Petition gegen Internetsperren: Über 130.500 Mitzeichner am letzten Tag der Zeichnungsfrist

Das Gesetz zur Einrichtung von Web-Sperren mit dem Ziel der Bekämpfung von Kinderpornographie wird voraussichtlich noch im Sommer 2009 in Kraft treten. Sechs Monate später seien dann Bußgelder gegen Internet-Anbieter möglich, die die Sperren nicht umgesetzt hätten. Damit habe die Branche de facto die nötige Übergangsfrist von einem halben Jahr.

BITKOM und Bundesdatenschutzbeauftragter begrüßen Änderungen der Koalition am geplanten Gesetz für Internetsperren gegen Kinderpornographie

[datensicherheit.de, 16.06.2009] Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) begrüßt die Änderungen der Koalition am geplanten Gesetz zu Internetsperren gegen Kinderpornographie:
Die von Wirtschaft und Politikern benannten offenen Fragen seien weitgehend beantwortet worden, so BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. BITKOM trage dieses Gesetz nun mit, weil es „ein Signal gegen besonders abscheuliche Verbrechen“ sei, dabei auch den Providern die notwendige Rechtssicherheit gebe. Der Bundestag habe einen „wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Debatte geleistet“, das Gesetzesvorhaben sei jetzt weitaus praxisnäher als noch vor Wochen.
Mit einem eigenständigen Gesetz außerhalb des umfangreichen Telemediengesetzes lasse sich die „Ächtung dieser besonders brutalen Form von Kriminalität besser umsetzen“, so der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. In diesem Gesetz werde auch unterstrichen, dass die Blockierung nur gegen Kinderpornographie eingesetzt werden dürfe.

Weitere Informationen zum Thema:

Deutscher Bundestag
Petition: Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009 [letzter Tag der Zeichnungsfrist! 130.515 Mitzeichner per 16.06.2009, 14:00]

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