Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, September 7, 2017 20:15 - noch keine Kommentare
OVG Lüneburg: Bundesdatenschutzgesetz auch im Personennahverkehr gültig
Videoüberwachung in Bussen und Bahnen für zulässig erklärt
[datensicherheit.de, 07.09.2017] Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen, Barbara Thiel, bedauert in ihrer aktuellen Stellungnahme das Ergebnis der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 7. September 2017 zur Videoüberwachung in Bussen und Bahnen:
Videoüberwachung zur Vermeidung von Straftaten umstritten
„Das OVG hat zwar meine Auffassung, dass das Bundesdatenschutzgesetz und nicht das Landesdatenschutzgesetz auch im Personennahverkehr gilt, bestätigt. In der Sache hätte ich mir jedoch eine differenziertere Betrachtung gewünscht“, so Thiel.
Nach Auffassung des OVG dient die Videoüberwachung sowohl der Verfolgung als auch der Vermeidung von Straftaten. Die Annahme, dass die Kameras auch zur Vermeidung von Straftaten beitragen, sei „kriminologisch nicht belegt“, betont Thiel.
Ein Urteil von grundsätzlicher Bedeutung
Aus Sicht der Landesdatenschutzbeauftragten hat dieses Urteil eine grundsätzliche Bedeutung. Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen werde allerdings erst eintreten, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist.
Thiel: „Wir werden das Urteil deshalb sorgfältig analysieren, sobald die schriftliche Begründung vorliegt. Vor allem die Frage, ob ein Black-Box-Verfahren präventive Wirkung haben kann, ist dabei für mich von besonderer Bedeutung.“
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