Aktuelles, Experten - geschrieben von cp am Dienstag, November 29, 2011 16:04 - noch keine Kommentare
Peter Schaar: Demokratie verlangt nach angemessenen Reaktionen und nicht nach Schnellschüssen
Aktionistisches Hin- und Her bei der Regel-Löschfrist verhindert Konzentration auf Lösung der eigentlichen Probleme
[datensicherheit.de, 29.11.2011] In aufregenden Zeiten finden aufgeregte Diskussionen statt, stellt Peter Schaar fest, etwa auch im Hinblick auf die jüngst aufgeflogene rechtsradikale Terrorzelle. Die wenig überlegten Reaktionen darauf überraschten indes. Als ein Detail erwähnt Schaar die Diskussion über die Dauer der Speicherung von Daten bei den Verfassungsschutzbehörden und betont die Verwechslungsgefahr zwischen Aussonderung- und Prüffristen einerseits und Löschfristen andererseits.
Richtig sei, dass der Verfassungsschutz regelmäßig nach fünf Jahren zu prüfen habe, ob die weitere Speicherung bestimmter Angaben noch erforderlich ist. Die Daten müssten also gelöscht werden, wenn sich herausstellt, dass sie für die Aufgabenwahrnehmung nicht mehr erforderlich sind, so Schaar. Dass diese Frist vom Verfassungsschutz bei neonazistischen Umtrieben offensichtlich als Regel-Löschfrist verstanden worden sei, zeuge von einem Missverständnis, das sich auf administrativer Ebene beheben ließe. Die Regel-Löschfrist betrage nach derzeitigem Recht bei extremistischen Bestrebungen zehn Jahre, bei Bestrebungen, die durch Gewalt die äußeren Belange Deutschlands gefährden bzw. gegen die Völkerverständigung gerichtet sind, 15 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information.
Der Deutsche Bundestag habe gerade im Zusammenhang mit seinen Beschlüssen zu den Anti-Terrorgesetzen eine einheitliche Regel-Löschfrist von zehn Jahren beschlossen – und damit auch eine teilweise Absenkung der Regel-Löschfrist von derzeit 15 Jahren. Diese
Gesetzesänderung trete am 1. Januar 2012 in Kraft. Für bemerkenswert hält der Bundesdatenschutzbeauftragte die Forderung des Bundesinnenministers, die Regel-Löschfrist nun generell auf 15 Jahre festzulegen – die Speicherung der Daten mithin generell um fünf Jahre zu verlängern. Ein derartiges Vorhaben erscheint aus Schaars Sicht weder verfassungskonform noch fachlich sinnvoll. Die Prüfung, ob gespeicherte Daten noch erforderlich sind, sei unbedingt geboten. Wenn irrelevante Daten in großer Anzahl gespeichert werden, bestehe immer die Gefahr, „den Wald vor Bäumen nicht zu sehen“, warnt Schaar.
Spontane Forderungen nach mehr Speicherung, mehr Vernetzung und mehr Überwachung seien zwar vor dem Hintergrund der dramatischen Erkenntnisse verständlich, griffen aber zu kurz – im Kampf gegen den Terrorismus sei generell ein kühler Kopf gefragt.
Weitere Informationen zum Thema:
Datenschutz FORUM, 28.11.2011
BfDI Meldung : Hü und Hott bei den Speicherfristen
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