Aktuelles, Branche - geschrieben von cp am Mittwoch, September 16, 2015 18:15 - noch keine Kommentare
Bitkom: Kritik an geplanten Änderungen im Telemediengesetz
Bundesregierung will neue Hürden für die Nutzung offener WLAN-Zugänge aufbauen/ Verschärfung der Haftung für Host-Provider unwirksam gegen illegale Downloads
Der Digitalverband Bitkom hat die geplanten Änderungen des Telemediengesetzes (TMG) kritisiert. Der Gesetzentwurf soll morgen vom Kabinett beschlossen werden und unter anderem dazu beitragen, die Verbreitung öffentlicher WLAN-Zugänge zu verbessern. So sollen die WLAN-Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen von der so genannten Störerhaftung befreit werden. Sie besagt, dass sogar diejenigen für Rechtsverstöße haften, die selbst nichts Rechtswidriges getan haben. So auch ein Hotspot-Anbieter, weil er den Verstoß mit seinem WLAN ermöglicht hat. Zu den technischen Voraussetzungen für eine Haftungsbefreiung gehören laut Gesetzentwurf „angemessene Sicherungsmaßnahmen“. Für die Betreiber öffentlicher Hotspots bedeutet das, dass sie an jeden Nutzer Zugangscodes vergeben müssen. „Es sollte ausreichen, dass Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des öffentlichen WLANs bestätigen“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Dieses Verfahren habe sich bewährt. Im internationalen Vergleich gibt es in Deutschland wegen der Störerhaftung deutlich weniger öffentliche WLAN-Hotspots als zum Beispiel in Großbritannien, Schweden oder Frankreich. Laut einer Bitkom-Umfrage gehen nur vier von zehn (39 Prozent) Internetnutzern außerhalb der eigenen vier Wände per WLAN ins Netz.
Besonders kritisch sieht der Bitkom eine weitere Änderung im TMG, die eine Verschärfung der Haftung für so genannte Host-Provider vorsieht. Damit will die Bundesregierung Urheberrechtsverletzungen eindämmen. Als Host-Provider gelten Online-Plattformen, die Inhalte für ihre Nutzer speichern, zum Beispiel Cloud-Speicherdienste oder soziale Netzwerke. Bisher müssen die Dienste für illegale Inhalte auf ihrer Plattform nicht haften und diese nur unter bestimmten Voraussetzungen entfernen. In Zukunft sollen so genannte „gefahrgeneigte Dienste“ immer haften. Um diese identifizieren zu können, legt das Gesetz verschiedene Kriterien fest. Von einem illegalen Angebot sei auszugehen, wenn zum Beispiel die „weit überwiegende Zahl der gespeicherten Informationen“ rechtswidrig verwendet wird oder der Anbieter „vorsätzlich die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung fördert“.
Aus Sicht des Bitkom wird diese Regelung nicht dazu führen, Urheberrechtsverstöße einzudämmen oder gar zu verhindern. „Das Problem sind nicht die geltenden Gesetze, sondern deren Durchsetzung“, sagte Rohleder. „Illegale Plattformen sind in der Regel nicht in Deutschland angesiedelt. Die für den Service notwendigen Server stehen in nahezu allen Fällen unerreichbar im Ausland.“ Das mache es schwer, die Dienste vom Netz zu nehmen. Mit der geplanten Neuregelung werde ein enormer Aufwand für die legalen Host-Provider in Kauf genommen, weil diese nun anhand der aus Bitkom-Sicht schwammig formulierten Kriterien nachweisen müssten, dass sie nicht illegal handeln. Zudem ist die geplante Regelung aus Sicht des Bitkom EU-rechtswidrig. Dies bestätigen renommierte Wissenschaftler und Experten auf diesem Rechtsgebiet. „Host-Provider werden unter Generalverdacht gestellt, Verstöße gegen das Urheberrecht zu dulden oder sogar zu fördern“, sagte Rohleder. Das sei der falsche Weg, wenn man gleichzeitig digitale Geschäftsmodelle fördern will. Rohleder: „Wir müssen die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch in Deutschland große Online-Plattformen aufgebaut werden können. Diese Gesetzesänderung ist kontraproduktiv und schadet dem Digitalstandort Deutschland massiv.“
Aktuelles, Experten - März 28, 2026 0:23 - noch keine Kommentare
Startups und Scaleups der Digitalwirtschaft betroffen: Bitkom kritisiert Berliner Ausbildungsplatzumlage
weitere Beiträge in Experten
- KIT-Forschung zu Quantentechnologien: Optische Kontrolle von Kernspins in Molekülen bietet neue Perspektiven
- Den Fortschritt im Blick, Cyberangreifer im Windschatten: Wie Unternehmen Governance, Risk & Compliance (GRC) mit KI harmonisieren
- Rechenzentrumsstrategie: Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen mahnt Konkretisierung bei Strompreisen und Energieeffizienz an
- Bitkoms Smart City Index 2026: Städte errichten Digitale Zwillinge
- OpenTelemetry als Fundament einer vertrauenswürdigen Observability-Infrastruktur
Aktuelles, Branche - März 28, 2026 0:35 - noch keine Kommentare
Netzwerke der Fluggesellschaften insbesondere durch Osterreiseverkehr und globale Unsicherheiten auf die Probe gestellt
weitere Beiträge in Branche
- Neue ISACA-Studie enthüllt Blinden Fleck: Unternehmensrisiko unkontrollierter KI-Einsatz
- Iran-Krieg als Aufhänger: Cyberkriminelle missbrauchen geopolitische Ereignisse für Malware-Attacken auf Geschäftskommunikation
- Umfrage: 70 Prozent der deutschen Unternehmen genehmigen KI-Projekte trotz Sicherheitsbedenken
- Mandiant veröffentlicht M-Trends Report 2026: Mittels KI konnten Angreifer Operationen ausweiten
- Keynote auf der RSAC 2026: Die fünf gefährlichsten Angriffstechniken
Aktuelles, A, Experten, Service, Wichtige Adressen - Jan. 13, 2026 1:08 - noch keine Kommentare
Registrierung bei ELEFAND: Krisen- und Katastrophenvorsorge bei Auslandsaufenthalten
weitere Beiträge in Service
- DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
- Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen



Kommentieren