Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, Januar 28, 2020 23:26 - noch keine Kommentare

Datenschutz als Basis für Freiheitsschutz

Frank Herrmann nimmt Stellung zum „Europäischen Datenschutztag 2020“

[datensicherheit.de, 28.01.2020] Zum „Europäischen Datenschutztag 2020“ mahnt die Piratenpartei die Verpflichtung von Parlament und Regierung in Bund und Ländern an, „die Grundfreiheiten der Menschen auch in der digitalen Welt zu schützen“. Dieser wurde im Jahr 2007 ins Leben gerufen, um an das erste Datenschutzabkommen europäischer Länder aus dem Jahre 1981 zu erinnern, das „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“, auch „Konvention 108“ genannt. Der Schutz unserer Daten heute brauche dringend Sachverstand und Weitsicht, denn es gehe nicht nur um unsere Freiheit, sondern auch um die der nachfolgenden Generationen. Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN in NRW und Bundesthemenbeauftragter für Datenschutz. Bemängelt: „Leider fehlt der Bundesregierung offenbar beides.“

Schon vor 39 Jahren Grundsätze erlaubter Datenverarbeitung festgeschrieben

Schon vor 39 Jahren seien die Grundsätze der erlaubten Datenverarbeitung, wie die Erforderlichkeit für die Datenerhebung, der Zweckbindungsgrundsatz oder der Informationsanspruch der Betroffenen definiert und festgeschrieben worden.
Die unterzeichnenden Staaten seien durch das Abkommen verpflichtet, die Rechte und Grundfreiheiten der Menschen in der digitalen Welt zu schützen.

Aufsichtsbehörden viel zu schwach ausgestattet

„Den Datenschutz und damit den Schutz der Persönlichkeit der Menschen zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben der staatlichen Organe, und sie versagen kläglich dabei“, kritisiert Herrmann.
Auch wenn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oft als „großer Wurf“ bezeichnet werde, so bleibe sie doch ein „zahnloser Tiger“, wenn die Grundsätze und Vorgaben nicht in weiteren Gesetzen und Verordnungen umgesetzt werden. Herrmann: „Selbst die Aufsichtsbehörden wurden und werden für die ihnen zugewiesenen Aufgaben viel zu schwach ausgestattet, und dieser Zustand ändert sich seit Jahrzehnten nicht.“

„privacy by design“ und „privacy by default“ oft nicht beachtet

Ob im Meldewesen, im Gesundheitssektor oder bei den Regeln für die Sicherheitsbehörden – die Grundsätze „privacy by design“ und „privacy by default“ würden zu oft als „Fremdworte“ angesehen und nicht beachtet.
„Stattdessen werden Bewegungsprofile und biometrische Daten zunächst von Reisenden und bald von uns allen in großen Datenbanken gespeichert und mit der vagen Hoffnung analysiert, Tatverdächtige einfacher auffinden zu können“, so Herrmann. Hiermit werde unsere Freiheit vermeintlicher Sicherheit geopfert.

Auch „Wildwuchs“ in der Wirtschaft müssen Grenzen gesetzt werden

Der Wille, Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen zu schützen, fehle auch im Umgang mit der Kontrolle und Bewertung von Geschäftsmodellen der Wirtschaft, die auf der Erhebung und Analyse unseres Nutzungsverhaltens digitaler Dienste basierten.
Dem hier existierenden „Wildwuchs“ müssten Grenzen gesetzt werden, denn schon heute sei nicht mehr gewährleistet, das Nutzer selbstbestimmte und nicht durch Algorithmen bestimmte Entscheidungen im Netz treffen könnten.

Weitere Informationen zum Thema:

EUROPARAT, 28.01.1981
Details zum Vertrag-Nr.108 / Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten

datensicherheit.de, 22.01.2020
Jahresauftakt 2020: Abermals sensible Daten in falschen Händen

datensicherheit.de, 20.12.2019
14. Europäischer Datenschutztag am 28. Januar 2020



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung