimmungen gälten auch für alle nicht automatisierten Datenerhebungen wie Listen, Karteikarten und sogar Notizen mit personenbezogenen Inhalten in Schubladen oder Zettelkästen.
Weitere Informationen zum Thema:
BvD, 17.09.2009
Bestehende Regelungen zur Personaldatenverarbeitung überprüfen!
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