Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Juni 9, 2016 16:42 - noch keine Kommentare
PANGEA IX: Weltweite Aktion gegen illegalen Arzneimittelhandel im Web beendet
In Deutschland koordinierten ZKA und BKA die Teilnahme der Strafverfolgungsbehörden
[datensicherheit.de, 09.06.2016] Nach einer aktuellen Mitteilung des Zollkriminalamts (ZKA) und des Bundeskriminalamts (BKA) lief in über 100 Staaten vom 30. Mai bis zum 7. Juni 2016 eine Aktionswoche gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet.
9. Auflage der Operation „PANGEA“
In Deutschland koordinierten demnach das ZKA und das BKA die Teilnahme der Strafverfolgungsbehörden an der Operation „PANGEA“. Diese habe 2016 bereits zum neunten Mal stattgefunden. Die Polizeibehörden in Deutschland hätten seit Abschluss der Operation „PANGEA VIII“ in 89 Fällen gegen die meist international organisierten Betreiber von 60 Internetseiten ermittelt, die in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel vertrieben.
Potenzmittel als Schwerpunkt
Ziel der Aktionswoche sei es, das Angebot illegaler Produkte einzuschränken und vor allem die Bevölkerung für die Gesundheitsgefahren zu sensibilisieren, die mit dem Arzneimittelkauf im Internet verbunden seien.
Bundesweit hätten in dieser Woche die beteiligten Zollstellen ihr Augenmerk auf Briefe, Pakete und Päckchen mit Arzneimitteln gelegt.
Dabei seien in nur einer Woche insgesamt 564 ausländische Brief- und Paketsendungen mit 50.915 Tabletten, Kapseln und Ampullen aus dem Verkehr gezogen worden. Auch 2016 seien viele Potenzmittel darunter gewesen, die mit 40,3 Prozent den Großteil der Feststellungen ausmachten. Daneben hätten die Zollbeamten aber auch eine Vielzahl anderer Produkte, die vorgeblich „jung, schön und stark“ machten, sichergestellt. Ein Großteil dieser Sendungen stamme aus Indien, aber auch aus Ländern wie Singapur, China, Polen und Ungarn erfolge der Versand der illegalen Pillen, Pülverchen, Pasten und Flüssigkeiten, deren Nutzen und Wirkung zumindest fragwürdig seien.
Unkalkulierbares Gesundheitsrisiko
Betont wird, dass illegale Arzneimittel für den Verbraucher ein nicht kalkulierbares Gesundheitsrisiko bergen. Ihr Einkauf über das Internet sei beliebter als je zuvor. Illegale Online-Apotheken machten sich dies zunehmend zunutze – Medikamente mit falschem Wirkstoffgehalt oder ohne Wirkstoff, wie auch Präparate mit gesundheitsgefährdenden Bestandteilen, seien im illegalen Arzneimittelhandel keine Seltenheit mehr. Aber nicht nur die Medikamente verursachten unerwünschte Nebenwirkungen: Spam-Mails mit Arzneimittel-Werbung enthielten oft Schadsoftware, um die Computer der Opfer auszuspähen.
Anbieter und Kunden handeln illegal
Die Betrüger lockten Online-Kunden zudem mit günstigen Preisen in die Falle: Seriös erscheinende Web-Seiten präsentierten Produkte, die trotz Bezahlung nie geliefert würden. Sollten Produkte aber dennoch ankommen, erfolge das meist im grenzüberschreitenden Arzneimittelhandel.
Verbraucher sollten wissen, dass der Import von in Deutschland nicht zugelassenen Medikamenten durch Privatpersonen eine Ordnungswidrigkeit darstelle, die – unabhängig von sonstigen strafrechtlichen Konsequenzen – mit einer Geldbuße geahndet werden könne.
Kauf bei illegalen Web-Apotheken als Glücksspiel
ZKA und BKA raten daher nach eigenen Angaben, durch den Kauf bei zugelassenen Online-Apotheken das Risiko einer Gesundheitsgefahr zu minimieren, denn der Einkauf bei illegalen Web-Apotheken sei ein Glücksspiel, mit der eigenen Gesundheit als Einsatz. Der Gewinner dieses Spiels sei in jedem Fall der Täter, dem die Gesundheit der Kunden völlig gleichgültig sei – es gehe nur um Profit.
Gelebte internationale Kooperation
Das Phänomen bekämpften Strafverfolgungsbehörden und Gesundheitsbehörden auf nationaler und internationaler Ebene. Die jetzt im Rahmen der Operation „PANGEA IX“ erzielten Ergebnisse spiegelten diese Kooperation wider. Die Maßnahmen seien in Zusammenarbeit mit der Weltzollorganisation (WZO), Europol, der Pharmaindustrie, internationalen Zahlungs- und Zustelldienstleistungsunternehmen und weiteren internationalen Organisationen erfolgt.
Weitere Informationen zum Thema:
Bundeskriminalamt
Arzneimittelkauf über das Internet
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