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Aktuelles, Experten - Freitag, Februar 24, 2012 19:31 - noch keine Kommentare
Telekommunikationsdaten: Verbesserung des Grundrechtsschutzes durch das Bundesverfassungsgericht
Urteil vom 24. Februar 2012 beschränkt das Speichern und Weitergeben von Telekommunikationsdaten an Ermittlungsbehörden
[datensicherheit.de, 24.02.2012] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2012 zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten in seiner Position bestätigt:
Erneut sorge das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz – dies sei zu begrüßen, so Schaar. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschränke das Speichern und Weitergeben von Telekommunikationsdaten an Ermittlungsbehörden, weil diesen bislang der Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht worden sei, ohne überhaupt die Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörden sichergestellt zu haben. weiterlesen…
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