Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, Juli 16, 2019 19:34 - ein Kommentar

BfDI fordert datenschutzgerechte Kommunikation mit der Krankenkasse

Gesundheitsdaten sind „hochsensible Daten“, die einen entsprechenden Schutz benötigten

[datensicherheit.de, 16.07.2019] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) fordert nach eigenen Angaben „datenschutzgerechte Kommunikation mit der Krankenkasse“. Gesundheitsdaten seien „hochsensible Daten“, die einen entsprechenden Schutz benötigten.

Gesundheitsdaten – eine besondere Kategorie personenbezogener Daten

Es handelt sich laut BfDI bei Gesundheitsdaten „um eine besondere Kategorie von personenbezogenen Daten, denen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen sehr hohen Schutz garantiert, da ihre Verarbeitung mit erheblichen Risiken für die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen verbunden ist“.
Aus diesem Grund habe der BfDI die Sozialversicherungsträger (Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften, Deutsche Rentenversicherung) angewiesen, „mit ihren Versicherten nur auf sicherem Weg zu kommunizieren und gerade Gesundheitsdaten ausschließlich geschützt zu versenden oder zu empfangen“.

Nur verschlüsselte Versendung von Gesundheitsdaten per E-Mail zulässig

Ein hohes Schutzniveau bietet demnach „traditionell die Versendung von Gesundheitsdaten mit ,normaler‘ Post, da die versandten Poststücke durch das grundgesetzlich garantierte Brief- und Postgeheimnis geschützt sind“.
Die Versendung von Gesundheitsdaten per einfacher, unverschlüsselter E-Mail sei jedoch „hinsichtlich des Sicherheitsniveaus bestenfalls mit der Versendung per Postkarte vergleichbar und der besonderen Sensibilität der Gesundheitsdaten in keiner Weise angemessen“. Nur eine verschlüsselte Versendung von Gesundheitsdaten per E-Mail mit einer qualifizierten Signatur wäre datenschutzrechtlich zulässig.

Verzicht auf Datenschutz rechtlich nicht vertretbar…

„Die Frage, ob man auf den in der DSGVO und dem Grundgesetz verankerten Schutz der eigenen Daten durch eine ausdrückliche Einwilligung verzichten kann, ist bisher nicht durch einen Gerichtsbeschluss abschließend geklärt.“
Aus Sicht der Datenschutzaufsichtsbehörde sei aber gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung, um die es sich auch im Verhältnis zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Versichertem handele, ein solch umfassender Verzicht datenschutzrechtlich allerdings nicht vertretbar. „Wir erwarten vielmehr, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten ermöglichen, sie mit einer entsprechend verlässlich verschlüsselten E-Mail zu kontaktieren.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 24.05.2019
Ein Jahr DSGVO: BfDI sieht Erfolg mit Steigerungspotenzial

datensicherheit.de, 08.05.2019
Datenschutz: BfDI übergibt den 27. Tätigkeitsbericht

 



ein Kommentar

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Dieter Rittinger
Aug 9, 2019 9:19

Mir hat man bei meiner immer noch herausragenden Ausbildung bei der AOK beigebracht, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts deswegen auch errichtet wurden, damit (schützende, staatliche) Entscheidungen nicht zu stark durch Wettbewerbsgedanken oder Kostendruck beeinflusst werden. Dazu gehört es nach meinem Verständnis auch, unpopuläre oder unbequeme Anforderungen durchzusetzen oder zumindest nachteilige Dinge vom meistens nicht umfassend informierten Anwender fernzuhalten.

Dokumente per whatsapp anzunehmen oder sich dem App-Hype hinzugeben, nur um bloss die Bequemlichkeit und damit den Kunden nicht zu verärgern, ist bequem, opfert aber ganz schnell die Errungenschaft unserer immer schwerer zu schützenden digitalen Privatsphäre. Oder wie ein Datenschützer mal gesagt hat: „Die Sklaverei war für die meisen „Anwender“ auch sehr bequem, falsch war sie trotzdem und wurde abgeschafft.“

Anders gesagt, ich finde es gut, dass wir in einem Land leben, wo es noch Institutionen gibt, die trotz Marktwirtschaft auf die zunehmend wichtigere Einhaltung von Schutznormen achten – auch wenn es z,.B. die Krankenkassen vielleicht nicht mehr sein können/wollen.

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