Aktuelles, Branche - geschrieben von am Montag, Mai 22, 2023 22:16 - noch keine Kommentare

Tipps zum Website-Check auf Datenschutzkonformität

DSGVO-konformer Betrieb einer Website ist eine komplexe Angelegenheit

[datensicherheit.de, 22.05.2023] „Eine Website DSGVO-konform zu betreiben ist eine komplexe Angelegenheit: Im Hintergrund werden zahlreiche Plugins, externe Ressourcen und andere Quellen geladen“, betont die PSW GROUP in ihrer aktuellen Stellungnahme. Website-Betreiber setzten sogenannte Cookies ein, um Tracking, Analysen und verschiedene Funktionen zu ermöglichen. Gleichzeitig gebe es aber auch immer mehr Verordnungen, Gesetze und Anforderungen an den Datenschutz, die erfüllt werden müssten. Immer wieder verschickten findige Rechtsanwälte Abmahnungen wegen nicht korrekter Einstellungen. „Ob berechtigt oder nicht: Für Website-Betreiber ist es allemal unnötig und nervig, sich damit auseinanderzusetzen – und häufig auch teuer.“

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Foto: PSW GROUP

Patrycja Schrenk: DSGVO-Konformität einer Website einfach so nebenbei zu prüfen, ist kaum möglich!

Tools helfen Betreibern selbst zu testen, ob die eigene Website auch wirklich datenschutzkonform ist

Patrycja Schrenk, Geschäftsführerin der PSW GROUP, gibt zu bedenken: „Die DSGVO-Konformität einer Website einfach so nebenbei zu prüfen, ist kaum möglich. Der größte Aufwand liegt in der Identifizierung von Webseiten-Erweiterungen und Cookies.“ Auch die Information der Betroffenen sei ein weiterer Punkt, „der Hürden bereithält“. Denn zum Einen müsse der Grundsatz der Transparenz gewährleistet sein und eine einfache Sprache verwendet werden, zum Anderen müssten die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Gerade letzteres führe dazu, dass Datenschutzerklärungen zu langen Rechtstexten mutierten und es für Laien schwierig werde, zu verstehen, worum es eigentlich geht.

Immerhin: Dank einiger Tools könne jeder Website-Betreiber selbst testen, ob die eigene Website auch wirklich datenschutzkonform ist: „Tatsächlich gibt es eine Unmenge an brauchbaren Tools zur Analyse. Mit ,Qualys’, den Entwicklertools im Browser und ,Cookiedatabase’ können wir jedoch drei Tools wirklich jedem ans Herz legen, da diese sich in unserem Alltag als Datenschützer bewährt haben.“

Qualys SSL-Labs misst Sicherheit einer SSL-verschlüsselten Website

„Qualys SSL-Labs“ misst demnach die Sicherheit einer SSL-verschlüsselten Website: Verschiedene Parameter – beispielsweise der Einsatz von „Perfect Forward Secrecy“ (PFS) – werden zur Bewertung herangezogen. „Konkret untersucht der kostenlose Online-Test die SSL-Zertifikatskette von Webseiten. Das Sicherheitsprotokoll SSL dient der Verschlüsselung sensibler Daten während einer Online-Übermittlung. Des Weiteren werden auch die Übertagungsprotokolle geprüft – je aktueller, je besser“, erläutert Schrenk. Für den Test werde einfach die Domain eingegeben, den Rest erledige das Tool. Ratings zwischen „A“ bis „F“ bewerteten die Website dann von „ausgezeichnet“ bis „extrem unsicher“.

Mit den sogenannten „Entwicklertools“ stehe gleich eine ganze Kollektion hilfreicher Werkzeuge bereit, die jeder Webbrowser kostenlos mitgeliefert bekomme. Sie erlaubten es, die gerade angezeigte Webseite zu analysieren und hinter die Kulissen zu schauen. „Hier erfahren Website-Betreibende zum Beispiel welche Cookies eingebunden und welche Dienste, zum Beispiel ,Google Fonts’ oder ,Google Analytics’, geladen werden, wie groß diese sind, welche Web Services im Hintergrund laufen und wo potenzielle Problemstellen und Risiken verborgen liegen.“

Entwicklertools zeigen an, welche Cookies auf der jeweiligen Website gesetzt sind

„Zu den Entwicklertools gelangt man über einen Rechtsklick an jeder beliebigen Stelle einer Website und anschließend mit einem Klick auf durchsuchen oder F12 auf der Tastatur. Die Entwicklertools zeigen nun unter anderem an, welche Cookies auf der jeweiligen Website gesetzt sind und ob sie aus einer externen Quelle stammen oder direkt von der Website eingebunden werden.“ Cookies aus externer Quelle seien in den meisten Fällen ein Problem und sollten nach Möglichkeit unterbunden werden, rät Schrenk. Dem gegenüber seien technisch notwendige Cookies all jene, „die keine Analyse- oder Marketing-Zwecke verfolgen, sondern notwendig für eine Funktion der Website sind“. Ein Cookie zum Speichern des Warenkorbes sei beispielsweise „technisch notwendig“, genauso wie auch das Cookie zum Speichern der Cookie-Banner-Einstellungen.

Natürlich sei es nicht allein damit getan, zu wissen, welche Cookies geladen werden. Doch es könne durchaus schwierig sein, die Art oder den Zweck eines Cookies zu ermitteln – „vor allem, wenn dessen Bezeichnung keinen Anhaltspunkt bietet und die angezeigte Domain mit der eigenen Website identisch ist“. Schrenk führt aus: „Aber auch dafür gibt es eine Lösung. Denn mit ,cookiedatabase.org’ gibt es eine sehr praktische Cookie-Datenbank, mit der sich die gängigsten Cookies identifizieren lassen.“ Die Suchfunktion des Dienstes liefere reichlich Informationen über Cookies, „unter anderem von welchem Dienst das Cookie stammt, zu welchem Zweck das Cookie verwendet wird, wie lange das Cookie gespeichert wird und welche Funktion das Cookie hat“.

Datenschutzerklärung für die Website zwingend erforderlich!

„Ein wichtiger Baustein einer jeden datenschutzkonformen Website ist die Datenschutzerklärung selbst.“ Diese müsse Besucher einer Website über jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten aufklären – etwa über die Verarbeitung der IP-Adresse, von Browser-Daten, Cookies, Webanalyse-Tools wie „Google Analytics“ sowie Social-Media-Plugins. „Die Datenschutzerklärung muss nicht nur darüber informieren, welche Daten erhoben werden, sondern auch was mit ihnen passiert, warum diese Daten erhoben werden und ob Daten an Dritte weitergegeben werden“, informiert Schrenk und betont: „Die Datenschutzerklärung muss eindeutig als solche gekennzeichnet sein. Daher ist es nicht ausreichend, sie innerhalb des Impressums unterzubringen. Datenschutzerklärung und Impressum sind klar voneinander zu trennen.“

Diese Angaben sind laut Schrenk zwingend erforderlich:

  • Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen
  • Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitungen: „Was wird auf der Website gemacht, welche Tools werden dazu eingesetzt und welche Legitimation hab der Betreibende dafür? Falls die Rechtsgrundlage Artikel 6, Absatz 1 der DSGVO ist, muss das berechtigte Interessen des oder der Verantwortlichen oder Dritter beschrieben werden.“
  • Aufklärung über Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragung)
  • Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
  • Speicherdauer der Daten
  • Sofern vorhanden: Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Weitere Informationen zum Thema:

PSW GROUP CONSULTING – BLOG, 30.04.2023
How to… check your website? Kostenlose Tools zum Website-Check / Worauf sollte man achten?



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