Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Januar 13, 2025 20:24 - noch keine Kommentare
Praxistipps: Wie Datenschutz im Alltag funktionieren kann
Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ zur Umsetzung des Datenschutzes mit zwölf monatlichen Praxistipps gestartet
[datensicherheit.de, 13.01.2025] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) meldet, dass ab sofort die Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ auf ihrer Website monatlich Praxistipps veröffentlicht, um Ärzten und Psychotherapeuten bei der Umsetzung des Datenschutzes in ihrem Praxisalltag bedarfsgerecht zu unterstützen. Zusätzlich zum Web-Angebot sollen sie von den Mitgliedern der Initiative über weitere Kommunikationskanäle wie Newsletter und „Social Media“ zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt sind demnach zwölf Praxistipps geplant.

Abbildung: Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“
Ärzte und Psychotherapeuten sollen bei ihrer Verpflichtung, die Vorgaben der Ärztlichen Schweigepflicht auch im 21. Jahrhundert zu gewährleisten, nicht alleine gelassen werden!
Datenschutz ein zentrales Thema in Arzt- und Psychotherapiepraxen
Datenschutz sei ein zentrales Thema in Arzt- und Psychotherapiepraxen. Mit ihren Praxistipps möchte die rheinland-pfälzische Initiative „den Behandelnden konkrete und aktuelle Hilfestellung geben, wie sie die gesetzlichen Vorgaben in ihren Arbeitsalltag integrieren können“.
Die Praxistipps sollen auf der Website „www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de“ jeweils eine im Praxisbetrieb relevante datenschutzrechtliche Frage mit dazugehöriger Antwort vorstellen. Zusätzlich erhielten die Adressaten Hinweise zu Rechtsgrundlagen und weiterführende Links – dies alles kompakt auf einer Seite und zum Herunterladen als druckbare PDF-Dateien.
Auskunftsanspruch der Patienten hinsichtlich der zu ihnen gespeicherten Daten
Der erste Praxistipp sei dem Thema „Auskunftsanspruch nach der DSGVO“ gewidmet: Patienten hätten einen umfassenden Auskunftsanspruch über die zu ihrer Behandlung gespeicherten, sie betreffenden Daten. „So haben sie das Recht, eine vollständige Kopie der Behandlungsdokumentation zu erhalten.“ Die Patienten könnten die Form der Auskunftserteilung – Papierform oder elektronisch – selbst bestimmen. Die erste Kopie sei kostenfrei auszuhändigen.
Die nächsten Praxistipps beschäftigten sich etwa mit der Zulässigkeit einer E-Mail-Nutzung im Praxisalltag, dem Umgang mit Einwilligungen und Informationspflichten, den Anforderungen an eine „Cloud“-Speicherung von Patientendaten und Informationen zum Umfang des Auskunftsanspruchs beim Praxiswechsel oder im Fall von Minderjährigen.
Verantwortliche in Heilberufen sollen für das wichtige Thema Datenschutz sensibilisiert werden
Die Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, Verantwortliche in Heilberufen für das wichtige Thema Datenschutz zu sensibilisieren und über bestehende Anforderungen und Vorgaben zu informieren. Dazu organisiere sie Veranstaltungen und stelle geeignete Instrumente wie Handlungsempfehlungen und Checklisten zur Sicherstellung des Datenschutzes im Praxisbetrieb online zur Verfügung.
Die Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ werde getragen vom rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.
Weitere Informationen zum Thema:
Mit Sicherheit gut behandelt.
Über die Initiative
Mit Sicherheit gut behandelt.
Datenschutz in der Praxis # 1 / Auskunftsanspruch nach der DSGVO
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Gefragte BfDI-Informationsbroschüre wurde aktualisiert
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