Aktuelles, Experten, Veranstaltungen - geschrieben von dp am Dienstag, September 12, 2017 20:01 - noch keine Kommentare
5. Verbraucherdialog in Mainz gestartet: Wearables im Fokus
Nutzung von Fitnessarmbändern u.a. muss unter Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erfolgen
[datensicherheit.de, 12.09.2017] In einer aktuellen Stellungnahme äußert sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) kritisch zu sogenannten Wearables. Fitnesstracker z.B. oder auch „smarte Kleidung“ machten es nun möglich, Schritte zu zählen, Schlafgewohnheiten zu beobachten, den Blutdruck oder die Blutwerte zu messen. Mit den Vor- und Nachteilen dieser technischen Möglichkeiten soll sich der am 12. September 2017 gestartete „5. Verbraucherdialog“ in Mainz befassen.
Rundumüberwachung erlaubt Rückschlüsse bis in den Kernbereich des Privatlebens
„Wearables“ sind am Körper tragbare Computertechnologien, die körperliche Aktivitäten und Abläufe messen und dadurch Aussagen zum Beispiel über Fitness, Gesundheit und Wohlbefinden ermöglichen sollen.
„Hierin liegen enorme Chancen für Verbraucherinnen und Verbraucher, ganz besonders im Bereich der Gesundheitsversorgung“, erläutert Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder.
„Gleichzeitig sehe ich große Risiken, wenn nicht klar ist, was mit den anfallenden sehr persönlichen Daten geschieht oder geschehen könnte. Schließlich ermöglicht die Rundumüberwachung von Pulsschlag und Blutdruck Rückschlüsse bis in den Kernbereich des Privatlebens“, warnt Dr. Rohleder.
Transparenz gefordert: Messmethoden und Datenauswertung
„Verbraucherinnen und Verbraucher können die Qualität von Fitnessarmbändern und anderen ,Wearables‘ nur schwer einschätzen. Anbieter sollten transparent machen, wie sie messen und auf Grundlage welcher Daten sie Schlussfolgerungen zu Fitness und Gesundheit der Nutzer ziehen“, fordert Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Menschenwürde auch im Digitalen Zeitalter zentraler Maßstab staatlichen und wirtschaftlichen Handelns!
„In Zeiten von ,Big Data‘, Algorithmen und Profilbildung können digitale Informationen die Persönlichkeit eines Menschen nahezu vollständig abbilden. Deshalb muss die Menschenwürde auch und gerade im Digitalen Zeitalter der zentrale Maßstab staatlichen und wirtschaftlichen Handelns sein. Die Bestimmung über das eigene Ich gehört untrennbar zu einer menschenwürdigen und freien Entfaltung der Persönlichkeit“, sagt der LfDI RLP, Prof. Dr. Dieter Kugelmann.
Die Digitalisierung biete uns große Chancen. Im Rahmen des „Verbraucherdialogs“ werde er sich dafür einsetzen, dass diese Chancen unter „Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“ genutzt werden, verspricht Professor Kugelmann.
Verbraucher sollen neue Technologien einfach und mit Vertrauen und Mehrwert nutzen können!
Der „Verbraucherdialog“ ist laut LfDI RLP eine Initiative des Verbraucherschutzministeriums in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
„Im Austausch mit Expertinnen und Experten der Wirtschaft und Wissenschaft, von Behörden und Organisationen wollen wir praxisorientierte Empfehlungen für Anbieter erarbeiten, wie ,Wearables‘ und Apps verbraucher- und datenschutzfreundlich angeboten werden können und welche besonderen Anforderungen zu beachten sind“, hebt Staatssekretärin Dr. Rohleder hervor.
Diese Empfehlungen sollen demnach im Frühjahr 2018 vorliegen und dazu beitragen, dass Verbraucher neue Technologien nicht nur einfach, sondern auch mit Vertrauen und Mehrwert nutzen können. Schwerpunkte seien dabei unter anderem Datenschutz, Datensicherheit und Bedienfreundlichkeit. Im Fokus des „5. Verbraucherdialogs“ sollen handelsübliche „Wearables“, die primär zu Fitness- und Monitoringzwecken in der Freizeit genutzt werden, stehen.
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