Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, Januar 30, 2026 0:43 - noch keine Kommentare

Bitkom sieht Pseudonymisierung als Schlüssel, um Datenschutz und datengetriebene Anwendungen zusammenzubringen

Datenschutz gilt als das Innovationshemmnis Nummer 1 in der deutschen Wirtschaft – laut Susanne Dehmel müsste das aber nicht so sein

[datensicherheit.de, 30.01.2026] Der Digitalverband Bitkom e.V. hat am diesjährigen „Europäischen Datenschutztag“ am 28. Januar 2026 Stellung zu dem Treffen der DATENSCHUTZKONFERENZ (DSK) an diesem Tag bezogen. Notwendig sind demnach nachvollziehbare Kriterien, praxisnahe Beispiele und eine stärkere Anerkennung von „Codes of Conduct“, um Orientierung zu schaffen, damit eben Datenschutz nicht länger als Innovationshemmnis wahrgenommen wird: Datenschutz könne am besten dort gelingen, wo Aufsichtsbehörden und Wirtschaft gemeinsam praktikable Lösungen entwickeln, um einerseits Grundrechte zu schützen und andererseits eben auch gleichzeitig Innovationen zu ermöglichen.

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Foto: Bitkom e.V.

Susanne Dehmel: Hier sind die Datenschutzbehörden gefordert!

Datenschutz und datengetriebene Anwendungen zusammenzubringen

Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, kommentierte: „Datenschutz gilt als das Innovationshemmnis Nummer 1 in der deutschen Wirtschaft. Dabei müsste das nicht so sein!“

  • Pseudonymisierung könnte schon heute ein wichtiger Schlüssel sein, um Datenschutz und datengetriebene Anwendungen wie Künstliche Intelligenz (KI), Forschung oder neue digitale Geschäftsmodelle zusammenzubringen.

Dabei werden Daten demnach so verändert, dass sie ohne Zusatzwissen nicht mehr direkt einer Person zugeordnet werden können.

Datenschutz kann gelingen, wenn Aufsichtsbehörden und Wirtschaft gemeinsam Lösungen entwickeln

„Doch aktuell sorgen unklare und teils widersprüchliche Vorgaben für Rechtsunsicherheit bei den Verantwortlichen in den Unternehmen“, so Dehmel. Oft sei unklar, ob sich der hohe Aufwand der Pseudonymisierung überhaupt lohne und sie von den Aufsichtsbehörden als wirksame Schutzmaßnahme anerkannt werde.

  • Denn nur dann würden dadurch tatsächlich zusätzliche Datenverarbeitungen rechtlich möglich. „Hier gilt es anzusetzen und hier sind die Datenschutzbehörden gefordert!“, unterstreicht Dehmel.

Notwendig seien nachvollziehbare Kriterien, praxisnahe Beispiele und eine stärkere Anerkennung von „Codes of Conduct“, um Orientierung zu schaffen. Die Erfahrung zeigt laut Dehmel: „Datenschutz gelingt am besten dort, wo Aufsichtsbehörden und Wirtschaft gemeinsam Lösungen entwickeln, die Grundrechte schützen und gleichzeitig Innovation ermöglichen!“

Weitere Informationen zum Thema:

bikom
Über uns

bitkom
Susanne Dehmel: Mitglied der Geschäftsleitung KI & Daten Bitkom e.V.

bitkom, März 2025
Position Paper: Bitkom views on EDPB Guidelines / 01/2025 on Pseudonymisation

WIKIPEDIA
Europäischer Datenschutztag

datensicherheit.de, 30.01.2026
Meike Kamp am Europäischen Datenschutztag 2026: EU-Kommission rüttelt an den Grundpfeilern des Datenschutzes / Anonymisierung und Pseudonymisierung richtig umgesetzt könnten dabei helfen, sowohl Daten zu nutzen als auch den Datenschutz zu wahren

datensicherheit.de, 02.02.2025
Datenschutzkonferenz: Hilfestellungen für effektive Anonymisierung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten geplant / Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern fasste Beschluss auf 1. Zwischenkonferenz am 29. Januar 2025 in Berlin

datensicherheit.de, 20.01.2025
Pseudonymisierung: Europäischer Datenschutzausschuss hat Leitlinien beschlossen / Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit begrüßt Beschluss

datensicherheit.de, 30.06.2020
Anonymisierung: Konsultationsverfahren erfolgreich / Der BfDI, Prof. Ulrich Kelber, dankt für rege Teilnahme



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