Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, Juni 7, 2012 20:09 - noch keine Kommentare

Gesichtserkennung bei facebook: Hamburger Datenschutzbeauftragter setzt Verfahren vorläufig aus

Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen durch facebook angemahnt

[datensicherheit.de, 07.06.2012] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat das derzeit laufende Verfahren gegen die Gesichtserkennungsfunktion von facebook unterbrochen:
facebook habe gegenüber dem HmbBfDI erklärt, dass es mit dem irischen Datenschutzbeauftragten über die Änderung des Einsatzes der
automatischen Gesichtserkennung in Verhandlungen eingetreten sei. Der unmittelbar bevorstehende Erlass einer Anordnungsverfügung gegen facebook wurde daher ausgesetzt. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte will die Ergebnisse dieser Gespräche zunächst abwarten und auf deren Grundlage über den Fortgang des eigenen Verfahrens entscheiden.

Ziel des Anordnungsverfahrens ist nach HmbBfDI-Angaben die Erfüllung der folgenden datenschutzrechtlichen Anforderungen durch facebook:

  1.  Sicherstellung, dass Auswertung digitaler Fotos zum Zwecke derGesichtserkennung nur auf der Grundlage einer freiwilligen, informierten und bewussten Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer erfolgt.
  2. Umfassende Information der Nutzerinnen und Nutzer vor der Erteilung der Einwilligung über die Funktionsweise der Erstellung der biometrischen Erkennungsmuster und deren Risiken für die Privatsphäre in einfacher und verständlicher Weise.
  3. Löschung der ohne Einwilligung erstellten biometrischen Erkennungsmuster.
  4. Zwingende Erstellung einer ausführlichen Verfahrensdokumentation zum Nachweis der Umsetzung der genannten Maßnahmen durch facebook.

Seit Juni 2011 steht die Hamburger Datenschutzaufsicht mit der Facebook Inc. in Verhandlungen über die Zulässigkeit der Gesichtserkennung. Da eine einvernehmliche Lösung bislang nicht zu erzielen gewesen sei, habe der HmbBfDI Ende 2011 ein formales Verwaltungsverfahren eingeleitet. Ziel sei es, die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen durch einen Anordnungsverfügung durchzusetzen.
Er werte den ihnen gegenüber geäußerten Willen von facebook, die europäischen Vorgaben bei der Nutzung biometrischer Daten umsetzen zu wollen, als positives Signal, so Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Für die Entscheidung des Fortgangs ihres Verfahrens sei von maßgeblicher Bedeutung, ob facebook seinen Nutzerinnen und Nutzern mehr Einflussnahme auf die Art des Umgangs mit deren Daten gewährt. Sollte dies nicht der Fall sein, würden sie das nunmehr angehaltene Verfahren unverzüglich mit dem Erlass der Anordnung fortsetzen.



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