Aktuelles - geschrieben von cp am Donnerstag, September 23, 2010 20:13 - noch keine Kommentare
verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert umfangreiche Datenspeicherung durch EC-Netzbetreiber
Einwilligung darf Verbrauchern nicht einfach mit dem Kassenzettel untergeschoben werden
[datensicherheit.de, 23.09.2010] Die Praxis von EC-Netzbetreibern zur Speicherung von Kundendaten kritisiert der verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) als „Verstoß gegen das Datenschutzrecht“:
Die Branche fordert er auf, die Verfahren den rechtlichen Vorgaben entsprechend zu gestalten. Es gehe hier um „sensible Daten“ – Verbraucher müssten die Möglichkeit zum Widerspruch haben, so die Forderung des Vorstands Gerd Billen. Den Handel sieht er in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Dienstleister an Recht und Gesetz halten.
Laut NDR-Recherchen legen EC-Netzbetreiber wie das Unternehmen „EasyCash“ bei der Abwicklung von Zahlungsvorgängen zwischen Händler und Bank umfangreiche Datenbanken an. Die Einwilligung zur Speicherung von Konto- und Kartennummer, Ort des Einkaufs und Rechnungsbetrag geben die Kunden ohne Wissen mit ihrer Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg – darin sieht der vzbv einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Die Einwilligung in eine weitergehende Speicherung dürfe Verbrauchern nicht einfach „mit dem Kassenzettel untergeschoben“ werden. Sie müssten dem widersprechen können, ohne damit die bargeldlosen Zahlung zu blockieren, betont Billen.
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale Bundesverband, 23.09.2010
EC-Karten: Gläserner Kunde per Unterschrift / Verbraucher müssen der Speicherung ihrer Zahlungsdaten widersprechen können
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