Aktuelles, Branche - geschrieben von am Donnerstag, Februar 28, 2013 17:12 - noch keine Kommentare

Umstittenes Leistungsschutzrecht nach Ansicht des eco verfassungsrechtlich untragbar

Gesetzentwurf auch in der aktuellen Fassung in der Kritik

[datensicherheit.de, 28.02.2013] Am Freitag, 1. März 2013, will der Bundestag das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschieden. Der Gesetzesentwurf wurde am Dienstag zuletzt geändert, erfährt jedoch auch in der aktuellen Version scharfe Kritik. Oliver Süme, Vorstand für Politik und Regulierung beim eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft, begründet diesen Widerstand: „Der Gesetzesentwurf bringt Rechtsunsicherheit auf allen Seiten mit sich. Deutlich gesagt: Das Leistungsschutzrecht kennt nur Verlierer! Der Bundestag sollte den Entwurf daher nicht verabschieden.“

Betroffen ist der Wirtschaftswachstumsmotor Internet. So schaffe auch das neue Gesetz für die deutsche Internetbranche eine Rechtsunsicherheit, die Innovation hemmt. Vom Leistungsschutzrecht ausgenommen sind „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“. Bis zu welcher Textlänge diese Ausnahme gilt, hat der Bundestag jedoch nicht geregelt. eco befürchtet Abmahnwellen und langjährige Gerichtsverfahren gegen Suchmaschinenanbieter und News-Aggregatoren.

Ein Rechtsgutachten, das eco vergangene Woche veröffentlichte, stuft das Leistungsschutzrecht für Presseverlage als verfassungsrechtlich untragbar ein. Die Ergebnisse des Gutachten gelten auch für den aktuellen Entwurf, sagt dessen Autor Prof. Dr. Wolfgang Spoerr:  „Ich bleibe bei meiner Auffassung: Das Leistungsschutzrecht ist verfassungswidrig. Die Neuformulierung schafft genau die Rechtsunsicherheit und den chilling effect, der meine große Sorge ist.“

Zudem verstößt das Gesetz gegen EU-Recht: Der Gesetzesentwurf hätte bei der EU-Kommission notifiziert werden müssen. Dies hat der Bundestag vor der Verabschiedung versäumt. „Mit dieser Flickschusterei kommt der Gesetzgeber nicht ansatzweise seinem verfassungsmäßigen Auftrag nach. Wenn dieses Gesetz Wirklichkeit wird, bedeutet das für wichtige Teile der Internetwirtschaft eine innovationshemmende Belastung und Rechtsunsicherheit, unter der insbesondere deutsche Portale, Social Networks Unternehmen und Start-ups leiden werden“, resümiert eco-Vorstand Oliver Süme. Er fordert: „Der Bundestag sollte das Leistungsschutzrecht nicht verabschieden. Nur so können dauerhafte Schäden für unserer Informationsgesellschaft verhindert werden.“



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