Aktuelles, Experten - geschrieben von am Sonntag, August 2, 2026 0:01 - noch keine Kommentare

AI Act: Ab 2. August 2026 weitere Regeln in Kraft – indes noch viele offene Fragen

Nach zweijähriger Übergangsphase werden zentrale Vorgaben vom „EU AI Act“ nun verbindlich

[datensicherheit.de, 02.08.2026] Ab dem 2. August 2026 müssen weitere Vorgaben, welche sich auf den „AI Act“ der EU gründen – also auf der europäischen Verordnung zur Künstlicher Intelligenz (KI) – verbindlich eingehalten werden. Insbesondere greifen nunmehr neue Transparenzanforderungen für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Zudem können die EU-Kommission und zuständige Behörden die Einhaltung kontrollieren und Verstöße sanktionieren. Der Präsident des Digitalverbands Bitkom e.V., Dr. Ralf Wintergerst, moniert in seinem Kommentar, dass zentrale Leitlinien und Auslegungshilfen erst vor Kurzem veröffentlicht wurden.

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Foto: Bitkom

Dr. Ralf Wintergersts Kritik: Noch sind aber zu viele Fragen offen, um die neuen Regeln rechtssicher umsetzen zu können

Anspruch: „AI Act“ als EU-weiter einheitlicher Rechtsrahmen für KI-Entwicklung und -Einsatz

„Der ,AI Act’ soll einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz schaffen. Noch sind aber zu viele Fragen offen, um die neuen Regeln rechtssicher umsetzen zu können“, so Wintergerst.

  • Nach einer zweijährigen Übergangsfrist t viele Unternehmen ab dem 2. August 2026 Transparenzvorgaben einhalten. „Die Übergangsfrist hat ihnen faktisch keine Zeit für die Vorbereitung gegeben, weil zentrale Leitlinien und Auslegungshilfen erst vor Kurzem veröffentlicht wurden.“

Für spürbare Entlastung sorgten Fristverlängerungen für sogenannte Hochrisiko-KI und der Verzicht auf doppelte Prüf- und Dokumentationsprozesse im Maschinenbereich. „Für jene Vorgaben, die ab Sonntag anwendbar werden, fehlt es jedoch weiterhin an der nötigen Klarheit. Von den Aufsichtsbehörden erwarten wir pragmatische Hilfestellungen, eine verhältnismäßige Durchsetzung und ein europaweit abgestimmtes Vorgehen!“

Folgende verbindliche Regeln für KI-Anwendung sollten fortan bedacht werden:

  • KI-Chatbots müssen als KI erkennbar sein!
    Nutzer müssten grundsätzlich darüber informiert werden, wenn sie mit einer KI kommunizieren.
  • KI-Inhalte müssen technisch erkennbar sein!
    Anbieter Generativer KI (GenAI), welche diese neu in den Markt bringen, müssten künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte grundsätzlich maschinenlesbar markieren. Für bereits im Einsatz befindliche Systeme bestehe eine Übergangsfrist bis Dezember 2026.
  • „Deepfakes“ müssen gekennzeichnet werden!
    Künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos und Audios, welche echt erscheinen könnten, müssten als solche offengelegt werden.
  • Bestimmte KI-Texte müssen offengelegt werden!
    Dies gelte für Texte, welche die Allgemeinheit über Themen öffentlichen Interesses informieren sollen. Ausnahmen bestünden insbesondere bei einer inhaltlichen menschlichen Prüfung und redaktioneller Verantwortung.
  • Emotionserkennung muss transparent sein!
    Betroffene müssten über den Einsatz von Systemen informiert werden, welche Emotionen erkennen oder anhand biometrischer Merkmale Personen einordnen.
  • Verstöße können sanktioniert werden!
    Die zuständigen Behörden könnten die Einhaltung der Transparenzpflichten kontrollieren und bei Verstößen Bußgelder verhängen. Verstöße gegen die bereits geltenden Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck könnten ebenfalls ab dem 2. August 2026 sanktioniert werden.

Weitere Informationen zum Thema:

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Dr. Ralf Wintergerst: Präsident Bitkom / Vorsitzender der Geschäftsführung & Group CEO Giesecke+Devrient GmbH

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