Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, März 23, 2017 17:48 - noch keine Kommentare
1,2 mm nicht ausreichend: Größere Schrift für Zutatenlisten und Nährwertangaben gefordert
foodwatch hat Europäische Kommission aufgefordert, größere Mindestschriftgröße durchzusetzen und Kriterien für eine gute Lesbarkeit festzulegen
[datensicherheit.de, 23.03.2017] foodwatch fordert in einer aktuellen Stellungnahme eine größere Schrift für Zutatenlisten und Nährwertangaben – 1,2 Millimeter seien „nicht ausreichend“. Ein EU-Kommissar habe laut einem Medienbericht gestanden, er könne die Lebensmittelkennzeichnung nicht lesen, nicht mal mit seiner Brille.
Seit Jahren überfälligen Kriterien für eine gute Lesbarkeit festlegen!
Wichtige Informationen im Kleingedruckten, Mini-Zeilenabstände, schwarzer Text auf dunkelblauem Hintergrund: Die Angaben auf Lebensmittelverpackungen seien für viele Menschen kaum zu entziffern.
Die Verbraucherorganisation foodwatch hat nun die Europäische Kommission aufgefordert, eine größere Mindestschriftgröße durchzusetzen und Kriterien für eine gute Lesbarkeit von Pflichtangaben wie Zutatenliste oder Nährwerttabelle festzulegen.
Anlass für die Forderung seien Aussagen des für Lebensmittel zuständigen EU-Gesundheitskommissars Vytenis Andriukaitis bei der „Safe Advocacy Food Europe“-Konferenz in Brüssel am 22. März 2017, denen zufolge er selbst die Angaben auf Etiketten nicht entziffern könne. Das Fachmedium „EU Food Policy“ zitiere Andriukaitis mit den Worten: „Ich schaue niemals auf die Kennzeichnung. […] Ich kann sie nicht lesen, nicht einmal mit meiner Brille. Es ist absolut unmöglich.“ „Die Mindestschriftgröße muss deutlich größer festgelegt werden als die bisher geltenden 1,2 Millimeter“, fordert Sophie Unger von foodwatch. Dies allein reiche indes nicht: Die EU-Kommission sollte endlich die seit Jahren überfälligen Kriterien für eine gute Lesbarkeit festlegen, von hohen Farbkontrasten bis hin zu ausreichenden Zeilenabständen. „Dass wichtige Informationen im Viel-zu-Kleingedruckten versteckt werden, ist ein ständiges Ärgernis“, betont Unger.
Lupen an Einkaufswagen für ältere Kunden
Seit Ende 2014 gelte gemäß Lebensmittelinformationsverordnung in der EU für Pflichtangaben eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern, bezogen auf das kleine „x“. Auf kleinen Verpackungen dürften die Texte sogar nur in 0,9-Millimeter-kleinem Font gedruckt werden.
Schon diese Ausnahmeregelung zeige: Es gehe in der Verordnung um die Interessen der Hersteller und nicht um die Informationsbedürfnisse der Menschen, denn die seien bei kleinen Packungen nicht geringer als bei großen, so Unger. Einige Supermarktketten seien inzwischen dazu übergegangen, Lupen an Einkaufswagen zu montieren, damit insbesondere ältere Kundschaft die Etiketten entziffern können.
Senioren-Organisationen fordern Schriftgröße von 2,5 Millimetern
In ihrem ursprünglichen Entwurf für die Lebensmittelinformationsverordnung von 2008 habe die Europäische Kommission noch eine Schriftgröße von drei Millimetern vorgeschlagen, wobei nicht näher spezifiziert gewesen sei, worauf sich diese Angabe bezog. Die Lebensmittelindustrie habe dies scharf kritisiert – mit der Begründung, dass dann „in vielen Fällen kein ausreichender Raum für den Markenauftritt“ mehr bliebe.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) dagegen empfehle für Kurztexte eine Schriftgröße von 2,5 Millimetern, bezogen auf den Großbuchstaben „H“ – das wäre deutlich mehr als die 1,2 Millimeter für das kleine „x“. Die 2011 verabschiedete Lebensmittelinformationsverordnung sehe zudem vor, dass die Europäische Kommission weitere verbindliche Kriterien für eine gute Lesbarkeit festlegen könne. Bis heute habe sie dies nicht getan. Die BAGSO empfehle hier beispielsweise hohe Kontraste, ruhige Texthintergründe sowie ausreichende Zeilen- und Zeichenabstände.
Weitere Informationen zum Thema:
foodwatch
Schluss mit unleserlichen Zutatenlisten!
Die BAGSO
Lesen ohne Grenzen! /Checkliste: Nutzerfreundliche Printmedien
datensicherheit.de, 14.10.2016
foodwatch kritisiert CETA-Zusatzerklärung der EU
datensicherheit.de, 05.05.2013
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