Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, September 6, 2012 15:20 - noch keine Kommentare
Protest gegen Meldegesetz: 190.000 Unterschriften an Innenministerien der Länder überreicht
Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ fordert Einwilligungsregelung
[datensicherheit.de, 06.09.2012] Ohne Einwilligung sollten die Meldeämter keine Daten an Adresshändler oder Werbetreibende weitergeben, so die Forderung von Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern. Vor der Sitzung des Bundesrats-Innenausschusses hat das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ mehr als 190.000 Unterschriften gegen das neue Meldegesetz an die Innenministerien der Bundesländer übergeben:
Die Unterzeichner fordern von den Ländern, die Weitergabe von Meldedaten an Adresshändler und Werbetreibende künftig nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Bürger zu erlauben. Symbolisch verschlossen Bündnisvertreter bei der Unterschriftenübergabe „Meldeakten“ mit stabilen Vorhängeschlössern.
Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ wird getragen vom Kampagnennetzwerk Campact, dem Bürgerrechts- und Datenschutzverein FoeBuD e.V., dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Es kritisiert, dass Bürgerinnen und Bürger mit dem Gesetz des Bundestags keine Möglichkeit mehr hätten, sich gegen die Weitergabe ihrer Daten zu wehren. Der Bundestag hatte die ursprünglich vorgesehene Einwilligungslösung („Opt-In“) in der aktuellen Gesetzesfassung zugunsten eines nachträglichen Widerspruchsrechts („Opt-Out“) abgeschafft. Durch eine Zusatzklausel wird jedoch selbst dieses Widerspruchsrecht faktisch ausgehebelt.
Jetzt müsse der Bundesrat das Gesetz stoppen – und für mehr Datenschutz sorgen, fordert Karsten Neumann von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Beim Melderecht dürfe es jetzt keine „faulen Kompromisse“ geben – ohne Einwilligung der Bürger dürften Meldeämter keine Daten an Adresshändler oder Werbetreibende verkaufen, betont Christoph Bautz vom Kampagnennetzwerk Campact. Rena Tangens vom Bürgerrechts- und Datenschutzverein FoeBuD stellte klar, dass Meldebehörden kein „Selbstbedienungsladen für Adresshändler“ seien – Datenschutz im Meldeamt müsse die Regel und nicht die Ausnahme sein. Datenschutz dürfe für Behörden keine Fußnote sein, erklärte auch Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), – da Bürger verpflichtet seien, ihre Daten bei Meldebehörden anzugeben, müssten sie aktiv um Einwilligung gebeten werden, bevor ihre Daten weitergegeben werden.
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