Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, Januar 5, 2012 23:20 - noch keine Kommentare

Elementare Datenschutzanforderungen für die Öffentlichkeitsfahndung der Polizei mittels Sozialer Netzwerke

Peter Schaar widerspricht – Datenschutz sei kein Verhinderer innovativer Polizeiarbeit

[datensicherheit.de, 05.01.2012] Die Konferenz der Innenminister der Länder (IMK) beschäftigt sich nach Angaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit der Frage, ob Polizeibehörden bundesweit ihre Fahndungsmeldungen auch über facebook verbreiten sollen.
Schon seit einiger Zeit betreibt die Polizei der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover eine entsprechende Fanpage – in einer kürzlich vorgestellten Bilanz sei die Hannoveraner Polizei zu einer positiven Bewertung gekommen, stoße sie doch auf reges Interesse und habe bereits jetzt mehr als 80.000 registrierte „Fans“. Durch die Fahndungsausschreibungen in facebook sei es gar möglich gewesen, mehrere Straftaten aufzuklären, darunter auch den Mord an einer jungen Frau.
In der Presse werde jedoch darüber berichtet, dass die „Datenschützer“ sich gegen die Verwendung von facebook für Fahndungszwecke ausgesprochen hätten, und sie würden deshalb als Verhinderer einer nützlichen und innovativen Polizeiarbeit an den Pranger gestellt. Doch Datenschutz sei kein Verhinderer, so Peter Schaar, und es stimme auch nicht, dass die Datenschutzbeauftragten pauschal gegen Fahndungen unter Zuhilfenahme Sozialer Netzwerke oder gegen die Verwendung des Internets für öffentliche Fahndungsausschreibungen wären. Vielmehr gehe es ihnen darum, auch bei neuen interaktiven Ansätzen die elementaren Datenschutzanforderungen zu berücksichtigen.
Schaar würde vor allem beunruhigen, wenn alle konventionellen „Steckbriefe“ unterschiedslos auch ins Internet gestellt würden. Es mache einen großen Unterschied, ob eine Fahndungsausschreibung in einer Lokalzeitung, durch Aushang von Plakaten in Schaufenstern oder im Internet erfolgt. Bei der „Internet-Fahndung“ könne der Zugriff weder zeitlich noch räumlich effektiv begrenzt werden. Jede Fahndungsausschreibung über das Internet sei somit prinzipiell global. Selbst die auf der offiziellen „Fahndungsseite“ gelöschten Informationen könnten auf beliebigen anderen Internet-Servern gespiegelt sein. Die Diskussion über das (Nicht-)Vergessen des Internets stelle sich dabei mit besonderer Schärfe, so Schaar. Deshalb sollten nur solche Fahndungsfotos im Internet veröffentlicht werden, die zur Aufklärung schwerer Straftaten unbedingt erforderlich sind. Besonders kritisch wäre es, wenn im Internet nicht nur nach Verdächtigen sondern auch nach Zeugen gefahndet wird. In einem bestimmten Kontext eingestellte Informationen könnten falsch interpretiert werden und für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben.

Weitere Informationen zum Thema:

Datenschutz FORUM, 04.01.2012
Peter Schaar / Öffentlichkeitsfahndung via Facebook?



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